Selbstständig und arbeitssuchend melden?

Hallo,

finde keine Antwort auf folgende Frage:
seit 2008 bin ich selbstständig von zuhaus aus. Bin über meinen Mann familienversichert.

2008 hatte ich negative Einkünfte
2009 waren es bereits 10000 Gewinn, also weit über der Grenze zur Familienversicherung.
2010 habe ich die Grenze nicht überschritten.

Soll ich die Krankenkasse von mir aus informieren? Besteht Hoffnung, dass ich die Einkommensteuererklärung nicht zeigen muss? Soll ich erst die Einkommensteuererklärung 2010 vorzeigen???

Bei einer Nachzahlung von ca. 3500 Euro ist der Gewinn ja wieder gen O. Also eine absolute Pattsituation.

Freue mich über Auskunft!!! Danke!

Hallo, Urlaunsreif888!

Also erstens meine Frage zu der Angabe: selbstständig von zu Haus aus. Bist du ev. künstlerich tätig? Dann hättest du die Möglichkeit über die Künstlersozialkasse versichert zu werden.
Dann zu deiner Gewinnberechnung: Hast du von deinen Einnahmen auch die Ausgaben als deine steuerlich relevanten Werbungskosten wie Arbeitszimmer anteilig von der Miete und Nebenkosten, Computer, Büromaterial etc. abgezogen? Das was übrig ist, ist der Gewinn.
Wenn du also unter 400€ moantlich kommst bist du rechtlich gegenüber der KK auf der sicheren Seite. Aber warum willst du der KK überhaupt etwas für 2009 nachmelden wenn du für 2010 erneut keinen Gewinn gemacht hast?
Wenn du Arbeit suchst und findest, wirst du doch vom AG bei der KK versichert. Da musst du keine Einkommensbescheinigung vorlegen.
Alles Gute
Schaddie

Hallo Schaddie,

danke für die rasche Antwort!
Vor der Selbstständigkeit war ich 8 Jahre lang „nur“ Hausfrau.
Daher ist kein Arbeitgeber vorhanden, von 3 Männern im Haushalt einmal abgesehen…
Die Gewinnermittlung hat der Steuerberater vorgenommen, die Zahlen sind also bereits bereinigt und wasserdicht. Ist es denn schlau sich 15 St. arbeitssuchend zu melden? Springt dann gleich das Amt ein wg. Sozialversicherungsabgaben?? Wenn ich bei den 365 Euro bleibe, ist es doch egal ob Arbeitssuchend oder nicht oder habe ich da einen gedanklichen Fehler? Rentenanwartschaftszeiten habe ich ja denke ich bis der jüngste Sohn 10 Jahre alt ist?!
Und ich bin nicht künstlerich tätig.

Der Gewinn für 2010 wird nach Gewinnermittlung wieder im grünen bzw. Familienversicherungsfähigen Bereich liegen.

Danke!
Urlaubsreif888

Hallo, Urlaubsreif888,

so weit ich weiß, ist man bis zu einem monatlichen Einkommen von 400€ weiterhin in der Familienversicherung des Mannes mitversichert, man zahlt also keine eigenen Beiträge an die KK oder RV. Anders ist es, wenn du zusätzlich zu deinem selbständigen Einkommen eine Arbeit aufnimmst und über den Satz kommst. Bei 15 Stunden die Woche und einem Zusatzeinkommen musst du das gesamte Jahreseinkommen sehen, also die Einnahmen als Selbständige und die aus dem Nebenjob, dadurch könnten sozialversicherungspflichte Beiträge entstehen. Wenn du einen festen Arbeitgeber findest, zahlt der in die Rentenkasse ein, was für die Zukunft wegen der eigenen Rente nicht unwichtig wäre. Jeder Beitrag steigert schließlich diese
Herzliche Grüße von Schaddie

Hi,

üblicherweise wird die Familienversicherung 1x jährlich überprüft. Einkommensnachweis dafür ist der Einkommenssteuerbescheid, den die Krankenkasse einzusehen hat. Wenn die KK ordentlich arbeitet, verlangt sie den Steuerbescheid lückenlos. Das heißt, wenn also der Bescheid von 2008 vorliegt und als nächster der von 2010 eingereicht wird, sollte der Sachbearbeiter fragen, was mit 2009 ist. Wenn es nicht so ist/war, sei froh.

Hallo,

was willst Du hören? Eine Anleitung zum Betrug? Die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich groß, dass die Kasse den Steuerbescheid anfordert und Dich dann die Beiträge für das komplette Jahr nachzahlen lässt-

Um ehrlich zu sein, hoffe ich sogar, dass sie das tut, weil solche Leute die komplette Solidargemeinschaft bescheissen und alle anderen Versicherten mit ihren Beiträgen Deinen Betrug finanzieren müssen.

Grüße

Ralf

Na danke, ich schufte das ganze Jahr,
zahle alle gesundheitlichen Maßnahmen selber, bin kaum beim Arzt und nur weil ich schlecht beraten wurde (Einkommensteuer wäre Gewinn mindernd und wird leider erst im darauffolgenden Jahr angerechent) kommt die KK und will den ganzen erwirtschafteten Gewinn?

