Selbstständig und SHK?

Hallo ihr!

Ich bin Studentin und arbeite als studentische Hilfskraft 15 Std/Woche in einem Uni-Institut.
Jetzt möchte ich gerne mein Gehalt aufbessern, indem ich nebenbei bei ebay etwas verkaufe. Allerdings würden meine Einkünfte nicht über 200€ im Monat liegen da ich „selbst-gebasteltes“ verkaufen möchte und auch nicht soo viel Zeit habe die Sachen herzustellen. Allerdings müsste ich bei ebay dann ein gewerbliches Konto erstellen und dafür auch einen Gewebeschein beantragen (oder nicht?)- sprich mich selbstständig machen.
Als SHK darf man nur 2o Std/Woche arbeiten bzw. maximal 26 wenn die Tätigkeit am Wochenende stattfindet.
Ich bin privat Familienversichert (Vater Beamter) und bekomme noch Kindergeld.

Jetzt die Fragen:

  • Gibt es eine Nachweispflicht darüber wieviele Stunden ich für die selbstständige Tätigkeit aufbringe (dass es nicht mehr als 26 sind)??

  • Akzeptiert die Uni in der Regel überhaupt eine selbstständige Tätigkeit neben der bei der Uni?? (sogar für eine weitere Angestellten-Tätigkeit bräuchte ich eine Genehmigung)

  • Wie sieht das mit der Versicherung aus - kann ich Familienversichert bleiben als Selbstständige??

  • Wie sieht das aus mit Patenten - wenn ich Spielzeug bastel kann es ja theoretisch möglich sein, dass jemand für genau diese Form ein Patent hat - wie kann ich das rausfinden bzw. werd ich dann bestraft??

  • Kindergeld bekomme ich wenn ich nicht über die Verdienstgrenze komme , wie kann ich das nachweisen wenn ich noch selbstständig bin??

Soo ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

LG Anika

Als SHK darf man nur 2o Std/Woche arbeiten bzw. maximal 26
wenn die Tätigkeit am Wochenende stattfindet.

  • Gibt es eine Nachweispflicht darüber wieviele Stunden ich
    für die selbstständige Tätigkeit aufbringe (dass es nicht mehr als 26 sind)??

Wenn Dich jemand danach fragt ja. Aber ich wüßte nicht, wer das tun sollte.

  • Akzeptiert die Uni in der Regel überhaupt eine
    selbstständige Tätigkeit neben der bei der Uni?? (sogar für
    eine weitere Angestellten-Tätigkeit bräuchte ich eine Genehmigung)

Was geht das die Uni an ?

  • Wie sieht das mit der Versicherung aus - kann ich
    Familienversichert bleiben als Selbstständige??

Wie oben beschrieben bist Du nicht familienversichert. Dein Beihilfeanspruch könnte entfallen, wenn Du einen bestimmten Verdienst überschreitest und dann wäre ein relativ teure Vollversicherung fällig. Auf jeden Fall bei er zuständigen Beihilfestelle nachfragen, wie hoch diese Verdienstgrenze ist.

  • Wie sieht das aus mit Patenten - wenn ich Spielzeug bastel
    kann es ja theoretisch möglich sein, dass jemand für genau
    diese Form ein Patent hat - wie kann ich das rausfinden bzw.
    werd ich dann bestraft??

Wenn Du ein Patent verletzt, mußt Du mit Schadensersaztforderungen rechnen. Eine Strafe würde wohl kaum fällig, es sei denn man überführt Dich der gewerbsfäßigen Produktpiraterie.

  • Kindergeld bekomme ich wenn ich nicht über die
    Verdienstgrenze komme , wie kann ich das nachweisen wenn ich
    noch selbstständig bin??

Mit einer vernünftigen Geschäftsbuchhaltung.

Soo ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

Ich hoffe dies getan zu haben.

LG Anika

Dito Nordlicht

Wenn Dich jemand danach fragt ja. Aber ich wüßte nicht, wer
das tun sollte.

Also dabei geht es darum, dass man nur dann als ordentlich eingeschriebender Student gilt wenn man die Uni als Hauptbeschäftigung ausübt - dabei gibt es eben die besagte 20Stunden Regel. Quasi fragt im Endeffekt die Versicherung wenn ich das richtig verstanden habe - weil man nur als Student weiter versichert bleiben kann wenn man innerhalb dieser Stundenregel bleibt.

Was geht das die Uni an ?

Es steht halt so in meinem Vertrag „ich bestätige, dass ich keiner weiteren Beschäftigung nachgehe…“ und wenn ich doch noch was machen will, muss mein Chef mir dafür einen Antrag unterschreiben- ich weiß aber nicht ob das auch für Selbstständigkeit gilt.

Wie oben beschrieben bist Du nicht familienversichert. Dein
Beihilfeanspruch könnte entfallen, wenn Du einen bestimmten
Verdienst überschreitest

Warum bin ich nicht familienversichert??? Wegen den 200€ monatlich???

Wenn Du ein Patent verletzt, mußt Du mit
Schadensersaztforderungen rechnen.

Aber wo erfahre ich denn ob jemand ein Patent für ein Spielzeug hat?

Mit einer vernünftigen Geschäftsbuchhaltung. (Kindergeldanspruch)

Heißt das theoretisch bekommen meine Eltern weiter Kindergeld, obwohl ich selbstständig wäre?

LG Anika

20Stunden Regel. Quasi fragt im Endeffekt die Versicherung
wenn ich das richtig verstanden habe - weil man nur als

Der privaten KV ist es egal (den meisten gesellschaften jedenfalls).

unterschreiben- ich weiß aber nicht ob das auch für
Selbstständigkeit gilt.

Klar.

Warum bin ich nicht familienversichert??? Wegen den 200€
monatlich???

Weil Du, vermute ich zumindest, privat krankenversichert bist (Vater ist beamter). In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Du mußt nur aufpassen, dass Du Deinen Beihilfeanspruch nicht verlierst.

Aber wo erfahre ich denn ob jemand ein Patent für ein Spielzeug hat?

Patentamt ?

Heißt das theoretisch bekommen meine Eltern weiter Kindergeld,
obwohl ich selbstständig wäre?

Das hängt von Deinem Verdienst ab, es ist durchaus möglich.

a) Es zählt aus dem Gewerbe nur der Geweinn (Einnahmen-Ausgaben)

b) Bei Krankenkassen gibt es während des Semssters Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen. In den Ferien ist es egal.
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten
Bei eine privaten KV musst Du dort direkt fragen

c) Die Grenzen für das Kindergeld liegen weiter weg (jenseits 7.000 €/J).
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Gruß JK