jemand ist seit 2 Jahren selbstständig und PVK versichert. Jetzt wird der jenige wieder pflichtversichert und angestellt (unter JAEG)
Also wechselt er von PKV in GKV.
Wie lange muss er angestellt sein, bis er endgültig in der GKV bleiben darf (kann)?
Also was passiert, wenn er die Probezeit nicht besteht?
Wenn dann nach Kündigung der Arbeitstelle erst nach ein paar Wochen eine andere Stelle gefunden wird. In der Zwischenzeit wieder PKV?
Gibt es eine ununterbrochene Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses?
Die PKV muss ihn auch ohne AW zu gleichen Bedingungen wieder aufnehmen, solange er die 12 Monate nicht voll hat.
Vielleicht behält ihn die Kasse auch aufgrund von SGB V, §5, Abs. 1, Nr.13 (allgemeine Versicherungspflicht)- die Auslegungen sind nicht ganz einheitlich.