selbstständige nebenberufliche Tätigkeit

Hallo Zusammen,

meine Frage bezieht sich grundsätzlich auf die steuerliche Situation bei einer selbständigen, nebenberuflichen Tätigkeit. Sagen wir, dass Einkommensvolumen schwankt monatlich von 0-400 Euro. Ist es so wie bei einem Mini-Job, dass Einkünfte bis 400 EUR nicht versteuert werden müssen? Ferner würde mich interessieren, ob der Tag der Einkünfte oder die Auszahlung entscheidend für die Beurteilung ist. Am Beispiel einer Bildagentur gesprochen, zählt der Termin des Verkaufs oder der Guthabenauszahlung? Als letztes würde mich interessieren, ob die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer einzureichen wären? Würde mich freuen, wenn mir jemand eine Antwort auf die eine oder Andere Frage geben könnte.

Viele Grüße
sas

Hallo Zusammen,

meine Frage bezieht sich grundsätzlich auf die steuerliche
Situation bei einer selbständigen, nebenberuflichen Tätigkeit.
Sagen wir, dass Einkommensvolumen schwankt monatlich von 0-400
Euro. Ist es so wie bei einem Mini-Job, dass Einkünfte bis 400
EUR nicht versteuert werden müssen?

nein

Ferner würde mich
interessieren, ob der Tag der Einkünfte oder die Auszahlung
entscheidend für die Beurteilung ist. Am Beispiel einer
Bildagentur gesprochen, zählt der Termin des Verkaufs oder der
Guthabenauszahlung?

wann das geld übern tisch geht ist relevant

Als letztes würde mich interessieren, ob
die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die
Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer
einzureichen wären?

in der einkommensteuererklärung

gruß inder

Ferner würde mich
interessieren, ob der Tag der Einkünfte oder die Auszahlung
entscheidend für die Beurteilung ist. Am Beispiel einer
Bildagentur gesprochen, zählt der Termin des Verkaufs oder der
Guthabenauszahlung?

wann das geld übern tisch geht ist relevant

Stimmt nicht immer.
Kommt auf die Gewinnermittlungsart an.

Als letztes würde mich interessieren, ob
die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die
Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer
einzureichen wären?

in der einkommensteuererklärung

Und monatlich bei der USt-VA wenn nicht Kleinunternehmer oder stfreie Umsätze

wann das geld übern tisch geht ist relevant

Stimmt nicht immer.
Kommt auf die Gewinnermittlungsart an.

richtig, bei max. 400 € im monat sollte man schon über einen betriebsvermögensvergleich nachdenken…

Als letztes würde mich interessieren, ob
die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die
Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer
einzureichen wären?

in der einkommensteuererklärung

Und monatlich bei der USt-VA wenn nicht Kleinunternehmer oder
stfreie Umsätze

ich vergaß…

gruß inder

Als letztes würde mich interessieren, ob
die Einkünfte monatlich gemeldet werden müssen, oder die
Nachweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer
einzureichen wären?

in der einkommensteuererklärung

Und monatlich bei der USt-VA wenn nicht Kleinunternehmer oder
stfreie Umsätze

Und jährlich eine USt-Erklärung; auch wenn man Kleinunternehmer ist.

gruß jk