Selbstständigkeit

Ich bin - nach einer umfangreichen Internetrecherche - total verwirrt, wie nun welches Gesetz „Selbstständigkeit“ definiert? Kann mir jemand erklären, weshalb ein beispielsweise ein Geschäftsführer einer GmbH angestellt ist und ein geschäftsführender Gesellschafter, der genau die gleichen Bedingungen erfüllt, selbstständig sein soll? Oder habe ich das komplett falsch verstanden?

Hallo

Das ist ein weites Feld und sicher nicht in ein zwei Sätzen zu beantworten. Vielleicht hilft Dir ja schon einmal ein Auszug aus http://www.400-euro.de/400/frei.html weiter:

_Die tatsächlichen Bedingungen für ein Arbeitsverhältnis sind leider in keinem Gesetz genau festgelegt. Im Arbeitsrecht bezieht man sich oft auf § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB, der eigentlich nur für Handelsvertreter gilt, aber auf andere Berufe übertragen wird: „Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.“

Im Sozialversicherungsrecht ist die nichtselbständige Arbeit definiert in § 7 Abs. 1 SGB IV: "Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. "_

Gruß,
LeoLo

Hallo,
der Geschäftsführer einer GmbH. kann entweder Angestellter
sein oder Selbständiger. Die Entscheidung trifft die zuständige
Krankenkasse.
Grundlage für die Entscheidung (in vereinfachter Form).
Besitzt der Geschäftsführer der GmbH. 50 % der Stimmanteile
der GmbH ist er grundsätzlich selbständig - besitzt er weniger
ist er grundsätzlich Angestellter - aber hier kann es zu Ausnahmen
kommen, die sich aus dem Einzelfall ergeben.
Die Sachverhalte können so vielfältig sein, dass es diesen
Rahmen sprengen würde, alle Konstillationen aufzuzählen.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Martin!

In den beiden anderen Antworten ist alles enthalten. Mein Beitrag soll nur verdeutlichen. Also: Eigentümer der GmbH sind die Gesellschafter. Ein Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern bestellt und ist grundsätzlich Angestellter des Unternehmens.

Es ist möglich, daß der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist. Besitzt er so viele Gesellschaftsanteile, daß er nicht mehr überstimmt werden kann, wird der Geschäftsführer von der Sozialversicherung als Selbständiger angesehen, obwohl er Angestellter der Gesellschaft bleibt und auch entsprechend handeln muß. Etwa ein geschäftsführender Alleingesellschafter schließt mit sich selbst einen Anstellungsvertrag ab, der auch 2 Unterschriften trägt, nämlich einmal die Unterschrift des Geschäftsführers und einmal die Unterschrift des Alleingesellschafters. Für eine Gehaltserhöhung schreibt dieser Mensch in seiner Eigenschaft als Gesellschafter einen Brief und teilt dem Geschäftsführer (also sich selbst) mit, daß das Gehalt erhöht wird. Wer das für albern hält, wird bei der erstbesten Betriebsprüfung durch das FA seine helle Freude haben.

Am Rande: In Deiner Vika steht Chemiker und Gründer. Falls Deine Frage im Zusammenhang mit Deiner eigenen Unternehmung steht und Du weshalb auch immer an eine GmbH denkst, empfehle ich dringend Lektüre des GmbH-Gesetzes, Kenntnisse des HGB sowie Erwerb eigener Kenntnisse von Buchhaltung und Jahresabschluß, selbst dann, wenn Du damit einen Steuerberater beauftragen willst.

Gruß
Wolfgang

Hallo Martin!

Wolfgang hat die wesentlichenen Teile schon ja schon dargestellt, trotzdem noch ein kleiner Hinweis.

Selbst wenn die geschäftsführenden Gesellschafter unter 25% Anteile an der GmbH haben, ist es durchaus möglich als selbstständig zu gelten.

Die Frage ist immer, können die Geschäftsführer maßgeblich in die Geschicke der Firma eingreifen und sind sie berechtigt Personal einzustellen und zu entlassen. Das ist jetzt zwar juristisch nicht einwandfrei formuliert aber darauf läuft es hinaus.

Soll heißen, es ist nicht so wichtig wieviele Prozente du an der GmbH hast, sonder wichtig sind die Formulierungen in deinem Geschäftsführervertrag, den du allerdings im Fall von 100% Anteil, mit dir selbst abschließen mußt.

Schönen Gruß
Stefan

Hallo,
wir hatten sogar schon Fälle, beiden die Geschäftsführer
der GmbH. selbständig waren, obwohl sie keine Anteile an der
GmbH. hatten.

Gruss

Günter Cauderna

Danke
Hallo Zusammen,

danke für Eure Beiträge. Ich habe das alles schon hinter mir (vgl. Vitae, Gründer, Phase erfolgreich abgeschlossen und seit zwei Jahren am Markt). Wir hatten diese Frage vor kurzem in meinem Freundeskreis diskutiert und sind zu keinem Konsens gekommen. Wenn man dann die Gesetztestexte durchblättert wird man ja erschlagen. Das Internet pustet da ins gleiche Horn.
Insgesamt ist das wohl ein recht komplexer Sachverhalt…
Von daher danke ich Euch für die Richtungsweisung.

Grüße

Martin