Hallo,
wir möchten unser Kind aus verschiedenen Gründen zu Hause von einer Kinderfrau betreuen lassen. Müssen wir die Kinderfrau einstellen oder kann sie auch auf selbstständiger Basis arbeiten. Können wir diese Kosten dann als Kinderbetreuung steuerlich geltend machen?
Vielen Dank im Voraus,
Billy
Hallo Billy24,
vermutlich ist Deine Frage im Steuerbrett besser aufgehoben und wird schneller beantwortet.
MfG BM
Beide Varianten sind möglich - Wenn Ihr Sie anstellt, werdet Ihr AG im vollem Umfang und tragt damit auch das Risiko von Krankheit, bezahltem Urlaub und natürlich Kündigungsfristen, wenn der Vertrag nicht befristet ist. - hierzu empfehle ich www.arbeitsrecht.de da gibt es eine Kurzübersicht zu den häufigsten Fragen.
Bei der selbständigen Variante bekommt Ihr eine Rechnung gestellt, welche Ihr bezahlt und fertig. Für das Kindermädchen gibt es z.B. die Möglichkeit der Kleinstunternehmerregelung -die trifft auf Personen zu, welche nur Umsätze in bestimmten Umfang generieren - dann wäen die Leistungen sogar von der MwSt befreit.
Beide Varianten sind zu 60% von der Steuer absetzbar bzw. bei Euch als Betriebsausgaben, solltet Ihr ein Unternehmen haben. Bei Variante A bekommt Ihr einen Nachweis von z.B. der Knappschaft (bei 400 Euro Job) bei Variante B habt ihr ja die Rechnungen.
Gruß,
Alexandra
…ich bin gerade bei Steuererklärung 2008 - ob sich in der Höhe der Absetzbarkeit was geändert hat, musst Du noch mal nachlesen. Irgendwas habe ich da im Hinterkopf, dass sich die maximal absetzbaren Beträge erhöht haben - glaube von 4000 auf 6000??? Steht aber alles im KONZ bzw. auf den Seiten der Ministerien.