Selbstständige Arbeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin IT-Experte und daher auch sehr gefragt in meinem Bekanntenkreis :wink:. Wie Sie sich sicher vorstellen können.

Bislang habe ich ein paar Gefälligkeitsarbeiten bei Bekannten durchgeführt (Internet einrichten oder kleines Netzwerk aufbauen). Dies geschah bislang immer unentgeltlich.

Nun fragte mich ein Bekannter, der Freiberufler ist, ob ich nicht ein Netzwerk in seinem Büro aufbauen könne. Er hätte dann aber gerne eine Rechnung von mir, die er dann in seiner Buchhaltung einbeziehen könnte.

Ich bin Angestellter in einer Vollzeitstelle.

Nun meine Fragen.

  1. Darf ich als Privatmann ohne Gewerbeschrein eine Rechnung ausstellen? Selbstverständlich ohne MwSt.

  2. Gibt es Richtlinien, ab welchem Einkommen oder Arbeitspensum ich verpflichtet bin ein Gewerbe anzumelden?

  3. Reicht es aus, bei einem kleinen Nebenverdienst, dieses Einkommen in der Steuererklärung unter „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ anzugeben?

Vielen Dank
Armin

  1. Darf ich als Privatmann ohne Gewerbeschrein eine Rechnung
    ausstellen? Selbstverständlich ohne MwSt.

Ja, das ist gründsätzlich möglich. Damit der Auftraggeber den Betrag auch wirklich absetzten kann, müssen Sie Ihre Steuernummer auf der Rechnung bzw. Quittung vermerken.

  1. Gibt es Richtlinien, ab welchem Einkommen oder
    Arbeitspensum ich verpflichtet bin ein Gewerbe anzumelden?

Richtlinien gibt es nicht, man spricht vom „gewerblichen Ausmaß“. Was das genau ist, wissen auch die Experten nicht wiklich. Ich würde sagen: Wenn Sie Werbeanzeigen schalten und im Jahre mehr als 100 Kunden haben, ist es gewerblich.

  1. Reicht es aus, bei einem kleinen Nebenverdienst, dieses
    Einkommen in der Steuererklärung unter „Einkünfte aus
    selbstständiger Arbeit“ anzugeben?

Ich würde es eher in die Anlage SO unter „sonstige Einkünfte“ eintragen. Das ist ausreichend.

Hallo Armin,

wenn dies nur ein einmaliger Auftrag ist, dann ist dies kein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht. Eine Rechnung kannst Du natürlich stellen. Eine Rechnung darf jedoch keinen Umsatzsteuerausweis (auf keinen Fall Netto zuzügl. USt) haben, denn dann musst du die Umsatzsteuer zahlen und dein Bekannter darf, weil wissend unter keinen Umständen die Vorsteuer ziehen. Das ist sonst Steuerverkürzung. Eine Rechung, die mehr als 150,- EUR beträgt muss Name und Adresse sowie deine Einkommensteuer-Nr. aufweisen. Dann Adresse des Empfängers, Datum, Art der Leistung, Ausführungszeitpunkt, Rechnungsbetrag. Bitte auch keinen Hinweis auf § 19 USt wg. Kleinunternehmer, denn du bist kein Unternehmer. Aber ich kann immer privat etwas arbeiten und bin halt verpflichtet, die Steuern abzuführen. Bitte merke dir auch deine Materialkosten und km-Geld (pro gefahrenen km 30 Cent), da du nur den „Gewinn“ versteuern musst. In der Steuererklärung gib bitte bei Freiberuflich an, dass dies eine einmalige Tätigkeit war.
Hoffe, es hat dir geholfen und viel Erfolg