Liebe/-r Experte/-in,
ich bin IT-Experte und daher auch sehr gefragt in meinem Bekanntenkreis . Wie Sie sich sicher vorstellen können.
Bislang habe ich ein paar Gefälligkeitsarbeiten bei Bekannten durchgeführt (Internet einrichten oder kleines Netzwerk aufbauen). Dies geschah bislang immer unentgeltlich.
Nun fragte mich ein Bekannter, der Freiberufler ist, ob ich nicht ein Netzwerk in seinem Büro aufbauen könne. Er hätte dann aber gerne eine Rechnung von mir, die er dann in seiner Buchhaltung einbeziehen könnte.
Ich bin Angestellter in einer Vollzeitstelle.
Nun meine Fragen.
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Darf ich als Privatmann ohne Gewerbeschrein eine Rechnung ausstellen? Selbstverständlich ohne MwSt.
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Gibt es Richtlinien, ab welchem Einkommen oder Arbeitspensum ich verpflichtet bin ein Gewerbe anzumelden?
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Reicht es aus, bei einem kleinen Nebenverdienst, dieses Einkommen in der Steuererklärung unter „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ anzugeben?
Vielen Dank
Armin