Selbstständig: von Familienversicherung in GKV/PKV

Hallo Forengemeinde,

mit einem Kollegen zusammen (beide 22) habe ich vor einiger Zeit ein Gewerbe (GbR) gegründet, welches dieses Jahr erstmalig ein paar Gewinne abwirft. Wir werden dieses Jahr voraussichtlich jeder im Schnitt ca. 500-600 Euro im Monat verdient haben. Damit liegen wir über der Grenze von 350 Euro und müssten uns nach Aussage meiner Gesetzlichen Krankenversicherung für dieses Jahr nachversichern. Da das bei knapp 300 Euro im Monat sehr kostspielig wäre, werden wir den Gewinn mit Hilfe einer Ansparabschreibung drücken und unter den 350 Euro bleiben.

Die Frage ist, wie wir nächstes Jahr vorgehen sollen. Eigentlich hatten wir vor, uns privat zu versichern, da wir als kerngesunde, männliche, ledige, junge Kunden ja wie geschaffen für die PKV sind (Kosten ugf. 150 Euro / Monat). Bei der GKV hingegen wären knapp 300 Euro fällig (aufgrund des gesetzlich festgelegten theoretischen Mindesteinkommens), was wir allerdings nur schwer tragen könnten.

Eine Vertreterin (und gute Bekannte) einer GKV hat uns allerdings dringend davon abgeraten, in die PKV einzutreten, da das im Zuge der Gesundheitsreform eine Bindung für immer sei und in Zukunft sehr kostspielig werde.

Möglichkeiten aus meiner Sicht:

  • trotzdem in PKV eintreten (evtl. große Nachteile in Zukunft: Familie, Beitragssteigerungen, etc.)
  • Hartz IV: Zuschuss zur Krankenversicherung (entfällt m.E., da wir unter 25 sind und somit die Eltern herangezogen werden)
  • GmbH gründen und uns selbst sozialversicherungspflichtig anstellen

Zu Letzterem ist zu sagen, dass meine Eltern uns mit dem Stammkapital aushelfen würden. Allerdings kämen in diesem Fall ja eine ganze Reihe weiterer Kosten auf uns zu, u.a. die übrigen Sozialabgaben, wowie zusätzliche Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten (Bilanzierungspflicht, etc.). Würden wir damit am Ende nicht teurer oder mit plus/minus Null rauskommen?

Gibt es evtl. weitere Möglichkeiten und Denkansätze, die ich nicht bedacht habe? Welche Stellen sind am besten qualifiziert, uns diesbezüglich zu beraten (IHK, Steuerberater, Versicherungsvertreter, …)?

Da die jetzt getroffenen Entscheidungen anscheinend eine hohe Tragweite haben werden, bin ich über jeden Ratschlag sehr dankbar.

Viele Grüße,
troettrich

Hallo Forengemeinde,

mit einem Kollegen zusammen (beide 22) habe ich vor einiger
Zeit ein Gewerbe (GbR) gegründet, welches dieses Jahr
erstmalig ein paar Gewinne abwirft.

Gratulation dazu!

[…]
Die Frage ist, wie wir nächstes Jahr vorgehen sollen.
Eigentlich hatten wir vor, uns privat zu versichern, da wir
als kerngesunde, männliche, ledige, junge Kunden ja wie
geschaffen für die PKV sind (Kosten ugf. 150 Euro / Monat).
Bei der GKV hingegen wären knapp 300 Euro fällig (aufgrund des
gesetzlich festgelegten theoretischen Mindesteinkommens), was
wir allerdings nur schwer tragen könnten.
Eine Vertreterin (und gute Bekannte) einer GKV hat uns
allerdings dringend davon abgeraten, in die PKV einzutreten,
da das im Zuge der Gesundheitsreform eine Bindung für immer
sei und in Zukunft sehr kostspielig werde.

Die Argumentation kann ich verstehen, aber sie ist so falsch wie sie immer falsch war. Es gibt keine neuen Regeln, die eine Rückkehr in die GKV nach der Gesundheitsreform schwerer machen würden als heute.

In der Tat sind auch Experten und Regierungs-nahe Personen wie der PKV-Verband der Meinung, dass die PKV-Prämien steigen werden (u.a. weil man Altersrückstellungen je nach Alter teilweise oder ganz mitnehmen können soll), auch wenn die Prämienkalkulation für den Basistarif aus dem Ruder läuft. Dieser ist ja leider auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt und torpediert damit den Grundgedanken der PKV - aber das führt hier zu weit.

