Folgendes zenario
Frau ist bei Mann familienversichert arbeitet aber freiberuflich nebenbei und verdient mehr al 380€ im Monat die war de Meinung man kônnte bis zu 8000€ verdienen im Jahr
Nun hat die Krankenkasse nie was erfahren
Mittlerweile steht die Frau vor der Insolvenz und ist angestellt und überlegt es der Krankenkasse zu melden
Damit die nachgeforderten Beiträge mit in die Insolvenz können
Droht ihr oder gar ihrem Mann eine Anzeige?
Wird wenn die Frau zahlungsunfähig ist der Mann zur Kasse gebeten?
Folgendes zenario
Frau ist bei Mann familienversichert arbeitet aber
freiberuflich nebenbei und verdient mehr al 380€ im Monat die
war de Meinung man kônnte bis zu 8000€ verdienen im Jahr
Nun hat die Krankenkasse nie was erfahren
Das ist schlecht, besonders dann, wenn im Fragebogen zur Wiederholungsprüfung der Familienversicherung nicht angegeben wurde
Mittlerweile steht die Frau vor der Insolvenz und ist
angestellt und überlegt es der Krankenkasse zu melden
Damit die nachgeforderten Beiträge mit in die Insolvenz können
Ob das so einfach geht, glaube ich nicht - einfach in die Insolvenz
und man ist die Sache los - aber denkbar ist es schon.
Droht ihr oder gar ihrem Mann eine Anzeige?
nein, das nicht, aber eine Beitragsnachforderung, die sich u.U.
gewaschen hat.
Wird wenn die Frau zahlungsunfähig ist der Mann zur Kasse
gebeten?
Nein,jetzt wird es aber kompliziert.
Wenn die Kasse heute erfährt, dass beispielsweise seit 2008 bereits ein Einkommen über der Grenze bezogen wird, welche die Familienversicherung ausschließt, dann wird die Kasse sehr wahrscheinlich die Familienversicherung auch entsprechend rückwirkend beenden. Du schreibst, dass die Frau jetzt angestellt ist - seit wann, und wie ist sie deshalb und wo versichert - selbst, bei der bisherigen Kasse oder hat sie eine andere gewählt ?
Gruss
CZauderna
Guten Abend!
Mittlerweile steht die Frau vor der Insolvenz und ist
angestellt und überlegt es der Krankenkasse zu melden
Damit die nachgeforderten Beiträge mit in die Insolvenz können
Ist richtig so. Hat aber keine Eile, denn unabhängig vom Zeitpunkt der Benachrichtigung entstand die Beitragsforderung der KK dem Grunde nach vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und fällt damit unter die Restschuldbefreiung.
Droht ihr oder gar ihrem Mann eine Anzeige?
Nein.
Wird wenn die Frau zahlungsunfähig ist der Mann zur Kasse
gebeten?
Nein.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Hat aber keine Eile, denn unabhängig vom Zeitpunkt der :Benachrichtigung entstand die Beitragsforderung der KK dem Grunde :nach vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und fällt damit unter die :Restschuldbefreiung.
sicher, dass hier die Restschuldbefreiung greifen würde?
Die Kasse kann die Forderung zur Tabelle gesondert anmelden, wenn die Forderung aus unerlaubter Handlung stammt.
Wäre meines Erachtens klärungsbedürftig, da wie gesagt schon angeklungen ist, dass die Familienversicherung regelmäßig durch die Kasse abgefragt wird, inwieweit sich die Einkommensverhältnisse geändert haben. Hier müsste ja dann eine falsche Angabe gemacht worden sein.
Liegt eine unerlaubte Handlung vor, dann greift die Restschuldbefreiung nicht. Die Forderung kann daher von der Kasse weiterhin eingetrieben werden.
LG
S_E
Also die Krankenkasse hatte 2x gefragt wurde von Seiten des Ehepaares jedoch nicht beantwortet also auch nicht falsch beantwortet.
Ausserdem gab ich gelesen man muss sein Einkommen mit Steuerbescheid nachweisen diese Steuer wurde erst jetzt gemacht
Und die Frau ist jetzt angestellt und über die selbe Krankenkasse versichert - sollte sie lieber wechseln?
Hallo,
wie gesagt, jetzt wird es wirklich kompliziert - machen wir mal ein „Planspiel“, also wie es in der Praxis laufen könnte.
Kasse erhält Mitteilung, dass Einkommensgrenze für die Familienversicherung (FamV). seit Jahren bereits überschritten wurde.
Die in dieser Zeit übersandten Prüffragebogen wurden nicht beantwortet und nicht zurückgegeben, d.h. die Kasse beendet jetzt rückwirkend die Familienversicherung. Die bisher Familienversicherte hat nun (ab Tag der Bekanntgabe) 3 Monate Zeit um eine freiwillige Mitgliedschaft (rückwirkend ab dem Folgetag, der auf das Ende der Familienversicherung nachfolgt) zu begründen. Nimmt sie diese Möglichkeit nicht wahr, wird die Kasse prüfen, ob eine Versicherung
Nach § 5 Abs. 13 SGB V. durchgeführt werden muss. Dies kann aber nur geschehen, wenn die Betreffende an der Beantwortung der Frage mitwirkt, wie sie denn in der bestehenden Versicherungslücke gegen Krankheit versichert war, ohne diese Mitwirkung kann eine solche Versicherung nicht hergestellt werden. Das Dumme hier ist, dass diese Mitwirkung bereits erfolgt ist, zwar unbewusst, aber sie ist es.
Als die Betroffene als Angestellte versicherungspflichtig wurde, da musste sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Aufnahmeantrag bei der Kasse unterschreiben und auf dem hat Sie bestätigt, dass sie zuletzt nicht selbst krankenversichert war sondern bei ihrem Ehemann familienversichert war. Diesen Umstand könnte die Kasse nun dazu veranlassen, den Beginn dieser bestehenden Mitgliedschaft au den Tag nach Ende der Familienversicherung zurück zu datieren und die bis zum Beschäftigungsverhältnis aufgelaufenen Beiträge zu fordern.
So könnte das ablaufen.
Die Frage, ob ein Kassenwechsel eine Lösung sei, die ist sehr schwer zu beantworten - einerseits mit einem klaren „ja“, denn der neuen Kasse ist die "Vorversicherung total egal, Hauptsache sie bekommt eine Kündigungsbestätigung der „alten“ Kasse.
Andererseits - es besteht eine Bindungsfrist von 18 Monaten, und wenn ich davon ausgehe, dass das Problem erst jetzt aufgetreten ist, dann ist mit einem kurzfristigen Wechsel nix zu drinnen.
Mann kann es natürlich auch aus-sitzen, aber das muss jeder selbst entscheiden.
Es kann aber auch sein, dass die Kasse das mit der Grenzüberschreitung zu Kenntnis nimmt, aber trotzdem nix unternimmt,weil die FamV. ohnehin bereits beendet ist, die Betroffene selbst Mitglied dieser Kasse geworden ist und man sich den ganzen Aufwand nicht machen will, denn schließlich bekommt man für Familien versicherte auch entsprechende Zuteilungen aus dem Gesundheitsfonds.
Auch das soll es in der Praxis schon gegeben haben - ein rechtliche Bewertung erspare ich mir an dieser Stelle.
Gruss
Czauderna