Selbstständig und elternunabhängiges Bafög

Hallo,

weiss jemand genau, wie es sich im Bezug auf elternunabhängiges Bafög und einer selbstständigen Tätigkeit verhält?

Beispiel:
der Student an einer Hochschule bezieht elternunabhängiges Bafög in voller Höhe, hat einen Nebenjob auf 400 Euro Basis, arbeitet bei Gelegenheitsjobs auf freiberuflicher Basis und möchte jetzt zusätzlich ein Gewerbe anmelden.

Es gibt ja diverse Freibeträge ua. 4800 Euro für Nebenjobs.
Wie verhält es sich jetzt mit einer selbstständigen Tätigkeit - gibt es auch dafür einen zusätzlichen Freibetrag oder heisst es schlicht und ergreifend: ‚egal wo das Einkommen her kommt - Nebenjob, Freiberufler und/oder Selbstständiger mit Gewerbeschein - 4800 Euro ist die obere Grenze des Freibetrages‘!

Vielen Dank schon mal für die Antworten und

mit besten Grüßen

Timmy6004

Hi Timmy,

lass uns versuchen das gemeinsam zu lösen.

weiss jemand genau, wie es sich im Bezug auf elternunabhängiges Bafög und einer selbstständigen Tätigkeit verhält?

Ich meine da gibt es keine Komplikationen…

Es gibt ja diverse Freibeträge ua. 4800 Euro für Nebenjobs.

Meinst du steuerrechtlich und wenn ja wo gibt es die denn? Ich lerne gerne dazu…
Meinst du die 4.800 EUR FREIGRENZE (!!!) im Rahmen des Bewilligungszeitraum (12 Monate) für das BAföG?

Wie verhält es sich jetzt mit einer selbstständigen Tätigkeit - gibt es auch dafür einen zusätzlichen Freibetrag oder heisst es schlicht und ergreifend: ‚egal wo das Einkommen her kommt - Nebenjob, Freiberufler und/oder Selbstständiger mit Gewerbeschein - 4800 Euro ist die obere Grenze des Freibetrages‘!

Dazu müssen wir erst das vorherige klären denn ich hab keine Ahnung wo du hin möchtest.

Ich warte auf Antwort

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

hey,

ok, das war wohl falsch ausgedrückt. :smile:
gemeint ist natürlich die Freigrenze des Nebenjobs, die viele Studenten für einen 400 Euro Job nutzen.
verdient der Student mehr als 4800 Euro im Bewilligungszeitraum, wirkt sich das ja auch auf sein Bafög aus (mal vom Höchstsatz ausgegangen) - er bekommt entsprechend weniger.

ich komme auf mein Beispiel zurück - der Student bekommt den Höchstsatz, hat einen 400 Euro Job (4800 Euro im Bewilligungszeitraum) und macht sich jetzt zusätzlich noch Selbstständig.
solange kein Gewinn erwirtschaftet wird, dürfte die Selbstständigkeit wohl auch keine Rolle spielen. wenn der Student aber, zusätzlich zu seinen 4800 Euro im Bewilligungszeitraum, auch noch durch seine selbstständige Tätigkeit (Freiberufler oder eigenes Gewerbe) Gewinn erzielt, wird dies dann im Bezug auf das Bafög separat behandelt, oder gelten diese 4800 Euro für jegliche Einnahmen, ob Nebenjob, freiberufliche Tätigkeit und / oder eigenes Gewerbe?

vielen Dank!

Gruß

Timmy

Hey, hey :smile:

macht ja nix :wink:

hier die Behandlung von Gewinneinkunftsarten im Zusammenhang mit BAföG:

1 - Steuerrechtliche Gewinn (§§ 21 (1), 22 (1) Satz 1 in Verbindung mit § 2 (2) Nr. 1 EStG)
2 - ./. 21,3 % Sozialversicherungspauschale (§ 21 (1) Nr. 1 BAföG)

3 - = verbleibender Gewinn : 12 (§ 22 (2) BAföG)

4 - = Einnkommen pro Monat im Bewilligungszeitraum

5 - ./. 255,-- EUR für den Auszubilden selbst. (§ 23 BAföG)

6 - = Anzurechnendes Einkommen pro Monat

hier die Behandlung von Einkünften aus nicht selbständige Arbeit im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen im BW Zeitraum 4.800 EUR

./. Werbungskosten 1.000 EUR (§ 9a EStG)
./. 21,3 % SV Pauschale

= verbleibendes Einkommen : 12 (§ 22 (2) BAföG)

= Einnkommen pro Monat im Bewilligungszeitraum

./. 255,-- EUR für den Auszubilden selbst. (§ 23 BAföG)

= Anzurechnendes Einkommen pro Monat

wenn der Student aber, zusätzlich zu seinen 4800 Euro im Bewilligungszeitraum, auch noch durch seine selbstständige Tätigkeit (Freiberufler oder eigenes Gewerbe) Gewinn erzielt, wird dies dann im Bezug auf das Bafög separat behandelt, oder gelten diese 4800 Euro für jegliche Einnahmen, ob Nebenjob, freiberufliche Tätigkeit und / oder eigenes Gewerbe?

  • solange kein Gewinn entsteht - egal
  • Nach der vorstehenden Berechnung dürftest Du sogar einen Gewinn haben
  • Die beiden anzurechnenden Einkommen dürfen meiner Ansicht nach 4.800 nicht übersteigen

Ich hoffe ich konnte das übersichtlich darstellen.

VG
Timm Picker
FELICON

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so in der Art hab ich mir das auch gedacht.

vielen Dank für deine Meinung und Mithilfe! :smile:

Gruß

Timmy

Ach sehr gerne :smile:

Bekomm ich noch Sternchen? :stuck_out_tongue:

VG

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sorry - das kannte ich noch gar nicht… ^^