Selbstständigkeit aufgeben, gibt es Unterstützung?

Hallo,
seid über 10 Jahren bin ich Selbsttändig als Handwerker. Nun ist es mir aus Altersgründen (45) und Gesundheitlich nicht mehr möglich meinen Beruf aus zu üben.
Leider habe ich keine Ahnung wie das dann weiter gehen soll. Bekomme ich Harz 4, wo und wie werde ich Krankenversichert? (derzeit Privatversichert) habe ich sonst irgendwelche Ansprüche? Ich habe schließlich noch eine Familie zu ernähren.

Ich würde mich sehr freuen von euch einige Tipps zu bekommen.

Vielen dank für eure Hilfe#
Rungi

Hallo,

Sie hätten Anspruch auf ALG 2 soweit Sie nicht noch Geld also offene Rechnungen aus Ihrer Selbstständigkeit erhalten.

In dem Fall werden diese Einnahmen mit angerechnet.

Es sollte möglichst auch kein Vermögen vorhanden sein das Sie z.B. gespart haben. Auch Ihre Frau sollte nicht zu viel verdienen falls Sie arbeiten geht.

Einfach zur Arge gehen und Antrag auf ALG 2 stellen oder falls Sie Ihr Gewerbe erstmal nicht abmelden möchten könnten Sie Aufstockende Leistung für Selbstständige beantragen. Krankenversicherung bleiben Sie Privat die Arge wird einen Pauschal Betrag mit übernehmen. Falls dieser nicht ausreicht für die Kosten der Privaten Krankenversicherung wäre es am besten in die Gesetzliche zu wechseln. Dies wäre z.B. möglich in dem Sie sich auch wenn es nur für ein paar Tage ist auf einen 401 Euro Job anmelden lassen. Vielleicht haben Sie ja auch einen Bekannten der Sie mal kurz auf 401 Euro Basis gebrauchen könnte. Ich bin mir nicht sicher aber auch eine Versicherung über Ihre Frau müsste möglich sein. Sie sind dann halt Familienversichert was eigentlich kein Nachteil sein dürfte. Sonstige Ansprüche bestehen soweit ich weiß nicht. Sie hätten die Freiwillige Weiterversicherung für Selbstständige in Anspruch nehmen müssen um ALG 1 Bezug zu erhalten.
Das Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihr Gewerbe aufgeben müssen kann eine Rolle spielen bei der Arge bei den Maßnahmen und Mitteln zur Wiedereingliederung in den 1 Arbeitsmarkt also in eine normale Festanstellung.

Am besten so schnell wie möglich Antrag stellen den jeden Tag den Sie warten erhalten sie keine Unterstützung vom Amt. Tag der Anmeldung zählt ab diesen haben Sie dann Anspruch auf entsprechende Leistungen.

Mfg

Hallo!Du mußt Dich beim Arbeitsamt melden,dann bekommst Du Unterstützung und bistautomatisch in der ges.Krankenkasse versichert.
L.G.

Hallo,
seid über 10 Jahren bin ich Selbsttändig als Handwerker. Nun
ist es mir aus Altersgründen (45) und Gesundheitlich nicht
mehr möglich meinen Beruf aus zu üben.
Leider habe ich keine Ahnung wie das dann weiter gehen soll.
Bekomme ich Harz 4, wo und wie werde ich Krankenversichert?
(derzeit Privatversichert) habe ich sonst irgendwelche
Ansprüche?

Hallo,

der Fall liegt schwierig. Bei neueren Fällen, wo die freiwillige Arbeitslosigkeit schon greift bzw. abgeschlossen werden konnte, steht dem einstigen Selbstständigen Arbeitslosengeld zu, wie unter [EDIT by Team: Werbung entfernt] nachzulesen ist. Besteht die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht, kann aber in der Regel Hartz IV beantragt werden. Die Krankenversicherung richtet sich nach dem Alter. Wer älter als 55 Jahre ist, kommt in der Regel aus der privaten Krankenversicherung nicht mehr raus – hier kann aber der Basistarif weiter helfen.