Selbstständig-verheiratet,400€ Job

Ich würde gerne einen 400€ Job als einzigen Beruf als Selbstständiger ausüben. Ich möchte jeden Monat nur 400€ verdienen.Meine Ehefrau ist voll Berufstätig.
Bin ich dann über meine Ehefrau krankenversichert ?
Ich denke bei meinem 400€ Job an eine Gebäude Reinigung,und deren Hausverwalter wäre mein Arbeitgeber.
Muss ich sonst irgendwelche Abgaben zahlen?

Vielen Dank für Eure Infos!

Als selbständiger Unternehmer arbeitest Du nicht in einem sogen. 400-Euro-Job. Dieses sind Mini-Arbeitsverhältnisse und der Arbeitgeber muss dafür Sozialabgaben und Steuern zahlen, sofern ihm sein Arbeitnehmer nicht eine Steuerkarte vorlegen möchte.
Wenn Du auf selbständiger unternehmerischer Basis arbeiten willst, dann muss Dein Auftraggeber keine Abgaben leisten. Du musst Dir allerdings einen Gewerbeschein holen und dann kannst Du verdienen soviel Du willst. Aber Achtung: Nur bis zu einem monatlichen Einkommen von Euro 350,00 bist Du als Selbständiger bei Deiner Frau beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert.
Wenn Du also mehr, d.h. Euro 400 verdienen möchtest, geht das mit beitragsfreier Familienversicherung nicht als Selbständiger sondern nur im Mini-Job mit ordnungsgemäßer Anmeldung bei der Mini-Job-Zentrale.

Ich bin für diese Frage nicht kompetent.

Hallo, das wäre eine Scheinselbstständigkeit.
Das geht gar nicht
Gruß Jutta

Hallo,
nur weil man bei einer Tätigkeit max. 400Euro verdient hat man nicht automatisch einen 400Euro-Job (= Mini-Job) EIn Mini-Job bedeutet, man ist über einen Arbeitgeber versichert und es werden für diese Tätigkeit Steuern und Sozialabgaben bezahlt.
Wie Du es schon geschrieben hast, Du möchtest die Tätigkeit SELBSTÄNDIG ausüben und somit erziehlst Du dann Einkünfte nach §15 Einkommensteuergesetz. Du bist selbständig tätig und mußt wie JEDER Unternehmer und das bist Du dann!!! auf dieses Geld Steuern bezahlen. Okay verdienst Du so wenig, würde da nichts bei rum kommen ABER als Ehepaar wird dieses Geld zum Gehalt deiner Frau dazu gerechnet und (sagen wir mal so) sie muss es dann nachversteuern!! Zu sagen wir machen dann ne getrennte Veranlagung bringt euch auch nix, weil sie dann von Steuerklasse 3 auf 1 gestuft wird und ihr habt auch nix gewonnen.
Such Dir eine Firma die dich wirklich als Mini-Job-Arbeitnehmer einstellt. Das Geld das Du dann bekommst bleibt wirklich in deiner Tasche und hat in einer Steuererklärung nichts mehr zu suchen (wurde ja schon alles bezahlt).

Ich habe meine Antwort nach besten Wissen und Gewissen gemacht. Falls es evtl Fehler enthalten sollte so bitte ich dieses zu etnschuldigen.

Alles Gute

da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,
um die Sache abzukürzen, ermpfehle ich diese Webseite. Hier finden Sie die Antworten detailiert und leicht verständlich:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/mini-jobs…

Alles Gute.

Lieber Karl,

Dein Ansinnen ist etwas kurios: 1. wenn man selbständig ist, hat man keinen Arbeitgeber. 2. definiert man den Arbeitgeber als Auftraggeber und man arbeitet nur bei diesem, dann ist wohl Scheinselbständigkeit gegeben.
3. Sozialversicherung (Krankenkasse/Rentenversicherung) werden bei Minijobs von Arbeitgeber gezahlt. Arbeitet man als echter Selbständiger muss man dafür wohl selbst aufkommen.

Zu den Vorschriften der SV-Abgaben kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Sorry, dass ich nicht geantwortet habe, aber ich bin erst heute wieder aus dem Urlaub zurückgekommen.
Ich kann die Frage leider nicht verbindlich beantworten.

Gruss
Wilfried

Hallo
Ich glaube das geht so nicht: entweder Du hast einen 400 € Job oder Du bist selbständig. Und sobald Du angestellt bist, zahlt Dein Chef auch Krankenversicherung für Dich.
Gruß
Voko

Mit der Krankenversicherung müsste das klar gehen. Viel Spaß…

HALLO,
BIN ICH ÜBERFRAGT.
Mfg CeleronW