Selbstständigkeit aus ALG II mit Ehepartner

Hallo.

Mein Mann und ich wollen uns aus der Arbeitslosigkeit mit einem Gebäudereinigung und -verwaltungsservice selbstständig machen. Wir beziehen ALG II in einer Bedarfsgemeinschaft mit 5 Kindern (drei minderjährig und zwei erwachsen, aber in Ausbildung). Bislang hatte ich die Lohnsteuerklasse 5, mein Mann die 3 und er konnte 1,5 Kinderfreibeträge absetzen.

Ich befinde mich noch 4 Jahre in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz.

Wir wollen beim Amt Einstiegsgeld beantragen. Dazu gehört natürlich auch ein überzeugender Businessplan.

Nun wissen wir nicht, welche Gesellschaftsform (Einzelunternehmung, GbR) für uns die beste ist und was wir sonst noch beachten müssen.

Daher habe ich folgende Fragen:

  1. Wie läuft es mit der Krankenversicherung ab? Solange das Amt uns unterstützt, sind wir krankenversichert. Aber danach? Kann dann einer von uns beiden beim anderen familienversichert werden? Wie sieht es mit den Kindern aus?

  2. Wie läuft es mit der Steuer? Bleiben die Lohnsteuerklassen, sollten wir sie ändern? Wer bekommt den Kinderfreibetrag? Ist dies frei zu wählen?

  3. Alternative Einzelunternehmen: Dann ist nur eine Anstellung für mich im Rahmen eines Minijobs möglich. Reicht das dem Amt aus, das sind doch nur ein paar Wochenstunden (muss ja dem Fremdvergleich standhalten)? Oder muss ich dann noch eine zusätzliche Arbeit suchen?

  4. Bei der Gründung einer GbR wären beide voll selbstständig. Wenn Amt dies so akzeptiert. Gäbe es dann im Optimalfall auch zweimal Einstigesgeld?

  5. Sollten wir dann so oder so besser die Gütertrennung vereinbaren? Bisher wurden wir steuerrechtlich gemeinschaftlich veranlagt. Ich überlege dies insbesondere wegen zwei Faktoren: Erstens die Glaubwürdigkeit bei Anstellung eines Ehepartners und zweitens, dass nicht auf das Privatvermögen des anderen zugegriffen werden kann (z.B. bei Pfändungen, Insolvenz, etc.).

Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße, Birgit

Hallo Birgit,

Nun wissen wir nicht, welche Gesellschaftsform
(Einzelunternehmung, GbR) für uns die beste ist und was wir

Solange die Insolvenz läuft, würde ich dir Gründung nur über den Ehemann laufen lassen, die Frau kann geringfügig beschäftigt sein, oder „mithelfender Familienangehöriger“ sein. Nach der Insolvenz kann man dann ja gerne eine in GbR wandeln

  1. Wie läuft es mit der Krankenversicherung ab? Solange das
    Amt uns unterstützt, sind wir krankenversichert. Aber danach? :Kann dann einer von uns beiden beim anderen familienversichert
    werden? Wie sieht es mit den Kindern aus?

In diesem Fall empfehle ich für später, in der gesetzlichen freiwillig weiter versichert zu bleiben und die gesamte Familie mit rein zu nehmen (würde bei der privaten erheblich mehr kosten)

  1. Wie läuft es mit der Steuer? Bleiben die
    Lohnsteuerklassen, sollten wir sie ändern? Wer bekommt den
    Kinderfreibetrag? Ist dies frei zu wählen?

Das kann ich nicht sagen, hier empfiehlt es sich dringend, mit einem Steuerberater zu sprechen - dürfte aber egal sein, da es ja keine zwei getrennten Einkommen gibt und der Steuerfreibetrag ja nichts mit der Steuerklasse zu tun hat.

  1. Alternative Einzelunternehmen: Dann ist nur eine
    Anstellung für mich im Rahmen eines Minijobs möglich. Reicht
    das dem Amt aus, das sind doch nur ein paar Wochenstunden
    (muss ja dem Fremdvergleich standhalten)? Oder muss ich dann
    noch eine zusätzliche Arbeit suchen?

