Selbstständig und freiwillige AL-Versicherung

Hallo Experten,

ich habe einige Fragen zu einer möglichen Arbeitslosigkeit aus der Selbstständigkeit heraus. Folgende Parameter gehören zu dem Fall:

  • Person ledig, keine Kinder, freiwillig AL-versichert (30,-/Monat)
  • Selbstständig als Berater geworden Oktober 2008 (mit Gründungszuchuß vom AA)
  • Davor 10 Jahre lang Angestellter gewesen und lückenlos ALV eingezahlt
  • Guter Verdienst in Selbstständigkeit 2009 (knapp 35000,- Gewinn)
  • Gute Aussichten für 2010 (Gewinnschwelle erneut bei 35000,- angepeilt)

Die Fragen:

  • In welchen Fall dürfte man sich mit dieser „freiwilligen AL-Versicherung“, die es wohl erst seit einigen Jahren gibt, Arbeitslos melden? Also könnte man, im Fall, dass es nicht mehr gut läuft, selbstbestimmt sagen: „Ab heute reicht mir das nicht mehr zum Leben und ich muss mich AL melden?“

  • Was checkt das Amt dann? Wenn man fleissig gespart hat, muss man das dann offen legen? Also sagen die: "Sie haben ja noch 35000,- auf Konto XY und daher leben Sie mal schön davon? Dafür habe ich die ALV ja nicht abgeschlossen…

Und eine weitere Frage: Wenn man sich „abwerben“ lässt und jetzt aus der Selbstständigkeit einen Job als angestellter GF bei einem Unternehmen annimmt und es läuft nicht so wie man sich das vorstellt, und man trennt sich nach einem halben Jahr, was passiert dann? Greift dann die ALV der zuvor eingezahlten Jahre (obwohl ja schon ALG1 und Gründung in 2007 ausgeschöpft wurde?

Weiss da jemand Rat? Vielen Dank schon einmal!

Gruß Fernando

  • In welchen Fall dürfte man sich mit dieser „freiwilligen
    AL-Versicherung“, die es wohl erst seit einigen Jahren gibt,
    Arbeitslos melden? Also könnte man, im Fall, dass es nicht
    mehr gut läuft, selbstbestimmt sagen: „Ab heute reicht mir das
    nicht mehr zum Leben und ich muss mich AL melden?“

Im Prinzip ja. Die freiwillige AV gibt es übrigens seit 2006.

  • Was checkt das Amt dann? Wenn man fleissig gespart hat, muss
    man das dann offen legen? Also sagen die: "Sie haben ja noch
    35000,- auf Konto XY und daher leben Sie mal schön davon?
    Dafür habe ich die ALV ja nicht abgeschlossen…

So geht das nicht, man muss die Insolvenz beantragen.

Und eine weitere Frage: Wenn man sich „abwerben“ lässt und
jetzt aus der Selbstständigkeit einen Job als angestellter GF
bei einem Unternehmen annimmt und es läuft nicht so wie man
sich das vorstellt, und man trennt sich nach einem halben
Jahr, was passiert dann? Greift dann die ALV der zuvor
eingezahlten Jahre (obwohl ja schon ALG1 und Gründung in 2007
ausgeschöpft wurde?

Nein. Die Anwartschaft muss auch hier erfüllt sein. In den letzten zwei Jahren für 12 Monate einbezahlt?

Was die oben besagte Beantragung der Insolvenz angeht ist natürlich nur der letzte gesetzliche Weg. Wenn man allerdings nur einen Ein-Mann-Betrieb hatte können andere Fragen auftauchen.

Aber dazu will ich nichts sagen und darf es hier auch gar nicht.