ich hab mal eine generelle frage: wenn man sich mit einem bereich mit einer geschäftsidee selbstständig gemacht hat und in einem vollkommen anderen bereich - ebenfalls auf selbständiger basis - dazuverdient, wenn es im ersten bereich nicht so prickeld läuft…ist das erlaubt?
natürlich, man kann 17 verschiedene Tätigkeiten nebeneinander ausüben auf selbstständiger Basis oder noch mehr, kein Problem.
Nur sollte man, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die nicht zur bereits als Gewerbe angemeldeten passt, die Gewerbeanmeldung dahingehend erweitern.
wie Beuteltier dir bereits antwortete kannst du selbstverständlich noch zig weitere Gewerbe ausüben. Du kannst sogar bei anderen Firmen angestellt werden und trotzdem noch deine bisherigen Tätigkeiten ausüben. Natürlich vorausgesetzt diese Firmen sind darüber informiert und einverstanden.
Das allerallerwichtigste Amt in diesem Universum ist und bleibt das Finanzamt. Die wollen über all deine Einnahmen informiert werden und du solltest auch all deine Ausgaben für diese Tätigkeiten angeben.
natürlich, man kann 17 verschiedene Tätigkeiten nebeneinander
ausüben auf selbstständiger Basis oder noch mehr, kein
Problem.
Nur sollte man, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die nicht
zur bereits als Gewerbe angemeldeten passt, die
Gewerbeanmeldung dahingehend erweitern.
Ergänzung 1:
Man kann auch mehrere Gewerbe anmelden.
Ergänzung 2:
Wenn man bei allen Einzelunternehmer ist (und nicht z. B. GmbH),
müssen sie umsatzsteuerlich alle gleich behandelt werden.
Eins als Unternehmen und eins als Kleinunternehmen geht nicht.
vielen dank für eure antworten. hört sich doch mal schon gut an, was ich da höre :o)
vielleicht ist es noch wichtig - ist ne besondere konstellation:
tätigkeit 1:
einzelunternehmen/kleinunternehmen, nicht als gewerbe angemeldet, da freiberufler
tätigkeit 2:
geht in richtung produkt-/firmentester; bzw. vielleicht auch noch ne gutgehende sparte bei ebay bedienen mit mehr als 40 verkäufen pro monat (jaja, wishful thinking …)
vielen dank für eure antworten. hört sich doch mal schon gut
an, was ich da höre :o)
vielleicht ist es noch wichtig - ist ne besondere
konstellation:
tätigkeit 1:
einzelunternehmen/kleinunternehmen, nicht als gewerbe
angemeldet, da freiberufler
tätigkeit 2:
geht in richtung produkt-/firmentester; bzw. vielleicht auch
noch ne gutgehende sparte bei ebay bedienen mit mehr als 40
verkäufen pro monat (jaja, wishful thinking …)
Kein wirkliches Problem.
t1 Freiberuf wie bisher
t2 Gewerbe
Dannaber getrennte Buchhaltung bzw. EÜR für beide Bereiche.