selbstständig - was darf von 20 Jahre genannt werd

Hallo

ich war 20 Jahre festangestellt und bewege mich nun als neue Selbstständige im gleichen Geschäftsfeld.

Mir ist klar, dass ich keine Firmengeheimnisse ausplaudern darf, noch ehemalige Kunden nun selbst anzugehen.

Aber die letzten 20 Jahre so ganz zu verschweigen was ich getan habe, wie ein weißes Blatt Papier, das geht ja auch nicht.

Gibt es da eine website, Richtlinien, die mir weiter helfen können?

Danke für Eure Hilfe.
Grüße in den Freitag Abend - Brigitta

Guten Abend, Brigitta!

Mir ist klar, dass ich keine Firmengeheimnisse ausplaudern
darf…

So isses.

… noch ehemalige Kunden nun selbst anzugehen.

Warum das? Im Regelfall - es sei denn, es wurde etwas anderes unterschrieben - können ehemalige Angestellte ihrem früheren Arbeitgeber durchaus Konkurrenz machen.

Aber die letzten 20 Jahre so ganz zu verschweigen was …

Erwartet niemand. Du darfst jedermann sagen, wo und in welcher Funktion Du gearbeitet hast. Selbst im Fall eines Wettbewerbverbots.

Gruß
Wolfgang

Aber die letzten 20 Jahre so ganz zu verschweigen was …
–> Erwartet niemand. Du darfst jedermann sagen, wo und in welcher Funktion Du gearbeitet hast. Selbst im Fall eines Wettbewerbverbots.

Hallo Wolfgang,

danke für deine Antwort. Noch eine Frage: Darf ich denn - z.B. auf meiner Website nennenn - welche Kunden ich betreut habe, in meiner Festanstellung? (Es sind Vorzeige-Kunden und Projekte, deren Nennung soszuagen mir den Start in der Selbstständigkeit erleichtern würde)?
Natürlich ohne Details zu verraten, einfach Projekt xy, ort, Datum… ???

Nochmals Danke für deine, eure Hilfe hier!
Brigitta

Hallo!

Darf ich denn - z.B. auf meiner Website nennenn - welche Kunden ich :betreut habe, in meiner Festanstellung?

Das solltest Du auf keinen Fall tun! Du würdest damit Interna Deines ehemaligen Arbeitgebers veröffentlichen - geht gar nicht. Du würdest ferner Kunden nennen, von denen Du nicht weißt, ob sie auf Deiner Webseite genannt werden wollen. Geht ebenso gar nicht.

Natürlich ohne Details zu verraten…

Schon die Tatsache, dass es eine Geschäftsverbindung gab, gehört nicht in die Öffentlichkeit, jedenfalls nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Auftraggeber und Auftragnehmer.

Gruß
Wolfgang

Hallo Brigitta,

unabhängig von allen Fragen solltest du an Schreibstil, Rechtschreibung und Interpunktion arbeiten …

(Auslassungspunkte, wenn sie Wörter und Satzfragmente ersetzen, immer mit Leerzeichen dazwischen, Ausrufezeichen und Fragezeichen jeweils nur eines!)

… danke für deine Antwort.
Noch eine Frage: Darf ich denn - z.B. auf meiner Website - :benennen, welche Kunden ich in meiner Festanstellung betreut habe? :frowning:Es sind Vorzeige-Kunden und -Projekte, deren Nennung mir sozusagen :„den Start in die Selbstständigkeit“ erleichtern würden.)
Natürlich ohne Details zu verraten, einfach Projekt Xy, Ort,
Datum …

danke
Danke, Wolfgang, so ist mir nun klarer, was ich nennen darf oder eher nicht! Und dies erspart Ärger :smile: !
Beste Grüße an dich!
Brigitta - !!! und ich setze so viele Ausrufezeichen wie ich lustig bin!

Dazu …

Brigitta - !!! und ich setze so viele Ausrufezeichen wie ich
lustig bin!

… gibt es eine klare Ansage:

Gerne, von mir aus 200 nach jedem Satz!

Mein Hinweis galt lediglich dem Geschäftsschriftverkehr - und die Erfahrung aus Schriftstellerforen zeigt, dass entgegen der Einlassung einiger Schreiber, dies beim richtigen Schreiben unterlassen zu können, diese kleinen Unkorrektheiten dann trotzdem einfließen, sehr zum Erstaunen der AutorInnen …

Daher mein Hinweis, auch bei weniger wichtigen Postings ein korrektes Schriftdeutsch anzustreben!