Möglichkeiten aus meiner Sicht:

  • trotzdem in PKV eintreten (evtl. große Nachteile in Zukunft:
    Familie, Beitragssteigerungen, etc.)

Familie - war auch bisher da „Problem“
Beitragssteigerungen - nimmt man die BBG und die Erhöhung der Beitragssätze in der GKV, so haben wir in den letzten 30 Jahren eine Beitragssteigerung von deutlich über 4% p.a. - da können viele PKV-Tarife mithalten. Übrigens: Ohne dass großartig an den Leistungen gestrichen wurde.
Die GKV wird ja auch nicht gerade günstiger nach der „Reform“, soviel ist ja schonmal klar.

  • Hartz IV: Zuschuss zur Krankenversicherung (entfällt m.E.,
    da wir unter 25 sind und somit die Eltern herangezogen werden)

Hartz IV Empfänger werden in Zukunft nach aktuellem Entwurf NICHT mehr versicherungspflichtig!

  • GmbH gründen und uns selbst sozialversicherungspflichtig
    anstellen

Oder so.

Zu Letzterem ist zu sagen, dass meine Eltern uns mit dem
Stammkapital aushelfen würden. Allerdings kämen in diesem Fall
ja eine ganze Reihe weiterer Kosten auf uns zu, u.a. die
übrigen Sozialabgaben, wowie zusätzliche Buchhaltungs- und
Steuerberatungskosten (Bilanzierungspflicht, etc.). Würden wir
damit am Ende nicht teurer oder mit plus/minus Null
rauskommen?

Es gibt natürlich eine Grenze, ab der sich das Ganze rechnet. Das wäre sicher die Aufgabe eines Steuerberaters.

Viele Grüße,
troettrich

Ihr müsste für Euch entscheiden, ob Ihr auch in 10, 20, 30 Jahren (oder noch viel früher, wenn die Regierung so weitermacht) über Eure Behandlung mitentscheiden wollt und bereit seid, den entsprechenden Risikobeitrag in Form der PKV-Prämie zu zahlen.
Wenn Ihr nur wechselt, um Geld zu sparen: Lasst es!
Es muss noch genügend Geld da sein, um im Rentenalter die PKV weiterzahlen zu können - denn irgendwo in der Region werdet Ihr die Leistungen sicher brauchen, für die Ihr jetzt bezahlt.

Viel Erfolg bei der Entscheidung
Frank Wilke

P.S.: Diese Argumentation erfolgt absichtlich deutlich pro PKV, da die Dame die Gründe pro GKV einfach etwas falsch dargestellt hat.

Die Argumentation kann ich verstehen, aber sie ist so falsch
wie sie immer falsch war. Es gibt keine neuen Regeln, die eine
Rückkehr in die GKV nach der Gesundheitsreform schwerer machen
würden als heute.

Hi!
Aber wenn du selbständig bist, über 55 und dann pleite gehst, hast du ein Riesenproblem, oder seh ich da was falsch?
Ich denk nämlich seit einiger Zeit, es war ein Riesenfehler, sich privat zu versichern, du weißt ja nie, was kommt.
Bitte um Aufklärung, da mich das schwer beschäftigt.
Danke!
Sushi

Schon einmal Danke für die Antworten!

Ich habe gerade bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung angerufen, bei der ich bisher familienversichert bin. Die Dame am Telefon hat mir folgenden Weg aufgezeigt:

Wir prognostizieren für 2007 einen geringen Gewinn, so dass jeder unter 350 Euro monatlich bleibt und bleiben so bis Mitte nächsten Jahres (wo wir 23 werden) familienversichert. Zu diesem Zeitpunkt treten wir dann in die private Krankenversicherung ein, denen unser Einkommen ja egal ist. Am Jahresende stellen wir dann fest, dass wir mehr als 350 euro im Monat verdient haben und können dann entweder sagen, dass wir die Gewinne alle im zweiten Halbjahr erwirtschaftet haben oder versichern uns für das erste Halbjahr bei der privaten Krankenversicherung nach. Die gesetzliche und die private würden dann evtl. gezahlte Leistungen (Arztbesuche, Medikamente, etc.) unter sich ausmachen.

