Selbstständig,was dem Finanzamt mitteilen

Hallo,

ich bin Student und bin seit Januar 2010 selbstständig.
Insgesammt habe ich 2500€ durch meine selbstständige Tätigkeit in diesem Jahr verdient.

Meine Frage:
Was muss ich alles tun um kein ärger vom Finanzamt zu bekommen. Reicht es, eine Steuererklärung zu machen oder muss ich dem Finanzamt noch irgendwas anderes mitteilen?

Hallo,

du musst das Gewerbe angemeldet haben.
Weiterhin muss eine Steuererklärungm it den nötigen Anlagen und Gewinnermittlungen erstellt werden.
Wenn beim Finanzamt keine Befreiung der Umsatzsteuer (nach Kleinunternehmerregelung §19 UStG) beantragt wurde muss auch regelmäßig eine Umsatzsteuerklärung abgegeben werden.

Gruß

Sascha

Hallo,
grundsätzlich muss die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§138(1)S.3 AO).
Bei dem geringen Betrag ist es m.E. nicht schädlich, wenn dies erst im Rahmen der Steuererklärung angezeigt wird, wenn keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen

Normalerweise wird bei einer Selbständigkeit eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht, also alle Einnahmen aufgeschrieben und gegen alle Ausgaben gerechnet. Wenn es sich allerdings nur um eine relativ kleine Summe handelt (mit 2.500 € ist man noch im Freibetrag, wenn es keine anderen Einnahmen gibt), reicht eine Erklärung der Einnahmen und Ausgaben in der Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung. Die wird mit der Anlage G oder S und dem Mantelbogen zusammen abgegeben. Da füllt man alles wahrheitsgemäß aus und dann gibt es keine Probleme.

Viele Grüße,
C.

Hallo
also was ich weiß wenn du 2500 € verdient hast liegst du unter der Grenze den dann bist du doch auf 400 € im Monat selbstständig da muss mann sowie ich weiß keine großartigen steuern zahlen .
Dem Finanzamt musst du die geringfügige selbstständige Beschäftigung schon mitteilen das wird dann unter der gleichen Steuernummer in deiner Steuererklärung aufgeführt. Da kann man soviel ich weiß ne ganz normale Steuererklärung machen gilt ja als Einkommen.
Vieleicht konnte ich dir ein wenig helfen
LG Mausi123

Sie machen Ihre EKST Erklärung mit der Anlage EÜR und Anlage S
hier werden die Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt, separat machen Sie eine genaue Aufzeichnung Ihrer Ein-bzw. Ausgaben.
gruß maluzo

Hallo,
wenn du das ganze mit Gewinnabsicht und regelmäßig machst, musst du eigentlich beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Danach bekommst du auch Post vom Finanzamt und musst dich auch dort anmelden. Wenn das alles getan ist, kannst du bei dem Umfang deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln und musst den dann unter selbstständige Arbeit in der Steuerklärung angeben.
Gruß,
Thomas

Hallo,

Bist du überhaupt schon als selbständiger bei deiner Stadt gemeldet?
Wenn ja, dann musst du beim zuständigen Finanzamt die Bescheinigung vorweisen als was du überhaupt selbständig bist.Dann wird das Finanzamt den Verdienstnachweis von dir verlangen (genaue aufführung von Einnahmen-Ausgaben. Vom Gewinn musst du dann Umsatzsteuer bezahlen.
da sich dein Verdienst sehr niedrig anhört und wenn du nachweisen kannst das du den Verdienst auf ca.8 Monate verteilt verdient hast, dann wirst du eventuel unter die Geringverdiener eingestuft und somit Steuerfrei.
Ich würde mich schnellstmöglich beim Finanzamt melden denn als Selbständiger hat man eine andere Steuernummer und normalerweise zahlt man da Vierteljährlich eine Umsatzsteuervorauszahlung je nach Einnahmen.
Wenn du dich nicht bald anmeldest kann es sein das du bis zu 10000.-€ Strafe zahlst.

