Hallo,
nur weil man bei einer Tätigkeit max. 400Euro verdient hat man nicht automatisch einen 400Euro-Job (= Mini-Job) EIn Mini-Job bedeutet, man ist über einen Arbeitgeber versichert und es werden für diese Tätigkeit Steuern und Sozialabgaben bezahlt.
Wie Du es schon geschrieben hast, Du möchtest die Tätigkeit SELBSTÄNDIG ausüben und somit erziehlst Du dann Einkünfte nach §15 Einkommensteuergesetz. Du bist selbständig tätig und mußt wie JEDER Unternehmer und das bist Du dann!!! auf dieses Geld Steuern bezahlen. Okay verdienst Du so wenig, würde da nichts bei rum kommen ABER als Ehepaar wird dieses Geld zum Gehalt deiner Frau dazu gerechnet und (sagen wir mal so) sie muss es dann nachversteuern!! Zu sagen wir machen dann ne getrennte Veranlagung bringt euch auch nix, weil sie dann von Steuerklasse 3 auf 1 gestuft wird und ihr habt auch nix gewonnen.
Such Dir eine Firma die dich wirklich als Mini-Job-Arbeitnehmer einstellt. Das Geld das Du dann bekommst bleibt wirklich in deiner Tasche und hat in einer Steuererklärung nichts mehr zu suchen (wurde ja schon alles bezahlt).
Ich habe meine Antwort nach besten Wissen und Gewissen gemacht. Falls es evtl Fehler enthalten sollte so bitte ich dieses zu etnschuldigen.
Alles Gute