ich bin zur Zeit Auszubildender bei einem großen deutschen Unternehmen, und in meiner Freizeit betreibe ich ein Internetradio. Das alles ist jetzt erstmal nicht spektakulär, allerdings möchte ich mir in meiner Freizeit ein bisschen was dazu verdienen. Dadurch, dass auf unserem Server auf Webseiten von „externen“ Projekten und Vereinen lagern, habe ich mir überlegt, eine Art Multimedia-Agentur zu „gründen“, die neben Webhosting und Webdesign (mit der Masse solcher Firmen kann man ja Leute erschlagen) auch Dienstleistungen im Event-Technik und Musik-Bereich (Tonaufnahmen etc.) anzubieten.
Da ich aber meine Ausbildung beenden will und auch gute Chancen habe, übernommen zu werden, will ich für diese Tätigkeit nicht meine derzeitige Arbeitssituation weder jetzt noch in Zukunft wegwerfen. Das ganze soll quasi nur eine Art Zubrot werden, um mein „Hobby“ (was immerhin mit 800€ pro Jahr zu Buche schlägt) zu finanzieren und evtl. auszubauen.
Wie muss ich die Gewerbeanmeldung ausfüllen? Gibt es irgendwo sowas wie eine „Vorlage“ für ein Einzelunternehmen?
Ist eine Meldung beim derzeitigen Arbeitgeber nötig, auch wenn dieser einen anderen Schwerpunkt hat (Info: Arbeitgeber ist das Magenta-T)
Wie melde ich dem Finanzamt diese Tätigkeit. Zur Zeit zahle ich (als Auszubildender) noch keine Steuern. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich auch weiterhin als Azubi keine Erklärungen abgeben muss, wohl aber für mein „Unternehmen“, dass es also getrennt voneinander läuft?
Gibt es irgendwo im Weltweiten Netzwerk eine gute Seite mit Lesestoff im digitalen Format (PDF-Dateien mit Leitfäden zur „Existenzgründung“ oder der selbstständigen Nebentätigkeit)?
Ich hoffe ihr könnte mir die anfänglichen Fragen beantworten. Es ist mir sehr wichtig, mich vorher zu informieren bevor ich in irgendwelche Fettnäpfchen trete.
Als erstes müsste man in den Ausbildungsvertrag schauen, ob
eine Tätigkeit im Nebenerwerb überhaupt erlaubt ist.
Wenn, dann sollte geprüft werden, ob die Tätigkeit verboten ist. Denn wenn zu diesem Thema im Vertrag nichts geregelt wurde, ist diese Nebentätigkeit automatisch erlaubt.
Ich denke ein IHK könnte bei diesem Thema gut weitergelfen. Die Anmeldung des Gewerbes wäre unkompliziert. Einfach beim Gewerbeamt der jeweiligen Stadt einen Termin vereinbaren, Kosten ca. (15 - 40 €) . Die Art der Tätigkeit müsste man bei deinem Bsp. als nebenerweblich ankreuzen.
Hier müsste man unteranderem den erwarteten Umsatz schätzen. Ich habe bei der Gründung meiner Einzelunternehmung und später der GmbH überall Nullen eingetragen, was nicht beanstandet werden kann und ratsam wäre.
Es wäre unter Umständen auch ratsam der Kleinunternehmerregelung zuzustimmen. Als Kleinunter müsste man keine MwSt. ausweisen.
Ist eine Meldung beim derzeitigen Arbeitgeber nötig, auch
wenn dieser einen anderen Schwerpunkt hat (Info: Arbeitgeber
ist das Magenta-T)
Schau mal gründlich in Arbeits- undAusbildungsvertrag. Wenn es gefordert ist, muss der AGeber schriftlich um Erlaubnis gefragt werden; die kann er aber nur selten und begründet (Nachtarbeit, Konkurrenz, zu viel Arbeitszeit) verweigern.
Wie melde ich dem Finanzamt diese Tätigkeit.
Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt kommt ein Fragewbogenvom FA.
Zur Zeit zahle ich (als Auszubildender) noch keine Steuern.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich auch weiterhin als Azubi keine
Erklärungen abgeben muss, wohl aber für mein „Unternehmen“,
dass es also getrennt voneinander läuft?
Der Gewinn muss ermittelt werden und in Anlage G zur Einkommensteuererklärung. Die Einkommensteuererklärung ist Pflicht, wenn man ein Gewerbe hat.
Noch was: Wenn man auch nur einen Euro zu viel verdient, ist das Kindergeld für das ganze Jahr futsch.
Gibt es irgendwo im Weltweiten Netzwerk eine gute Seite mit
Lesestoff
siehe Link oben
Es ist mir sehr wichtig, mich vorher zu informieren bevor ich
in irgendwelche Fettnäpfchen trete.
Noch was: Wenn man auch nur einen Euro zu viel verdient, ist das Kindergeld für das ganze Jahr futsch.
Auch dies stimmt so nicht vollständig.
vgl. § 32 Abs. 4 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
Bis zum 18. Lebensjahr wird Kindergeld gezahlt, ohne dass es auf die Höhe der „Einkünfte und Bezüge“ des Kindes ankommt.
Die Aussage stimmt bei über 18-jährigen Kindern nur dann, wenn das Gewerbe auch das ganze Kalenderjahr ausgeübt wurde und die einzige Einkunftsquelle darstellte. Wurden Einkünfte nur in einem Teil des Kalenderjahres erzielt UND liegen sonstige Voraussetzungen einer der Nummern im Absatz 4 vor, ist nach Abs. 4 Sätze 6 - 8 eine monatsgenaue Betrachtung vorzunehmen.
Hallo,
noch eine Ergänzung:
Wenn neben der Ausbildungsvergütung noch eine (Hinterbliebenen-)Rente oder rentenähnliche Einnahmen bezogen werden, sind aus der Selbständigkeit auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen (zusammen etwa 17%). Dies gilt nicht, wenn die monatlichen Einnahmen unter 127 Euro bleiben.
Auf jeden Fall immer rechtzeitig die Krankenkasse informieren.
Gruß
RHW