Hallo,
Sie hätten Anspruch auf ALG 2 soweit Sie nicht noch Geld also offene Rechnungen aus Ihrer Selbstständigkeit erhalten.
In dem Fall werden diese Einnahmen mit angerechnet.
Es sollte möglichst auch kein Vermögen vorhanden sein das Sie z.B. gespart haben. Auch Ihre Frau sollte nicht zu viel verdienen falls Sie arbeiten geht.
Einfach zur Arge gehen und Antrag auf ALG 2 stellen oder falls Sie Ihr Gewerbe erstmal nicht abmelden möchten könnten Sie Aufstockende Leistung für Selbstständige beantragen. Krankenversicherung bleiben Sie Privat die Arge wird einen Pauschal Betrag mit übernehmen. Falls dieser nicht ausreicht für die Kosten der Privaten Krankenversicherung wäre es am besten in die Gesetzliche zu wechseln. Dies wäre z.B. möglich in dem Sie sich auch wenn es nur für ein paar Tage ist auf einen 401 Euro Job anmelden lassen. Vielleicht haben Sie ja auch einen Bekannten der Sie mal kurz auf 401 Euro Basis gebrauchen könnte. Ich bin mir nicht sicher aber auch eine Versicherung über Ihre Frau müsste möglich sein. Sie sind dann halt Familienversichert was eigentlich kein Nachteil sein dürfte. Sonstige Ansprüche bestehen soweit ich weiß nicht. Sie hätten die Freiwillige Weiterversicherung für Selbstständige in Anspruch nehmen müssen um ALG 1 Bezug zu erhalten.
Das Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihr Gewerbe aufgeben müssen kann eine Rolle spielen bei der Arge bei den Maßnahmen und Mitteln zur Wiedereingliederung in den 1 Arbeitsmarkt also in eine normale Festanstellung.
Am besten so schnell wie möglich Antrag stellen den jeden Tag den Sie warten erhalten sie keine Unterstützung vom Amt. Tag der Anmeldung zählt ab diesen haben Sie dann Anspruch auf entsprechende Leistungen.
Mfg