Hallo,
jemand ist seit 2 Jahren selbstständig und PVK versichert. Jetzt wird der jenige wieder pflichtversichert und angestellt (unter JAEG)
Also wechselt er von PKV in GKV.
Wie lange muss er angestellt sein, bis er endgültig in der GKV bleiben darf (kann)?
Also was passiert, wenn er die Probezeit nicht besteht?
Wenn dann nach Kündigung der Arbeitstelle erst nach ein paar Wochen eine andere Stelle gefunden wird. In der Zwischenzeit wieder PKV?
Gibt es eine ununterbrochene Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses?
Danke
Grüße