selbstständig und schwanger

hallo,

also folgendes vorweg:
Person A hat im August 2007 einen freien Handelsvertretervertrag mit einem verlag abgeschlossen, Person A verkauft als freier handelsvertreter für den verlag anzeigen. Person A musste sich also demnach selbstständig machen.
folgendes problem:
Person A hat vorgestern erfahren das sie schwanger ist. nun weiß Person A aber nicht wie das rein rechtlich gesehen mit dem verlag zu erledigen ist. hat person a trotzdessen sie selbstständig ist, ein recht auf sowas wie mutterschutz oder ähnliches?
also kann der verlag mit person a einfach so den vertrag wieder aufheben bzw. kündigen???
laut vertrag heißt es. dass man, wenn man länger als eine woche krank ist, dies dem verlag mitteilen soll und evtl. die voraussehbare dauer. damit in der zeit evtl. sowas wie eine vertretung gefunden wird.
der verlag hat mehrere anzeigenberater und der nächste vom wohnort von person a ungefähr 25km entfernt. nimmt dieser berater urlaub und fragt person a ob diese in der zeit seines urlaubs vertretung für ihn macht, und person a macht dieses, arbeitet person a in der zeit des urlaubs für den anderen berater. Bekommt also kein geld bzw. provison dafür-. diese provision bekommt dann der berater für den person a vertretung macht. und genauso ist es umgekehrt.
person a würde sich ja sofort nach geburt um alles kümmern (evtl. elternzeit des vaters, private einrichtungen etc.) um zumindest halbtags anfangen zu können.
person a weiß nun nicht wie die rechtlichen regelung eines handelsvertretervertrages sind und wie es sich dabei hält…

vielen dank für die antworten

hat person a trotzdessen sie
selbstständig ist, ein recht auf sowas wie mutterschutz oder
ähnliches?

Da sie keinen Arbeitgeber hat, stelle ich mir dies ziemlich schwer vor. Sie ist Ihr eigener Arbeitgeber…

Gruss Ivo

Hallo!

folgendes problem:
Person A hat vorgestern erfahren das sie schwanger ist. nun
weiß Person A aber nicht wie das rein rechtlich gesehen mit
dem verlag zu erledigen ist. hat person a trotzdessen sie
selbstständig ist, ein recht auf sowas wie mutterschutz oder
ähnliches?

Selbständige Frauen fallen nicht unter den Mutterschutz. Sie erhalten Mutterschaftsgeld, wenn sie selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Gruß, Franz

hat person a trotzdessen sie
selbstständig ist, ein recht auf sowas wie mutterschutz oder
ähnliches?

Da sie keinen Arbeitgeber hat, stelle ich mir dies ziemlich
schwer vor. Sie ist Ihr eigener Arbeitgeber…

ja das ist schon klar…person a ist auch mit krankengeldanspruch selbst versichert…person a möchte bloß gern wissen ob der verlag auf grund der schwangerschaft und den damitverbundenen „fehltagen“ bzw. monaten einfach den handelsvertretervertrag mit person a kündigen kann und person a dadurch arbeitslos ist…

person a möchte bloß
gern wissen ob der verlag auf grund der schwangerschaft und
den damitverbundenen „fehltagen“ bzw. monaten einfach den
handelsvertretervertrag mit person a kündigen kann und person
a dadurch arbeitslos ist…

Der Verlag kann ohne jeden Grund einen Handelsvertretervertrag kündigen. Da macht die Schwangerschaft oder irgendwelche Fehltage keinen Unterschied. Das mag dann zwar ein Beweggrund sein, der wird aber sicher nicht zu Sprache gebracht.

Gruss ivo

Umfangreiche Informationen über die Tätigkeit selbstständiger Handelsvertreter können nachgelesen werden unter

http://www.nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/Ges…

Zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Unternehmen und Handelsvertreter wird dort folgendes ausgeführt:

„Oft wird im Vertrag eine Frist der Zusammenarbeit von einem oder mehreren Jahren vereinbart, je nach Vertragsgestaltung mit oder ohne automatische/r Verlängerung bei Nichteinhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist. Bei Fehlen einer Befristungsabrede gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Zusammenarbeit endet dann, abgesehen von den Fällen des Todes oder der Insolvenz einer Vertragspartei, durch ordentliche Kündigung, deren Fristen dem HGB oder dem Handelsvertretervertrag zu entnehmen sind. Sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Verträgen ist jede Partei jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt. Ein sozialer Kündigungsschutz wie im Arbeitsrecht, z. B. beim angestellten Reisenden, existiert nicht.“

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