Hallo.
Mein Mann und ich wollen uns aus der Arbeitslosigkeit mit einem Gebäudereinigung und -verwaltungsservice selbstständig machen. Wir beziehen ALG II in einer Bedarfsgemeinschaft mit 5 Kindern (drei minderjährig und zwei erwachsen, aber in Ausbildung). Bislang hatte ich die Lohnsteuerklasse 5, mein Mann die 3 und er konnte 1,5 Kinderfreibeträge absetzen.
Ich befinde mich noch 4 Jahre in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz.
Wir wollen beim Amt Einstiegsgeld beantragen. Dazu gehört natürlich auch ein überzeugender Businessplan.
Nun wissen wir nicht, welche Gesellschaftsform (Einzelunternehmung, GbR) für uns die beste ist und was wir sonst noch beachten müssen.
Daher habe ich folgende Fragen:
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Wie läuft es mit der Krankenversicherung ab? Solange das Amt uns unterstützt, sind wir krankenversichert. Aber danach? Kann dann einer von uns beiden beim anderen familienversichert werden? Wie sieht es mit den Kindern aus?
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Wie läuft es mit der Steuer? Bleiben die Lohnsteuerklassen, sollten wir sie ändern? Wer bekommt den Kinderfreibetrag? Ist dies frei zu wählen?
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Alternative Einzelunternehmen: Dann ist nur eine Anstellung für mich im Rahmen eines Minijobs möglich. Reicht das dem Amt aus, das sind doch nur ein paar Wochenstunden (muss ja dem Fremdvergleich standhalten)? Oder muss ich dann noch eine zusätzliche Arbeit suchen?
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Bei der Gründung einer GbR wären beide voll selbstständig. Wenn Amt dies so akzeptiert. Gäbe es dann im Optimalfall auch zweimal Einstigesgeld?
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Sollten wir dann so oder so besser die Gütertrennung vereinbaren? Bisher wurden wir steuerrechtlich gemeinschaftlich veranlagt. Ich überlege dies insbesondere wegen zwei Faktoren: Erstens die Glaubwürdigkeit bei Anstellung eines Ehepartners und zweitens, dass nicht auf das Privatvermögen des anderen zugegriffen werden kann (z.B. bei Pfändungen, Insolvenz, etc.).
Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße, Birgit