Hallo,
ich bin Selbstständiger Handwerker der sich in sämtlichen Gewerken nach Anlage B1 und B2 HWO hat eintragen lassen. Zusätzlich habe ich noch einen Antrag auf Anwendung §7B HWO für das Maler und Lackierer Handwerk gestellt, welcher allerdings abgelehnt wurde. Ablehnungsgrund war das ich zu wenig Geld für meine leitende Stellung bekommen habe !!!
Wie kann ich mir denn noch weitere Minderhandwerkliche arbeiten eintragen lassen ? "Irgendwo hab ich gelesen das man auch das Lackieren von Fenstern,Türen,Türrahmen und Heizkörpern eintragen lassen kann da dies Minderhandwerk wäre ! Uns wo muss ich das Eintragen lassen ?? Kammer? Gewerbeanmeldung erweitern ?
Auch hab ich gesehen das laut neuer Ausbildungsverordnung für Maler und Lackierer ein neuer eigenständiger Beruf entstanden ist, nämlich der Bauten und Objektbeschichter.
Kann man diesen anmelden ohne Maler und Lackierermeister zu sein ?? Dann hätten sich nämlich alle meine Probleme auf einen Schlag erledigt !!
Danke schon mal.
Hallo
Das sind doch eigentlich alles Fragen die dir die Handwerkskammer beantowrten kann, die sind eigentlich dafür zuständig und müssen sich damit auseinandersetzen auch wenn sie deinen Antrag abgelehnt haben.
MfG
Nelsont
das ist schon richtig, aber von Seite der Kammer bekommt man keine vernünftige Auskunft !
Die sagen einem nur was man nicht darf, auch dann wenn man es eigentlich doch darf weil es in einem Handwerksähnlichem Gewerbe oder im zulassungsfreien Handwerk im Ausbildungsplan steht! Hat denn jemand hier Erfahrungen damit gemacht um auch Lackierarbeiten,Innenanstrich ausführen zu dürfen ?
Hallo,
Ablehnungsgrund war das ich zu
wenig Geld für meine leitende Stellung bekommen habe !!!
Der Ablehnungsgrund wurde hier vermutlich nicht im vollen Wortlaut wiedergegeben. Vielleicht wurde keine „leitende Stellung“ anerkannt?
da dies Minderhandwerk wäre
! Uns wo muss ich das Eintragen lassen ?? Kammer?
HWK
Auch hab ich gesehen das laut neuer Ausbildungsverordnung für
Maler und Lackierer ein neuer eigenständiger Beruf entstanden
ist, nämlich der Bauten und Objektbeschichter.
Der Ausbildungsberuf ist als Stufenausbildung konzipiert. Nach zwei Jahren kann man die Abschlußprüfung zum Bauten- und Objektbeschichter machen - ist aber keine Gesellenprüfung.
Kann man diesen anmelden ohne Maler und Lackierermeister zu
sein ??
Ist doch kein Gewerbe nach den Anlagen A oder B (kannst aber auch selbst nachlesen)
Wenn die Auskünfte der HK nicht zufriedenstellend sind, würde ich nachfragen.
Gruß
Otto