Super, wirklich. Ich wollte nur wissen, ob es sinnvoll ist, sich zusätzlich arbeitslos zu melden, da der Versuch selbstständig Geld zu verdienen ja scheinbar nicht so von Erfolg gekrönt ist. 365 Euro Zuverdienst ist doch lachhaft. Aber danke für die warmen Worte und die wenig hilfreiche Antwort!

Hallo,

sie sind verpflichtet, von sich aus - also auch ohne Aufforderung - alle Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse bei der Kasse zu melden und die Belege vorzulegen.

Auch wird die Kasse von sich aus nachfragen. Ob sie mit dem letzten Steuerbescheid „durchkommen“ kann ich Ihnen nicht sagen. In der Regel sollte die Kasse sich vollständige Belege zeigen lassen.

Gruß, Christian

Hallo,

so ganz einfach ist diese Frage nicht zu beantworten. Es kommt darauf an, in welchem Umfang jemand selbständig ist. Nicht nur auf den „Gewinn“, sondern auch auf den zeitlichen Umfang. Es gibt ja genug Selbständige, die ein gut laufendes Geschäft haben und trotzdem Negativeinkommen. Die müssen sich dann auch selbst versichern und haben keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung.

Die Krankenkasse ist in diesem Fall auf jeden Fall zu informieren. Hier wird dann wohl eine rückwirkende Versicherung abgeschlossen mit rückwirkender Beitragszahlung. Es kommt auch nicht auf den Gewinn an, sondern auf den Umsatz vor Steuern. Der „normale“ Arbeitnehmer muss ja auch aus seinem Bruttolohn Beiträge zahlen. Falls das nicht gemeldet wird, handelt es sich um einen Betrug! Die Krankenkassen fragen per Meldebogen jährlich an, ob die mitversicherten Angehörigen Einkünfte in irgendeiner Form haben. Und da haben Sie sicherlich falsche Auskünfte gegeben, sonst hätte Ihre Krankenkasse das aufgegriffen.

Mein Ratschlag: umgehend bei Ihrer Krankenkasse melden und die Sachlage klären (auch wenn eine schmerzhafte Nachzahlung droht). Diese hätte ja durch Sie selbst vermieden werden können…

Mfg

Matthias

Bitte! Von arbeitlos melden war im ersten Beitrag aber überhaupt nicht die Rede. Da ging es darum, ob es möglich ist, den Steuerbescheid vor der Kasse zu verbergen und das ist nun mal Betrug!

Zusätzlich arbeitslos melden? Das gibt es meines Wissens nach nicht. Entweder man ist selbständig tätig oder eben nicht. Ob Du überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hättest, wenn u die selbständige Tätigkeit beenden würdest, weiss ich nicht, am besten mal beim Arbeitsamt erkundigen.

Sprechen Sie doch am Besten mit Ihrer krankenkasse über die Sachlage, die werden sich freuen.

Natürlich müssen bei höhren Gewinn Beträge gezahlt werden (mache ich doch auch). Dafür finanziert die Krankenkasse für SIE Ihren Ehegatten und eventuell Eltern die Leistungen.

Ich weiß es ist Frustrierend wenn der liebe Staat einem über die hälfte wegnimmt, deswegen muss man aber nicht sich in rechtliche Schwierigkeiten bringen.

Sorry, ich war ein paar Tage nicht online …

Zunächst einmal die Frage, weiss die AOK von Deiner Selbständigkeit? Wenn ja, musst Du schon in die Offensive gehen. Die Krankenkassen legen immer die Einkommensteuerbescheide zu Grunde. Hier kommt es darauf an, wann die Bescheide für die Jahre 2009 und 2010 erstellt werden bzw. wurden. Daraus leitet sich auch der Zeitraum ab, für den Du ggf. selbst versichert werden musst.

Die Beitragsbemessung ist dann noch von anderen Faktoren abhängig, z. B. die Beurteilung, ob Deine selbständige Tätigkeit „hauptberuflich“ ausgeübt wird.

Du solltest einen Beratungstermin bei der AOK vereinbaren oder versuchen, telefonisch eine fundierte Auskunft zu erhalten.

Ich hoffe, Du kommst damit klar.

Hallo,

ja das musst du unbedingt nachweisen! Du hast eine sogenannte Auskunftspflicht gegenüber deiner Krankenkasse. Und da diese weiß das du selbstständig bist (ich nehme jetzt einfach mal an das die Kasse dich als nebenberuflich selbstständig eingestuft hat-sonst könntest du nicht in der Familienversicherung bleiben!!) wird auf jeden Fall eine Anfrage kommen. Und dann MUSST du einen Steuerbescheid vorlegen. Also kläre das so schnell wie möglich. Du wirst dann für das eine Jahr rückwirkend selbst versichert. Eine Verrechnung mit mehreren Jahren ist nicht möglich. Es wird jedes Jahr für sich selbst betrachtet beurteilt.

Gruß

P.s.: Sollte deine Krankenkasse noch nicht erfahren haben, das du selbstständig bist, rate ich dir dringend dies zu melden. Sonst musst du unter Umständen für mehrere Jahre Beiträge nachzahlen.