Selbstständiges Beweisverfahren

Im Jahr 2001 habe ich mein Bauvorhaben durch einen Generalunternehmer ausführen lassen.
Es traten im kommenden Winter Feuchtigkeitsschäden auf, welche zunächst durch ihn reguliert wurden.
Die Gewährleistung wurde darum verlängert und endete 2008 bzw. 2009.
Meine Frage lautet: Kann jetzt noch nachträglich ein Beweisverfahren angestoßen werden, oder gibt es eine andere Möglichkeit über den damaligen Bauunternehmer den letztlich immer noch nicht behobenen Schaden zu regeln bzw. beheben zu lassen ?
Bitte geben Sie mir auch meine rechtlichen Schritte bekannt.

Hallo Gruenfink,
leider kann ich Dir da gar nicht weiterhelfen. Habe keine Ahnung, aber ich denke schon, dass man das ganze mal einem Rechtsanwalt schildern sollte, denn der Schaden ist ja durch Baumängel entstanden. Die GEwährleistung ist zwar verlängert worden, aber der Schaden nicht komplett behoben. Der Gang zum Anwalt ist mit Sicherheit der richtige.

Myofilament

Hallo Grünfink,

durch die nachbesserung ist der schaden vom Generalunternehmer(GU) anerkannt worden. ich würde erst einmal eine aussergerichtliche Lösung anstreben,dabei würde ich einen Anwalt für baurecht oder einen bausachverständigen in die verhandlungen einbeziehen,man könnte auch vom GU verlangen,daß er einen nachweis beibringt,dass der mangel damals sach- und fachgerecht beseitigt worden ist, wenn es zu keiner aussergerichtlichen Lösung kommt, könnte man ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren über einen rechtsanwalt beantragen,das ist noch keine Klage vor gericht, eine klage könnte man dann später noch abwägen, bei verhärteten Fronten macht es keinen sinn ein einseitiges aussergerichtliches gutachten erstellen zu lassen
viel erfolg axelf

Versteckte Baumängel haben eine lange verjährungszeit
Wichtig ist das der vetragspartner noch wirtschaftlich existent ist.
Ein privat in Auftag gegebenes Gutachten hat vor Gericht keinen Bestand…
Immer zum Gericht und ein Beweissicherungsverfahren
beantragen ,es können ausgewählte Gutachter benannt werden…davon sollte aber keiner mit Ihrer Sache befasst gewesen sein.
Die Fragen zur Beweissicherung müßen Sie selbst formulieren
darin liegt 90 % des Erfolg, dazu brauen Sie unbedingt sachkundige Hilfe.