angenommen ein minderjähriger Schüler (16 Jahre) möchte neben seiner schulischen Laufbahn etwas Geld als Mediengestalter, Webdesigner und nicht-handwerklicher Fotograf selbstständig verdienen.
Was bleiben ihm für Möglichkeiten offen?
-Die Gründung eines Unternehmens?
-Freiberufliche Arbeit?
oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Wir verhält es sich mit der Geschäftsfähigkeit?
In welchen Fällen müsste er diese beim Vormundschaftsgericht beantragen, oder gibt es auch eine Möglichkeit ohne diese auszukommen?
Was muss er für Bedingungen erfüllen um Rechnungen ausstellen zu können?
Wie verhält es sich mit den Unterhaltszahlungen der Eltern und dem Kindergeld?
Gibt es noch andere wichtige Aspekte, die ich noch nicht genannt habe?
ob eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen werden kann, hängt davon ab, ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die im Katalog für Freiberufe aufgenommen ist. Ansonsten müsste ein Gewerbe gegründet werden. Es wären also Informationen hilfreich, um was für eine Tätigkeit es sich handeln soll und um welche Branche es geht.
Dabei ist es grundsätzlich möglich, dass auch Minderjährige ein Gewerbe anmelden, allerdings müssen dann einige Sonderregeln beachtet werden. Welche das im Detail sind, findet sich in diesem Artikel im Gründerlexikon: . Wichtig ist hierbei zum einen die Erlaubnis der El…
Es wären also Informationen hilfreich, um was für eine Tätigkeit es :sich handeln soll und um welche Branche es geht.
Es handelt sich um Mediengestaltung, also Webdesign, Flyer usw., um Fotografie, welche nicht handwerklich ist, also alles außer Portrait- und Hochzeitsfotografie, und um die Erstellung von Videos, wie z.B. einem kleinen Image-Video für die Website.