Hallo Wurfkäse,
wenn Du seit Januar 2010 selbstständig bist, hast Du ja auch ein Gewerbe angemeldet.
Normaler Weise fordert das Gewerbeamt von Dir die Angabe der Steuerernummer und eine entsprechende Bestätigung von FA, die Du dort beantragen mußt.
Dann teilt Dir das FA auch mit ( Fragebogen ) über zu erwartende Umsätze und Gewinne.
Dies alles scheint bei Dir nicht so gelaufen zu sein, kann aber auch nach Bundesländern ( meine Aussage Thüringen ) geingfügig unterschiedlich sein.
Bei Deinem bisherigen Gewinn fällt aus diesem Teilbereich keine Einkommensstuer an; aber bitte andere Einkommen berücksichtigen.
Nur die Umsatzsteuer ( MWST ) muß unter Berücksichtigung der Vorsteuer ( MWST auf die Kosten ) abgeführt werden.
Meine Rat: Gehe doch einfach zu Deinem FA ( möglichst
mit Termin - erspart evtl. Wartezeiten )
und bespreche Dein Anliegen. Das FA ist
auch zu einer gewissen Beratung
verpflichtet.
Mein FA in Gotha hat einen Beraterbereich; dort komme ich immer ohne Termin nach wirlich nur kurzer Wartezeit ( max. 15 Min. ) ein Gespräch.
MfG und viele Erfolg in Deiner Selbstständigkeit
Stefan Seidel