Ich denke, in Anbetracht der zu betreuenden Kinder dürfte das dem Amt ausreichen, vielleicht sogar die -offiziell- unentgeltliche Mitarbeit als Familienangehöriger - ob Dein Mann Dir nun Lohn zahlt oder nicht, wirkt sich ja auf die Leistung nicht aus, was Du mehr hast, hat er weniger und ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft - dies hätte nur steuerliche Relevanz

  1. Bei der Gründung einer GbR wären beide voll selbstständig.
    Wenn Amt dies so akzeptiert. Gäbe es dann im Optimalfall auch
    zweimal Einstigesgeld?

Einstiegsgeld wird, wenn es gezahlt wird, immer in Anlehnung an den Regelsatz der gesamten Bedarfsgemeinschaft gezahlt, also völlig egal

  1. Sollten wir dann so oder so besser die Gütertrennung
    vereinbaren? Bisher wurden wir steuerrechtlich
    gemeinschaftlich veranlagt. Ich überlege dies insbesondere
    wegen zwei Faktoren: Erstens die Glaubwürdigkeit bei
    Anstellung eines Ehepartners und zweitens, dass nicht auf das
    Privatvermögen des anderen zugegriffen werden kann (z.B. bei
    Pfändungen, Insolvenz, etc.).

In der jetzigen Situation (Insolvenz) würde ich auch eine Gütertrennung in Erwägung ziehen, es kommt natürlich darauf an, von welchen Umsätzen wir sprechen.

Am besten im Vorfeld mit einem Steuerberater und/oder Gründungsberater in der Nähe mal alles durchsprechen und dabei evtl. auch die § 16c-Förderung bedenken.

Wenn ihr aus Hamburg, Hannover oder der Nähe seid, kann ich gerne weiter unterstützen.

Viele Grüße

Heiko Bieniußa

Hallo Heiko, vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort!

Solange die Insolvenz läuft, würde ich dir Gründung nur über
den Ehemann laufen lassen, die Frau kann geringfügig
beschäftigt sein, oder „mithelfender Familienangehöriger“
sein. Nach der Insolvenz kann man dann ja gerne eine in GbR
wandeln

Das ist gut. Wobei bei mir die Pfändungsfreigrenze aufgrund der Kinder ja sehr hoch liegt (über 2.000 EUR). Auch wenn wir zu Beginn mit sehr wenig Umsatz rechnen, wer weiß, wie es sich entwickelt. Also lieber auf Nummer sicher…

In der jetzigen Situation (Insolvenz) würde ich auch eine
Gütertrennung in Erwägung ziehen, es kommt natürlich darauf
an, von welchen Umsätzen wir sprechen.

Die Umsätze sind mit 2.000 EUR monatlich angesetzt. Zumindest in den ersten zwei Jahren. Das ist nicht viel, aber ausreichend, um aus dem Hartz 4-Bezug heraus zu kommen.

Am besten im Vorfeld mit einem Steuerberater und/oder
Gründungsberater in der Nähe mal alles durchsprechen und dabei
evtl. auch die § 16c-Förderung bedenken.

Einen guten Berater müssen wir noch suchen. Aber das Amt hat uns nur 1 Woche Zeit für den Businessplan gelassen…
Was hat es mit dieser Förderung auf sich?

Wenn ihr aus Hamburg, Hannover oder der Nähe seid, kann ich
gerne weiter unterstützen.

Wir sind aus der Ecke Emden. Das ist wohl zu weit weg…

Viele Grüße
Birgit

Hallo Birgit,

bei der 16c-Förderung handelt es sich um Zuschüsse oder zinslose Darlehen für gründungs-notwendige Investitionen, wenn ihr also fürs Büro einen PC, ein Auto oder noch Geräte braucht, kann das evtl. von der ARGE finanziert werden.

Aus welcher Ecke kommt ihr denn, ich kenne einige Steuerberater und auch Gründungsberater im gesamten Bundesgebiet

Nur eine Woche für den Business-Plan? Gründet ihr zum 01.03. oder warum???

Gerne kann ich aus der Ferne helfen, dazu sollten wir aber heute am späten nachmittag /frühen Abend telefonieren

Viele Grüße

Heiko

Hallo Birgit,

sorry, hatte dich leider im ganzen Stress vergessen.
Kann aber auch darin liegen, dass ich dir leider nicht helfen kann.
Als Tipp kann ich nahelegen sich mit der Handelskammer in Verbindung zu setzen.
Die waren sehr hilfbereit und liefern auch viele Infos.

Viel Erfolg!