Selbstständig und Rentenversicherungspflicht?

Hallo,

ich bin selbstständig als Projektmanager (keine Lehrtätigkeit) und verdiene da meinen Hauptanteil Einkommen. Jetzt fragt mich eine Uni/FH ob ich pro Semester ein paar Tage praxisnahen Unterricht geben würde. Das Honorar ist bescheiden, aber den Spaß wäre es mir wohl wert.

Allerdings - und jetzt kommt die Frage - kann mir keiner wirklich Auskunft geben, wie ich dann rentenversicherungspflichtig wäre.

Wenn ich mit dem gesamten Einkommen versicherungspflichtig wäre, würde der Uni-Job effektiv ein Minus bedeuten.*

Kann ich den Uni-Auftrag als „Nebenberuf“ deklarieren? Kann ich dann nur den Teil rentenversichern?
Muss ich’s vielleicht gar nicht versichern?
Oder kriegt mich das Amt dann in ein paar Jahren mit einer saftigen Nachzahlung und Strafe dran? Darauf hätte ich so gar keine Lust.

Ich wäre dankbar, wenn das irgendwer wüsste, oder auch nur einen Verweis zu den entsprechnenden Gesetzestexten hätte.

Vielen Dank.
Jae


*Ich gehe davon aus, dass ich wohl eher wenig bis gar nichts von der Rentenkasse sehen werde, wenn ich alt bin - aber den Punkt möchte ich hier gar nicht diskutieren. gehen wir davon aus, ich möchte mich einfach privat versichern, nicht staatlich.

Guten Tag.

Was spricht dagegen die Dozententätigkeit nicht ebenfalls selbständig zu betreiben?

Hallo,

Missverständnis: Natürlich handelt es sich auch bei dem Dozentenauftrag um eine selbstständige Tätigkeit. Als Anstellung wär’s ja sowieso versicherungspflichtig. Da stellt sich ja die Frage nicht so.

Es geht tatsächlich drum: Bin ich für beide selbstständigen Tätigkeiten zusammen zu veranschlagen, gilt eins als „geringfügig“ und beeinflusst das das andere etc.

Gruß
Jae

Guten Tag.

Was spricht dagegen die Dozententätigkeit nicht ebenfalls
selbständig zu betreiben?

Hallo,jae

ich bin selbstständig

wenn du selbstständig bist , gehe davon es ist die haupttätigkeit, dann hast du nichts mit der rentenversicherung zu tun, höchstens mit einer berufsgenossenschaft , das ist aber was anderes, wie du also vorsorgst ist deine sache , für gewöhnlich wird das privat gemacht geht aber auch über die BG, falls du einer zugehörst kannst du das auch dort mit einem beitrag machen. wenn die uni dich anstellt kommt es darauf an für welchen zeitraum , besser wäre bei mehreren kurzzeiträumen eine honorartätigkeit dann entfällt auch die rentenversicherung, es ist also abhängig vom zeitraum den du dafür verwendest.
opa

Hallo JaelleG,
da kann ich leider nicht weiter helfen, habe nur einen Tipp, wende Dich an das örtliche Versicherungsamt.
Gruß
chrissixyz

Guten Abend.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind und bleiben steuerpflichtig und SOLLTEN nicht rentenpflichtig sein, ausser sie wären freiwilliges Mitglied in der DRV.

Viele Grüße
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Experte für Existenzgründung im Saarland

Hallo,

ich bin selbstständig als Projektmanager (keine Lehrtätigkeit)
und verdiene da meinen Hauptanteil Einkommen. Jetzt fragt mich
eine Uni/FH ob ich pro Semester ein paar Tage praxisnahen
Unterricht geben würde. Das Honorar ist bescheiden, aber den
Spaß wäre es mir wohl wert.

Allerdings - und jetzt kommt die Frage - kann mir keiner
wirklich Auskunft geben, wie ich dann
rentenversicherungspflichtig wäre.

Wenn ich mit dem gesamten Einkommen versicherungspflichtig
wäre, würde der Uni-Job effektiv ein Minus bedeuten.*

Kann ich den Uni-Auftrag als „Nebenberuf“ deklarieren? Kann
ich dann nur den Teil rentenversichern?
Muss ich’s vielleicht gar nicht versichern?
Oder kriegt mich das Amt dann in ein paar Jahren mit einer
saftigen Nachzahlung und Strafe dran? Darauf hätte ich so gar
keine Lust.

Einkommenserwerb als Selbständiger auf Honorarbasis sollte nicht zur rentenversicherpflichtigen Tätigkeit gehören. Genauere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung, auf Anfrage oder im Internet.

Viel eher würde ich mir auch einen Gedanken machen um die Krankenversicherungspflicht; wenn privat…dann egal … wenn gesetzlich dann gibt’s Auskunft bei der zuständigen Krankenkasse

Ich wäre dankbar, wenn das irgendwer wüsste, oder auch nur
einen Verweis zu den entsprechnenden Gesetzestexten hätte.

Vielen Dank.
Jae


*Ich gehe davon aus, dass ich wohl eher wenig bis gar nichts
von der Rentenkasse sehen werde, wenn ich alt bin - aber den
Punkt möchte ich hier gar nicht diskutieren. gehen wir davon
aus, ich möchte mich einfach privat versichern, nicht
staatlich.

Hallo JaelleG,

ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Tätigkeit mit Deinen übrigen Einkünften addiert wird und somit steuer- und sozialabgabenpflichtig ist.

Die Definition „Minijob“ fällt meines Erachtens weg. Vergleiche hierzu das Schaubild der Knappschaft (Prüfschema kurzfristiger Minijob):

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/5b____sc…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/5b __schaubilder/InhaltsNav.html? nnn=true)

(Siehe dort: Fußnote „4“)

Des weiteren sollte Ihnen Ihr Steuerberater hierzu erschöpfende Auskunft erteilen können. Falls nicht, sollten Sie sich einen anderen suchen. Ich hoffe, das hilft für den Augenblick weiter.

Gruß
S. Heddinga

Hallo,
unverbindlich würde ich sagen Versicherungspflichtig nach §2 SGB VI, aber wenn dies mtl. 400€ nicht überschreitet dann ohne Auswirkung da diese dann Versicherungsfrei wäre bis zu diesem Betrag.

Hier vielleicht eine kleine Hilfe:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…

MfG

frage doch beim Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung nach wie es so aussieht
Mit freundl. Grüssen
Maeusebaer

Daran hab ich schon gedacht - die Antwort war nicht befriedigend in beiden Fällen. Im sinne von „können wir erst sagen, wenn Sie genaue Enkünfte angeben - also wenn’s zu spät ist“. Drum frag ich ja hier.
Aber danke für die Mühe.

frage doch beim Finanzamt oder der Deutschen
Rentenversicherung nach wie es so aussieht
Mit freundl. Grüssen
Maeusebaer

Oh-Sorry- das ist zu explizid,dazu kann ich Dir leider so nix sagen- vielleicht kannst Du ja mal eine REchtsberatung bei einem RA durchführen- wäre vielleicht eine gute Alternative, ehe Du dann irgendwann alles nachzahlen musst! Alles Liebe und eine gute Zeit wüsncht Dir Nadjeshda

Hallo auch!

Sie sind selbständig und haben verschiedene Auftraggeber und verdienen Honorare. Nach der Beschreibung besteht keine Sozialversicherungspflicht respektive Rentenversicherungspflicht.

Grüße
CKH