Selbstständiger Nebenjob als Student USt, KV

Hallo Leute,

habe vor demnächst nebenberuflich Bürotätigkeiten auszuüben.
Das heißt die Kunden geben mir Aufträge und ich stell sie ihnen später in Rechnung.

Dabei werde ich aber maximal 300€ im Monat verdienen.

Zur Zeit bin ich über meinen Vater in der PRIVATEN Krankenversicherung mitversichert. Ändert sich da irgendwas?
Wie sieht’s mit der Rentenversicherung aus?
brauch in eine Steuernummer, die ich auf die Rechnung schreiben muss?

Beziehungsweise, was muss ich sonst noch beachten, wenn ich als Student auf selbstständiger Basis einer solchen Job ausüben will, ohne dabei Nachteile zu haben…?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
polymond

Hallo,
wenn du die Sache Selbständig machen willst, musst du dir ein Gewerbe bei der Stadt anmelden. Aufgrund dieser Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei dir. Wenn du wirklich nur 300€ verdienen willst, so sagt dir das Finanzamt das es „keine selbständigkeit zur erzielung eines Einkommens“ ist. Du setzt dadurch einen riesen Kostenapparat in bewegug.
KV technisch ändert sich nichts.

Hallo,

leider kann ich Dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen, denke aber, das in Sachen Versicherung das versichernde Unternehmen gerne mit Rat zur verfügung steht.

Grtz.

Rob

da es ein gewerbe is, welches du nebenbei betreibst, wirst du um ne steuernummer nich drumherum kommen…du musst ja auch n gewerbe anmelden beim ordnungsamt und dich beim finanzamt melden, die dir dann so oder so automatisch ne ust.nr usw zuteilen…
du selber musst dann auch monatl. oder vierteljährlich ne umsatzsteuervoranmeldung machen und die ust, dann auch ans FA zahlen…
wie es mit der krankenversicherung aussieht, würd ich am besten erfragen
ich war schon immer gestzl. krankenversichert und mmusste mich als selbstständige freiw, versichern…
wie das bei der PKV is und ob ein wechsel in ne GKV möglich is weiß ich nich…
rentenversicherung musst du ebenfalls bezahlen…dazu bist du sogar verpflichtet, weil du mehrere auftraggeber hast…wer nur einen auftraggeber hat, is nich verpflichtet dazu sich rentenversichern zu lassen…da bleibt dann nur die freiw. rv, die man allein schon wegen fehlzeiten bei nich machen, machen sollte…auch wenn es später keine rente mehr geben wird
du als jemand der mehrere auftraggeber hättem bist dazu eh verpflichtet…die höhe richtet sich einkommen…

bei dem geringen verdienst, würd ich es mir überlegen sowas auf selbst. basis zu betreiben…wirklich was hängen bleiben wird dabei am ende nich…von den ca. 300€ musste noch die ust. abziehen, sofern die 300€ brutto sind, dann KV PV und RV…auch wenns nur die mindestsätze sind, bleibt von dem bißchen kaum was über…dann die allgemeinen nebenkosten (arbeitszeit, material usw usw) da kriegste am ende vielleicht bißchen was an steuern wieder sofern genug ausgaben zum gegenrechnen da sind…aber wirklich was über bleibt nich
zumal du dann IMMER dazu verpflichtet bist ne einkommensteuererklärung zu machen, auch wenn du nach selbstständigkeit evtl. arbeitslos bist oder so…
ich würds mir überlegen…jeweilige kammermitgliedsbeiträge musste evtl. auch noch bezahlen (da wirste automatisch bei gewerbeanmeldung gemeldet und als mitglied registriert wogegen du nichts machen kannst)

wärens jetzt 3000€ im monat wärs okay…aber bei 300€…
ich bereue es aus ´heutiger sicht mich selbstständig gemacht zu haben…eben weil es zuviel ausgaben waren die man hatte und am ende blieb nichts hängen…und ich hatte nen monatl. brutto „verdienst“ von 900€ bis teilweise 1700€…

und da du für buchhaltungsarbeiten ne rechnung an deine kunden schreibst is es PFLICHT deine steuernummer auf der rechnung anzugeben…einschl. eigentlich auch der des kunden und noch etlichem mehr was auf ne rechnung rauf MUSS

Hallo Polymond,

zunächst mal mußt du einen Gewerbeschein holen. Hierfür ist wichtig zu wissen ob du die MwSt. aufführen willst bzw. ob das von deinen Kunden verlangt wird. Als Kleinunternehmer weißt du keine MwSt. aus, führst keine ab, kannst aber selber auch keine geltend machen. Also wenn du was für deinen Betrieb anschaffst. Mit dem Gewerbeschein erhälst du automatisch vom Finanzamt eine Steuernummer die du dann auf deine Rechnung schreiben mußt. Achtung: Es gibt gesetzliche Vorschriften wie deine Rechnung auszusehen hat!!!

Soweit ich weiß, darf man 360€ brutto im Monat verdienen ohne aus der Familienversicherung zu fallen.

Als Selbstständiger bezahlst du freiwillig in die Rentenkasse ein! Also lieber was privat auf die Füße stellen.

Mehr Infos gibts unter Bmwi (einfach bei Goggle eingeben).

Viel Erfolg.

Gruß Lore

Hallo,

in der KV ändert sich nichts. bezüglich Steuernummer frage bitte einen Steuerberater
Gruß
H

habe damit leider keine erfahrung, sorry !!!