Habe bereits einige Seiten und Foren im Internet durchforstet nach einer Antwort auf die Frage, ob man die 3 Jahre Berufserfahrung auch benötigt als selbstständiger Buchhalter, wenn man als freier Mitarbeiter in einem Unternehmen tätig ist. Bei einer festen Anstellung als Arbeitnehmer, benötigt man diese Berufserfahrung nicht, da man allein den Weisungen des Arbeitgebers folgt. Ist diese Regelung auch auf die freie Mitarbeit anzuwenden?
Weiß jemand eine Antwort bzw. einen Rat, wen ich fragen kann?
Wenn man freier Mitarbeiter ist ist man selbständig und kein Arbeitnehmer, und damit beantwortet sich die Frage schon selbst.
Es taucht dann nur die Frage auf, ob die Sozialversicherung das auch so sieht, dass der freie Mitarbeiter selbständig ist. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
Es taucht dann nur die Frage auf, ob die Sozialversicherung
das auch so sieht, dass der freie Mitarbeiter selbständig ist.
Aber das ist ein ganz anderes Thema.
Wenn er mehrere Kunden hat, ist das kaum ein Problem