Selbstständiger in GKV wie lange bis endgültig

Hallo,

jemand ist seit 2 Jahren selbstständig und PVK versichert. Jetzt wird der jenige wieder pflichtversichert und angestellt (unter JAEG)
Also wechselt er von PKV in GKV.
Wie lange muss er angestellt sein, bis er endgültig in der GKV bleiben darf (kann)?
Also was passiert, wenn er die Probezeit nicht besteht?
Wenn dann nach Kündigung der Arbeitstelle erst nach ein paar Wochen eine andere Stelle gefunden wird. In der Zwischenzeit wieder PKV?
Gibt es eine ununterbrochene Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses?

Danke
Grüße

Hallo,

die Zeit um einen Anspruch auf eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV zu haben beträgt 12 Monate.

Wenn zuvor die GKV Pflicht entfällt, geht es eben wieder zurück in die PKV (an eine Anwartschaft gedacht?).

Grüße

Lars Grimm

Die PKV muss ihn auch ohne AW zu gleichen Bedingungen wieder aufnehmen, solange er die 12 Monate nicht voll hat.

Vielleicht behält ihn die Kasse auch aufgrund von SGB V, §5, Abs. 1, Nr.13 (allgemeine Versicherungspflicht)- die Auslegungen sind nicht ganz einheitlich.

Gruss

Barmer