selbstständig und trotzdem kurs von der arge ?

wer weiss ob es zulässig ist das die arge einen zu einen dienstleistungskurs schicken darf
wen man sich gerade selbständig gemacht hat,und das ok von der arge bekommen hat
versprochen wurde das man sich das ein halbes jahr ansehen will ob es klappt
und dann trotsdem zu einen kurs geschickt wird der einen den vormittag kostet wo man eigendlich arbeiten muss
welcher kunde versteht den das man erst ab mittag kommen kann da man ja einen kurs von der aärge machen muss der springt doch ab
von einigen wird sogar verlangt ihren seit jahren 400 euro job aufzugeben um den kurs für 8 wochen mitzumachen die sind den job los danach
danch liegen sie der arge dann voll auf der tasche
so wird man doch schon runtergedrückt bevor man oben ist
einige werden zum 3x dahingeschickt in den selben kurs
wie soll man so selbständig arbeiten ?

solange man von der ARGE Leistungen bezieht dürfen die ziemlich viel mit dem Empfänger machen :wink: auch wenn man ab zu mit dem Kopf schüttelt…die sitzen halt am längeren (Geld)Hebel,inwieweit man sich das gefallen lässt ist natürlich eine andere Frage

aber man kann doch es nich noch schlimmer machen als es schon ist, da will jemend geld verdienen und sich auf eigenen beinen stellen und dem werden steine vor die füsse geworfen
oder muss seinen job für sowas aufgeben
oder den kram zum x mal machen
wo ist da der sinn

der Sinn der Bürokratie ist manchmal halt mit normalen Menschenverstand nicht zu bgreifen… vielleicht mal ein Date mit Oberguru des SB machen oder dem Boss des Vereins…soll manchmal wirken

wer weiss ob es zulässig ist das die arge einen zu einen dienstleistungskurs schicken darf wenn man sich gerade selbständig gemacht hat,und das ok von der arge bekommen hat versprochen wurde das man sich das ein halbes jahr ansehen will ob es klappt

Ob das regelrecht unzulässig ist, das weiß ich nicht, aber dass es nicht gerade sinnvoll ist, das liegt auf der Hand.

Ich denke zwar, dass hier der Sinn dieses Kurses nicht darin liegt, den betreffenden Teilnehmer, sondern die Veranstalter des Kurses in Arbeit zu bringen, und dafür muss der Kurs eben mit Menschenmaterial gefüllt werden.

Aber dennoch hat der Teilnehmer vermutlich ein Anrecht darauf, dass er irgendwie bei der Sache berücksichtigt wird.

Wenn es eine richtige Eingliederungsvereinbarung gibt und alles schriftlich festgehalten wurde, dann dürfte es kein Problem sein. Wenn es sich nur um mündliche Vereinbarungen handelt, würde ich einen Brief schreiben, ungefähr so:

Es ist zwischen mir und der Arge dies und das dann und dann (wenn möglich Datum) mündlich vereinbart worden. Nun wurde ich zu meinem Erstaunen aufgefordert, diese und jene Maßnahme zu besuchen. Bitte erklären Sie mir, zu welchem Zweck dies dienen soll.

Vielleicht bisschen ausführlicher.

Und dann auch ziemlich bald anrufen, auf den Brief bezug nehmen. Wenn das nichts bringt: Vorgesetzter. Oder auch dessen Vorgesetzter.

Ich glaub übrigens, dass man sowieso nur im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung in eine Maßnahme gezwungen werden darf.

Irgendwie kriegt man doch einen Brief, dass man sich dann und dann bei der und der Maßnahme zu melden hat. Gegen diesen Brief müsste man auch ganz normal Widerspruch einlegen können, fällt mir gerade ein. Das bedeutet, dass man da letzten Endes auch gegen klagen könnte, und da spielen vernünftige Argumente wieder eine Rolle.

Man kann auch im www.tacheles-sozialhilfe.de/forum fragen. Da weiß es bestimmt irgendjemand.

