Hallo,
ich bin selbstständiger Maurermeister, Buunternehmen, ohne Mitarbeiter. Da ich doch hin und wieder Arbeiten ausführe, für die ich dann für kurze Zeit einen Mitarbeiter bräuchte, habe ich mir überlegt, ob es möglich ist, einen Selbständigen zur Zusammenarbeit zu finden. Ich lese immer wieder von Selbstständigen die Arbeiten wie Renovierung und Arbeiten rund ums Haus ausführen. Nun bin ich mir nicht sicher, ob diese Selbstständigen mit mir auf dem Bau arbeiten dürfen, da diese mir auch eine Rechnung ausstellen müssen. Damit ich nachher nicht in Schwierigkeiten komme, da eventuell verschiede Arbeiten nicht gemacht werden dürfen, wäre ich für einen fachlichen Rat dankbar.
Hallo,
auch hallo
… ob es möglich ist, einen Selbständigen zur
Zusammenarbeit zu finden.
aus meiner Sicht als ‚Kunde‘: hatte für die neue Hausfassade einen Maurermeister und dieser hatte seinerseits einen Dachdecker hinzugezogen für die neuen Dachrinnen (weil das Gerüst nun mal schon da war…) Er hatte dann vom Dachdecker die Rechnung bezahlt und auf meiner Rechnung mir dessen Arbeiten berechnet. Absolut üblich und legal.
Ich lese immer wieder von
Selbstständigen die Arbeiten wie Renovierung und Arbeiten rund
ums Haus ausführen.
Aufpassen, wenn das Leute sind, die mit der Kleinunternehmerregelung ‚unterwegs‘ sind (also keine Mwst ausweisen). Von den Rechnungen darf man keine Vorsteuer (aus Versehen) ziehen …
… da eventuell verschiedene
Arbeiten nicht gemacht werden dürfen
man muss als Kunde, der man dann ja ist, davon ausgehen, dass derjenige nur die Arbeiten macht, die er auch darf. Das verantwortet nicht der Kunde. Zumindest bin ich bisher davon ausgegangen, wenn ich einen Elektriker hole, dass der diese Arbeiten auch machen darf. Einen entsprechenden Fachabschluß hatte keiner schriftlich dabei.
lg
kl
Hallo,
kaufm. sehe ich da keine Schwierigkeiten - Du verkaufst eine Dienstleistung, die Du widerrum woanders einkaufst - no Prob
Was Du allerdings prüfen solltest, ist die Geschichte mit der Berufshaftpflicht:
Wenn ich einen Maurer damit beauftrage, meine Haustür einzubauen, der beauftragt einen anderen Handwerker damit und mein Parkett wird ruiniert. Der „Hilfs-Handwerker“ hat möglicherweise keine Berufshaftpflicht - für mich als Auftraggeber ist der Auftragnehmer haftbar, ist seine Haftpflicht dann bereit, den Schaden zu ersetzen, obwohl der Auftrag abgegeben wurde? DAS würde ich prüfen
Frage- muß ich als Selbstständiger prüfen, ob die andere Firma die Arbeiten die ich auftrage machen darf?
muß ich als Baufirma prüfen, ob die andere Firma die mit mir zusammenarbeitet, die Arbeiten die ich auftrage auch machen darf.
Abgerechnet wir über mich.
Nun, solange nichts schiefgeht wird wohl alles in Butter sein, aber wehe wenn - wie bereits beschrieben, die Haftpflicht lesen, wegen Sub-Unternehmer
und ansonsten mal in die Handwerks-Ordnung reinschauen oder die HWK vor Ort fragen