Da ich gerade unterschiedliche Meinungen gehört habe, muss ich jetzt einfach mal nachfragen:
Ich bin 25 und möchte mich neben meinem Studium selbstständig machen (Dienstleistung, keine Verkaufsräume).
Meine bisherige Information war, dass ich bzw. meine Eltern bis zu einem Umsatz von ca. 7500 Euro p.a. noch weiterhin Kindergeld bekommen.
Ab jetzt gerechnet wären das immerhin noch 1 1/2 Jahre lang 156 Euro pro Monat - das ist ja nicht zu verachten.
Ein Bekannter (in der Ausbildung zum Steuerfachgehilfen) sagte mir aber nun, dass es nur bis ca. 4000 Euro p.a. Kindergeld gibt.
Er war sich dabei ziemlich sicher, wie er sagte.
Stimmt das so?
Oder meinte er vielleicht nicht den Umsatz, sondern den Gewinn nach Abzug der Steuern (dann könnte das ja ungefähr hinkommen)?
"Kap. 3.4.1.2. Selbstständig neben der Ausbildung
Wer neben der Schule oder einem Studium selbstständig arbeitet, muss vor allem auf zwei Einkommensgrenzen achten:
Beziehen die Eltern für die Studentin noch Kindergeld, so geht dieser Anspruch verloren, sobald sie mehr als 7.188 €* im Jahr verdient. Achtung: Der BAFöG-Zuschussanteil und andere nicht rückzahlbare Stipendien werden dabei mitgerechnet - der BAFöG-Darlehensanteil dagegen ist „unschädlich“.
Bezieht die Studentin BAFöG, so muss sie sich eventuell einen Teil ihrer Einkünfte auf das BAFöG anrechnen lassen. Das „BAFöG-unschädliche“ Jahresbruttoeinkommen liegt bis zum 30.6.2002 für Hochschulen bei 4.227,36 €, für Fachoberschulen nach abgeschlossener Berufsausbildung bei 3.328,51 € und für allgemeinbildende Schulen bei 2.703,20 €. Da die Berechnungsmethode ein bisschen kompliziert ist und es für Studentinnen mit Ehemann und/oder Kindern eventuell noch höhere Freibeträge gibt, sollte man im Fall des Falles konkret beim Studentenwerk nachfragen. Maßgeblich ist das Einkommen des laufenden Jahres - bei höherem Verdienst kann also im folgenden Jahr BAFöG zurückverlangt werden!
Gravierender noch können die Auswirkungen auf die Sozialversicherung sein, die in einem gesonderten Kapitel dargestellt werden."
Wenn Du bei deinen Eltern familienversichert bleiben willst, darfst Du monatlich nicht mehr als 325 Euro dazuverdienen. Daher stammt vermutlich die Zahl 4000, die Du gehoert hast.
Gruss, Ina
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