meine Frage bezieht sich grundsätzlich auf die steuerliche Situation bei einer selbständigen, nebenberuflichen Tätigkeit. Sagen wir, dass Einkommensvolumen schwankt monatlich von 0-400 Euro. Ist es so wie bei einem Mini-Job, dass Einkünfte bis 400 EUR nicht versteuert werden müssen? Ferner würde mich interessieren, ob der Tag der Einkünfte oder die Auszahlung entscheidend für die Beurteilung ist. Am Beispiel einer Bildagentur gesprochen, zählt der Termin des Verkaufs oder der Guthabenauszahlung? Als letztes würde mich interessieren, ob die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer einzureichen wären? Würde mich freuen, wenn mir jemand eine Antwort auf die eine oder Andere Frage geben könnte.
meine Frage bezieht sich grundsätzlich auf die steuerliche
Situation bei einer selbständigen, nebenberuflichen Tätigkeit.
Sagen wir, dass Einkommensvolumen schwankt monatlich von 0-400
Euro. Ist es so wie bei einem Mini-Job, dass Einkünfte bis 400
EUR nicht versteuert werden müssen?
nein
Ferner würde mich
interessieren, ob der Tag der Einkünfte oder die Auszahlung
entscheidend für die Beurteilung ist. Am Beispiel einer
Bildagentur gesprochen, zählt der Termin des Verkaufs oder der
Guthabenauszahlung?
wann das geld übern tisch geht ist relevant
Als letztes würde mich interessieren, ob
die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die
Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer
einzureichen wären?
Ferner würde mich
interessieren, ob der Tag der Einkünfte oder die Auszahlung
entscheidend für die Beurteilung ist. Am Beispiel einer
Bildagentur gesprochen, zählt der Termin des Verkaufs oder der
Guthabenauszahlung?
wann das geld übern tisch geht ist relevant
Stimmt nicht immer.
Kommt auf die Gewinnermittlungsart an.
Als letztes würde mich interessieren, ob
die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die
Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer
einzureichen wären?
in der einkommensteuererklärung
Und monatlich bei der USt-VA wenn nicht Kleinunternehmer oder stfreie Umsätze
Stimmt nicht immer.
Kommt auf die Gewinnermittlungsart an.
richtig, bei max. 400 € im monat sollte man schon über einen betriebsvermögensvergleich nachdenken…
Als letztes würde mich interessieren, ob
die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die
Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer
einzureichen wären?
in der einkommensteuererklärung
Und monatlich bei der USt-VA wenn nicht Kleinunternehmer oder
stfreie Umsätze
Als letztes würde mich interessieren, ob
die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die
Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer
einzureichen wären?
in der einkommensteuererklärung
Und monatlich bei der USt-VA wenn nicht Kleinunternehmer oder
stfreie Umsätze
Und jährlich eine USt-Erklärung; auch wenn man Kleinunternehmer ist.