Gruß monika61

Vielen Dank für die Infos.
Ich habe übrigens schon seit 01.2010 ein Gewerbe angemeldet

Ich muss keine Umsatzsteuer bezahlen, weil ich Kleinunternehmer bin.
Muss ich mich damit trotzdem so beeilen?

Hallo,
Ich würde mich trotzdem schnellstmöglich anmelden, ansonsten heißt es das du dein Geschäft schwarz betreibst.
Ich kenne jemanden der bei Ebay mehrere 100 Artikel im Jahr verkaufte und das nicht als Geschäft angemeldet hat, der wurde dann zu 12000.-€ Geldstrafe verurteilt
(Sofortzahlung).

Gruß monika61

Hallo,
normalerweise reicht eine Steuererklärung.
Gruß Claus

Hallo,

ich denke mal du hast dein Gewerbe schon angemeldet, da du nicht viel Umsatz machst, gehe ich davon aus, dass du Kleinunternehmer bist.

Hast du dich beim FA schon angemeldet, also deine Gewerbeanmeldung dahin geschickt? Dann müsstest du auch ein Schreiben vom FA erhalten haben.

Eine Einnahme-Überschussrechnung musst du machen und das in deiner Steuererklärung angeben.

Mfg
Michelle

Hallo Wurfkäse,

wenn Du seit Januar 2010 selbstständig bist, hast Du ja auch ein Gewerbe angemeldet.

Normaler Weise fordert das Gewerbeamt von Dir die Angabe der Steuerernummer und eine entsprechende Bestätigung von FA, die Du dort beantragen mußt.

Dann teilt Dir das FA auch mit ( Fragebogen ) über zu erwartende Umsätze und Gewinne.

Dies alles scheint bei Dir nicht so gelaufen zu sein, kann aber auch nach Bundesländern ( meine Aussage Thüringen ) geingfügig unterschiedlich sein.

Bei Deinem bisherigen Gewinn fällt aus diesem Teilbereich keine Einkommensstuer an; aber bitte andere Einkommen berücksichtigen.

Nur die Umsatzsteuer ( MWST ) muß unter Berücksichtigung der Vorsteuer ( MWST auf die Kosten ) abgeführt werden.

Meine Rat: Gehe doch einfach zu Deinem FA ( möglichst
mit Termin - erspart evtl. Wartezeiten )
und bespreche Dein Anliegen. Das FA ist
auch zu einer gewissen Beratung
verpflichtet.

Mein FA in Gotha hat einen Beraterbereich; dort komme ich immer ohne Termin nach wirlich nur kurzer Wartezeit ( max. 15 Min. ) ein Gespräch.

MfG und viele Erfolg in Deiner Selbstständigkeit

Stefan Seidel

Man kann annehmen Sie sind Kleinunternehmer, also nicht
Vorsteuerabzugsberechtigt. Wenn das anderes wäre, wäre
man vom Finanzamt aufgefordert worden, eine Umsatzateuervoranmeldung abzugeben (vierteljährlich oder monatlich ). Also abwarten bis man vom Finanzamt
mitgeteilt bekommt, dass man einkommensteuerpflichtig
ist und aufgefordert wird eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Hallo,

ich würde vorab dem Finanzamt mal ein Schreibenzukommen lassen, und deine Tätigkeit /Umsatz / bisheriger Gewinn kurz mitteilen. Die schicken dann wahrscheinlich nochmals einen kurzen Fragebogen zu. Am Jahresende ist dann eine Einkommensteuer-Erklärung fällig.

Hallo Würfkäse,

wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt stellst du Einnahmen und Ausgaben in deiner Steuererklärung gegenüber. Du solltest auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, diese Mitteilung geht dann direkt an das Finanzamt.

Viele Grüße
benhed

Hallo,

du musst eine Steuererklärung mit einer Gewinnermittlung beim Finanzamt abgeben.

Gruß

Hallo Wurfkäse,

erstmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde, hatte einen kurzfritigen Krankenhaus-Aufenthalt.

Es reicht eine Umsatzsteuer-/Einkommenssteuererklärung mit sämtlichen Belegen.

mfg
Angela06