Selbstständig trotz EV

Ich bin leider durch meine Jugend sehr verschuldet und daher musste ich schon öfters die EV abgeben, ich war immer berufstätig, leider sind die Löhne nie so hoch gewesen, das ich die Schulden abtragen konnte.Ich bin gelernte Köchin und arbeite schon länger in einer Schulkantine, wo wir 1400 Gäste bewirten.
Nun zu meinem Problem: Mein Arbeitgeber hat aufgehört und ich habe das Angebot vom Schulamt bekommen, dies weiter zu führen, es wäre eine einmalige chance. Ich würde keine Miete, Strom oder entsorgung zahlen müssen und noch einn Startkapital von 25000€ bekommen, das Bistro bringt 500€ täglich ein.
Also kurz und knapp, so eine Chance bekomme ich nie wieder in meinem Leben.
1.Kann ich überhaupt ein Gewerbe anmelden?
2.Wie kann ich eine Kontopfändung entgehen?

'Ich möchte meine Schulden endlich bezahlen können, aber ich habe da bedenken, das es gut geht, oder ich überhaupt ein gewerbeschein bekomme.
Ich habe bereits beim Gewerbeamt angerufen, sie fragten ob ich eine Gewerbeuntersagung habe…
Ich glaube nicht, jedenfalls bin ich mir darüber nicht bewusst. Hat man die nicht Automatisch, mit einem OE?

Hier kann ich leider nicht helfen, sorry.

Hallo Jessie79,

eine Gewerbeuntersagung gibt es immer für eine bestimmte Gewerbeart. Eine Gewerbeuntersagung wird ausgesprochen wenn die betreffende Person unzuverlässig ist bzw. eine wirtschaftliche Gefahr für andere darstellt.
Du wirst sicherlich noch keine Gewerbeuntersagung haben, kann aber sehr schnell kommen wenn du mit deinem Gewerbe negativ auffällst.
Es ist eine große Herausforderung sich selbstständig zu machen, es häng sehr viel dran was man auf den ersten Blick nicht sieht…warum hört dein Chef wohl auf???
Ich denke bei 500€ Umsatz wirst du nicht lange überleben können, auch wenn du angeblich keine Miete und Nebenkosten bezahlen mußt. Da wäre ich vorsichtig!!!
Oft liegt der Hund im Detail vergraben. Ich würde an deiner Stelle die Finger davon lassen und mir eine andere Arbeitstelle suchen. Das ist in deiner Situation sicherer…

Alles Gute

Gruß Lore

Ich bin gelernte Köchin und
arbeite schon länger in einer Schulkantine, wo wir 1400 Gäste
bewirten.
1.Kann ich überhaupt ein Gewerbe anmelden?
2.Wie kann ich eine Kontopfändung entgehen?

  1. Grundstäzlich ja, wenn keine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wurde oder wird.
  2. Mit einem P-Konto. Wobei eine Pfändung möglich ist, ein bestimmter (pfändungsfreier) Betrag ist aber gesichert.

Nun zu meinem Problem: Mein Arbeitgeber hat aufgehört und ich
habe das Angebot vom Schulamt bekommen, dies weiter zu führen,
es wäre eine einmalige chance.

Die Frage, die sich mir stellt:
WARUM hört der Arbeitgeber auf?

Ich würde keine Miete, Strom
oder entsorgung zahlen müssen und noch einn Startkapital von
25000€ bekommen, das Bistro bringt 500€ täglich ein.

Was bedeutet bringt täglich 500€ ein?
Umsatz?Gewinn (vor oder nach Steuer)?
Müssen Verbindlichkeiten vom ehmaligen ArbG übernommen werden?

Es gibt eine ganze Reihe von Fragen die man sich vor einer Gewerbeübernahme stellen mussen.

Ich empfehle daher eine individuelle Beratung im Vorfeld.

spreche ganz offen mit dem Gewerbeamt darüber und fragen ob es geht.
Wenn es nicht geht, dann geht es halt nicht.
Und: einen Schuldenberater aufsuchen mit dem Ziel aus der Situation endlich mal rauszukommen (sonst bekommst du nie einen Kredit bei einer Bank um zB ein Geschaeft aufzumachen etc.).