Das hört sich für mich nach einer guten Lösung an, wenn es denn so möglich ist. Ist das wirklich so möglich?

Gruß, troettrich

Hallo,
zunächstmal gilt die Mitversicherung für Kinder bis zum
23. Lebensjahr wenn sie arbeitslos sind und/oder zur Schule
gehen oder studieren (dann sogar bis zum 25. Lebensjahr).
Ansonsten ist mit 18 Schluss - gerade bei Selbständigkeit.
Unter Berücksichtigung des Steuerfreibetrages gilt hier die Grenze
von 400,00 € (Arbeitseinkommen oder Entgelt) - die 345,00 € gelten
bei Einnahmen aus Vermietung, verpachtung Kapitalerträge usw.)
In diesem Falle wäre die kostengünstigste Regelung ein Studium
oder ein Schulbesuch. Wenn sich das Ausscheiden aus der Familien-
versicherung dann nicht verhindern lässt ist nach der derzeitgen versicherungslage u.U. tatsächlich die PKV eine Alternative für
junge,ledige Männer. Ob ein Wechsel zur GKV künftig noch schwerer
sein wird als bisher, das wage ich zu bezweifeln - ich glaube sogar,
das es eher leichter wird.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Unter Brücksichtigung des Steuerfreibetrages gilt hier die

Grenze
von 400,00 € (Arbeitseinkommen oder Entgelt) - die 345,00 €
gelten
bei Einnahmen aus Vermietung, verpachtung Kapitalerträge usw.)

Diese Aussage zum Arbeitseinkommen ist wahrscheinlich falsch - es gelten dann auch nur die 345,00 € - sorry.
Gruss
Czauderna

Aber wenn du selbständig bist, über 55 und dann pleite gehst,
hast du ein Riesenproblem, oder seh ich da was falsch?

Was passiert denn, wenn Du 55 bist, pleite gehst und in der GKV bist ? Meinst Du die Situation wäre um einen Deut besser ?

Ich denk nämlich seit einiger Zeit, es war ein Riesenfehler,
sich privat zu versichern, du weißt ja nie, was kommt.

Das ist eine Bewertung und die kann von Situation zu Situation unterschiedlich ausfallen. Ich habe gerade in meiner Kundschaft die Situation, dass ein Selbstständiger (mit Familie) ein Riesenproblem hat, weil er in der GKV und eben nicht in der PKV war.

Bitte um Aufklärung, da mich das schwer beschäftigt.

Evt. löst sich das Problem durch die gerade diskutierte Gesundheitsreform. Wie man so hört, sollen bei diesem Gesetz Instrumente enthalten sein, die verhindern, dass man seinen Krankenversicherungsschutz verliert.

Das ist eine Bewertung und die kann von Situation zu Situation

unterschiedlich ausfallen. Ich habe gerade in meiner
Kundschaft die Situation, dass ein Selbstständiger (mit
Familie) ein Riesenproblem hat, weil er in der GKV und eben
nicht in der PKV war.

Hallo
Ich hab mich noch nicht viel damit beschäftigt aber ich bin davon ausgegangen, daß ein Sozialhilfeempfänger seine GKV-Beiträge bezahlt bekommt.
Mir ist das wirklich ernst und ich bin froh über jede Auskunft.
Sushi

Schon einmal Danke für die Antworten!

Ich habe gerade bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung
angerufen, bei der ich bisher familienversichert bin. Die Dame
am Telefon hat mir folgenden Weg aufgezeigt:

Wir prognostizieren für 2007 einen geringen Gewinn, so dass
jeder unter 350 Euro monatlich bleibt und bleiben so bis Mitte
nächsten Jahres (wo wir 23 werden) familienversichert. Zu
diesem Zeitpunkt treten wir dann in die private
Krankenversicherung ein, denen unser Einkommen ja egal ist. Am
Jahresende stellen wir dann fest, dass wir mehr als 350 euro
im Monat verdient haben und können dann entweder sagen, dass
wir die Gewinne alle im zweiten Halbjahr erwirtschaftet haben

Hmm… ob das so möglich ist, kann ich kaum glauben, weil es mir so unlogisch erscheint! Aber dem Gesetzgeber ist ja alles zuzutrauen.

oder versichern uns für das erste Halbjahr bei der privaten
Krankenversicherung nach.
Das hört sich für mich nach einer guten Lösung an, wenn es
denn so möglich ist. Ist das wirklich so möglich?