Viele Grüße

ja so dachte man auch ! zu hören bekam man : kurs oder komplette strechung da ja selbständig (also trag dich auch selbst )
oder bei den anderen sofort 10% kürzung
es is schon der hammer
wen man es sich leisten könnte sofort auf dasgeld zu verzichten würde man es ja tun nur sofort geht es nich und so kann man es nich schaffen das zu erreichen
man is noch nich oben und wird schon runtergedrückt
mfg insa

Hallo !
bringt nix man geht hin oder streichung komplett da man jaselbständig sein will
wie aber man muss ja erst mal hochkommen
wie aber hochkommen wen sowas dabei is und das für 8 wochen
wovon noch ein vierwöchiges praktikum das ganze krönnt
wo aber gleich gesagt wurde das die nicht im eigenen betrieb sein darf
witz oder ?
danah kräht da doch keiner mehr nach
dann is der eine ohne job der andere kann konkurs anmelden obwohl noch garnich richtig oben
zum heulen is das
aber danke mfg insa

wer weiss ob es zulässig ist das die arge einen zu einen
dienstleistungskurs schicken darf
wen man sich gerade selbständig gemacht hat,und das ok von der
arge bekommen hat

Was ist ein Dienstleistungskurs?
Werden noch Leistungen bezogen? Wenn ja welche? ALG II oder Eingliederungshilfe?

Also ein Existenzgrüdingskurs ist mW Pflicht, bevor man Eingliederungshilfe bekommt.

TM

in dem dienstleistungskurs muss mann bewerbungen schreiben üben
pc praxis

kommunikation lernen
ein praktikum machen

alle haben den selben kurs schon unter einem anderen namen gemacht
er heist jetz nur anders

da man selbständig is bezieht man noch solange geld von der arge
bis man vorzeigen kann das man sich selber tragen kann

nur wie so ? da wurde doch glatt gesagt als nebenjob !!
dann würde man es ja sehn ob sich das lohnt

das einzige was rausgehohlt werden konnte war das man nur vormittags den kurs und nicht den ganzen wie ursprünglich geplant

sonst wäre der nachmittag auch noch weg

ja man weiss nicht mehr weiter
so wird das nix
mfg insa

Tipp
Hallo

zu hören bekam man : kurs oder komplette streichung da ja selbständig (also trag dich auch selbst )

Das würde ich schon mal an irgendeine Kaberettgruppe schicken, vielleicht machen die ja einen Sketch draus … vielleicht habt ihr noch mehr solche Dinger von eurer Behörde, die einfach zum Kaputtlachen sind, wenn man nicht direkt betroffen ist.

Es scheinen ja mehrere Alg-2-Kunden da bei euch solche Probleme zu haben.
Dann geht doch mal zu mehreren zu den Gesprächen. Die anderen führen Protokoll. Mal sehen, ob die sich das dann noch trauen.
Oder nehmt einen von der lokalen Zeitung mit (aber eine seriöse Zeitung). Wenn ihr die Öffentlichkeit sucht, wird sich da bestimmt was tun. Allerdings kommt das wohl nicht so gut, wenn du gerade ein Geschäft eröffnest (aber wer weiß, vielleicht gerade?)

Oder schreib denen einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein (Kosten dafür denen auf die Rechnung setzen), in dem du nochmal aufführst, was da in den Gesprächen so gelaufen ist. (dem müssten sie dann entweder widersprechen, oder du hättest damit mehr oder weniger einen Beweis dafür, dass die Gespräche tatsächlich so gelaufen sind.

Dann könntest du die noch mal dringend bitten, dir nunmehr schriftlich zu erklären, welches konkrete Ziel mit diesem Kurs verfolgt wird.

Ferner könntest du die auch nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass du damit nicht nur Einnahmeausfälle hättest, sondern überhaupt das Gelingen deiner Existenzgründung gefährdet siehst, weil deine Kunden ja nicht zwei- oder dreimal einen Anlauf machen werden, um sich auf dich einzustellen, und dass du die Arge dafür schadenersatzpflichtig machen wirst. (Auch Behörden können nämlich schadenersatzpflichtig sein, das wusste ich früher gar nicht).

Du darfst dir in der Situation natürlich keine Versäumnisse erlauben, und alle Mitteilungen an die Arge musst du nachweisen können (denk dran, dass die auch Papiere verschwinden lassen können, wer weiß), also Zeugen oder schriftliche Empfangsbestätigung. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass du nicht Recht bekommen würdest, wenn du ggf. auch zu einer Klage bereit wärst.

MfG

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