Selbstständig & Wartezeiten

Hallo Zusammen,

angenommen ein Freiberufler hat einen Arzttermin vereinbart und darf um einiges darüber hinaus auf die Behandlung warten. Inwieweit kann man auf Schadenersatz hoffen (Verlorene Zeit in Rechnung stellen) bzw. welche Mittel und Wege hat man in diesem Fall?

Welche Wartezeit ist zumutbar?

Für Feedback besten Dank

Andreas

Hallo Andreas,

her ein Auszug aus dem Lexikon vür Patientenrechte:

Wer als Patient nicht ohne Termin in die Praxis kommt, sondern einen festen Termin ausgemacht hat, den darf der Arzt nicht unnötig lange warten lassen. Dauert es unzumutbar lange, bis der Patient an die Reihe kommt oder kommen soll, darf er die Arztpraxis verlassen. Unter Umständen ist es sogar möglich, vom Arzt eine Entschädigung für die Wartezeit zu erhalten. Die verlorene Freizeit ist allerdings nicht ersetzbar. Man muß vielmehr einen Verdienstausfall geltend machen und beweisen, was nicht leicht ist. Es ist sinnvoll, zu versuchen, sich mit dem Arzt zu einigen, da in diesem Fall nur sehr bedingt zu einem gerichtlichen Vorgehen geraten werden kann.
Gruß
Michael

Hallo,

hier sind wir wieder beim deutschen Recht und haben andere Zeiteiheiten.

Ich kauf mit demnächst eine Uhr auf der diese Beschrieben sind.

Wie spät ist es wann treffen wir uns?

Es ist zumutbar Spät und in einer geraumen Zeit sehen wir uns wieder.
Wenn Du unzumutbar lange Warten mußt treffen wir uns im Ermessensspielraum.
Bis dann

Gruß Grüne

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eines noch
im dt. Verkehrsrecht wird z.B. zumutbar langes Warten beim Einparkunfall und die Gegenpartei ist nicht anwesend mit ungefähr einer bis anderthalb Stunden bemessen.

Gruß Grüne

Brauchbare Ratschläge
Hallo!

Ist ja nur gut, dass du brauchbare Ratschläge gibst.

Gruß
Tom

Hallo

angenommen ein Freiberufler hat einen Arzttermin vereinbart
und darf um einiges darüber hinaus auf die Behandlung warten.
Inwieweit kann man auf Schadenersatz hoffen (Verlorene Zeit in
Rechnung stellen) bzw. welche Mittel und Wege hat man in
diesem Fall?

Welcher Schaden ist denn konkret in Euro entstanden?

Dem Arzt ein „Organisationsverschulden“ nachzuweisen und überhaupt einen „nachweisbarer Schaden“ zu beziffern, dürften nebst der Frage, ob die Wartzeit tatsächlich „unzumutbar“ war, hier die Hauptprobleme darstellen.

Gruß,
LeoLo