Gruß, troettrich

Das geht definitiv nicht!!! Ein Rückversicherung bei der PKV über einen so langen Zeitraum ist nicht möglich! 1,5 Monate beim Wechsel aus der GKV zu PKV, okay - aber 6 Monate oder noch später - das funktioniert nicht.

Wenn Ihr in der GKV seid, zahlt auch den Beitrag dafür. Wenn es Euch zu teuer ist und die PKV für Euch Sinn macht - wechselt früher.

Frank Wilke

Danke für die Antwort! Ich habe auch noch einmal bei einer Privaten angerufen und dort hat man mir sofort mitgeteilt, dass rückwirkend auf keinen Fall irgendwas versichert wird. Da habe ich die Frau von der Gesetzlichen wohl entweder falsch verstanden oder sie wusste selbst nicht genau Bescheid.

Bleibt noch die Frage nach der ersten Methode: Bis Mitte nächsten Jahres familienversichert bleiben und dann privat. Angenommen, die Gesetzliche will dann den Steuerbescheid für 2007 ohnehin nicht sehen (wäre ja möglich), wüsste sie auch nichts von unseren etwaigen Gewinnen. Aber wie ist das rechtlich? Ich muss denen ja mitteilen, wieviel ich verdiene. Aber als Gewerbetreibender ist das nicht so einfach, weil es ja gute und schlechte Monate gibt. Deswegen wird wohl Jahresgewinn / 12 gerechnet, oder? D.h. ich wechsel Mitte 2007 in die Private und zahl dann Anfang 2008 bei Eintreffen des Steuerbescheids nochmal 6 Monate für die Gesetzliche?

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Hallo,

Hallo
Ich hab mich noch nicht viel damit beschäftigt aber ich bin
davon ausgegangen, dass ein Sozialhilfeempfänger seine
GKV-Beiträge bezahlt bekommt.
Mir ist das wirklich ernst und ich bin froh über jede
Auskunft.
Sushi

Das stimmt genau so - wer Hartz IV Leistungen bekommt, dem
wird auch die Krankenversicherung bezahlt - derzeit in der
Regel in der GKV - zukünftig soll das auch über die PKV,
dort allerdings nur für den Basis-Tarif, erfolgen können.
Gruß
Czauderna

Ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe. Aber ich bin definitiv bei der GKV als 22-jähriger Selbstständiger mit weniger als 350 (oder 345) Euro monatlichen Einkünten noch familienversichert. Zumindest hat sich die GKV nicht gerührt, als mein Vater ihnen meine Selbstständigkeit mitgeteilt hat. Die Dame von der Hotline heute Mittag war auch nicht entrüstet, als ich ihr davon erzählt habe, sondern hat diese Regel (familienversichert bis 23, als Student bis 25) bestätigt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Troettrich,

Aber ich bin definitiv bei der GKV als 22-jähriger
Selbstständiger mit weniger als 350 (oder 345) Euro
monatlichen Einkünten noch familienversichert.

Nach den Informationen von meiner GKV, bei der ich sowohl familienversichert war als auch freiwilliges Mitglied bin, gelten für die Pflicht, als Selbstständiger eigene Beiträge zu zahlen, sowohl die 345 Euro pro Monat Einkommens-Grenze als auch die 15 Arbeitsstunden pro Woche-Grenze (also keine Nebentätigkeit, sondern Vollzeit).

Wegen der Pflicht eigene Beiträge zu zahlen sieht das dann auch so aus, als ob ihr rückwirkend versichert würdet.
Tatsächlich aber wart ihr ja schon die ganze Zeit versichert - eben als Familienmitglieder - und müsst dann ggf. eigene Beiträge nachzahlen für die Vergangenheit.

Gruß
WB

Hallo,
der § 10 Abs. 2 Satz. 2 sagt eindeutig aus, dass Kinder nur dann
bis zum 23. Lebensjahr familienversichert sind, wenn sie nicht erwerbstätig sind - da wäre ich aber froh wenn meine Kasse das nicht wuesste.
Gruss
Czauderna

Aber ich bin definitiv bei der GKV als 22-jähriger
Selbstständiger mit weniger als 350 (oder 345) Euro
monatlichen Einkünten noch familienversichert.

Nach den Informationen von meiner GKV, bei der ich sowohl
familienversichert war als auch freiwilliges Mitglied bin,
gelten für die Pflicht, als Selbstständiger eigene Beiträge zu
zahlen, sowohl die 345 Euro pro Monat Einkommens-Grenze als
auch die 15 Arbeitsstunden pro Woche-Grenze (also keine
Nebentätigkeit, sondern Vollzeit).

Wegen der Pflicht eigene Beiträge zu zahlen sieht das dann
auch so aus, als ob ihr rückwirkend versichert würdet.
Tatsächlich aber wart ihr ja schon die ganze Zeit versichert -
eben als Familienmitglieder - und müsst dann ggf. eigene
Beiträge nachzahlen für die Vergangenheit.

Danke für die Antwort! Also das heißt dann quasi, dass im Augenblick (wir verdienen weniger als 345 Euro pro Monat und Arbeitszeit kann ohnehin keiner nachprüfen) die Familienversicherung noch greift? Wenn wir dann ab 2007 evtl. darüber verdienen, können bzw. müssen wir uns bei unserer Krankenkasse nachversichern?

Danke für die Antwort! Also das heißt dann quasi, dass im
Augenblick (wir verdienen weniger als 345 Euro pro Monat und
Arbeitszeit kann ohnehin keiner nachprüfen) die
Familienversicherung noch greift? Wenn wir dann ab 2007 evtl.
darüber verdienen, können bzw. müssen wir uns bei unserer
Krankenkasse nachversichern?

Hallo,
ja, das kann passieren !
Gruss
Czauderna

  • GmbH gründen und uns selbst sozialversicherungspflichtig
    anstellen

Hallo,

zu obigem als Anmerkung:

als GmbH Gesellschafter- Geschäftsführer ist man in vielen Fällen nicht sozialversicherungspflichtig. Bei diesem Fall unbedingt eine Statusfeststellung machen lassen, damit nicht evtl Beiträge an KV RV AV usw. gezahlt werden und am Ende keine Leistung gegeben wird. Gerade im inblick auf Rentenversicherungsbeiträge sehr wichtig.

mfg Michael Rasche

  • GmbH gründen und uns selbst sozialversicherungspflichtig
    anstellen

Hallo,

zu obigem als Anmerkung:

als GmbH Gesellschafter- Geschäftsführer ist man in vielen
Fällen nicht sozialversicherungspflichtig.

Vielleicht bin ich ja beschränkt, aber von den letzten 5 Verfahren zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht sind 5 abgelehnt worden. Die Behörden zicken da momentan sehr rum, und die Chancen stehen eher schlecht, gerade nach den letzten Urteilen, die von obersten Gerichten zu diesem Thema gefallen sind.
Ich würde eher die Aussage treffen: „… ist man in seltenen Fällen eventuell vielleicht nicht sozialversicherungspflichtig.“

Bei diesem Fall
unbedingt eine Statusfeststellung machen lassen, damit nicht
evtl Beiträge an KV RV AV usw. gezahlt werden und am Ende
keine Leistung gegeben wird. Gerade im inblick auf
Rentenversicherungsbeiträge sehr wichtig.

mfg Michael Rasche

Aber danke für den Hinweis, hatte ich für mich schon abgehakt.
Frank Wilke

Hallo troettrich,

Danke für die Antwort! Also das heißt dann quasi, dass im
Augenblick (wir verdienen weniger als 345 Euro pro Monat und
Arbeitszeit kann ohnehin keiner nachprüfen) die
Familienversicherung noch greift?

Praktisch ja.
Dass die Arbeitszeit nicht nachprüfbar ist, ist für die GKV kein ausschlaggebendes Argument, sondern dass ihr ja praktisch Vollzeit beschäftigt seid - ihr habt keine anderen Einkommensquellen für die ihr Arbeitszeit aufwenden müsstet, daher ist eure Tätigkeit als GbR-Gesellschafter als Vollzeit anzusehen.

Wenn wir dann ab 2007 evtl.
darüber verdienen, können bzw. müssen wir uns bei unserer
Krankenkasse nachversichern?

Nein, nicht nach versichern , sondern Beiträge nach entrichten.

Gruß
WB