Hallo,
ich hab mich exmatrikuliert und möchte mich selbständig machen!
Mein Problem ist das ich in den letzten 3 Jahren kein Jahr gearbeitet habe und deswegen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw Hilfe habe(und somit die Ich-AG und das Überbrückungsgeld nicht in Frage kommt).
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit eine Förderung zu bekommen?
Sozialhilfe habe ich noch nicht beantragt!
such mal nach G.I.B., die sitzen im ruhrgebiet. Ist eine Initiative, die sich insbesondere u gründung der Selbständigkeit aus der Sozialhilfe kümmert. Ist ein NRW-Projekt, aber vielleicht gibt es ind er Linkliste nen Verweis zu deiner Wohngegend.
gruss
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Hi, Carsten,
du fragst:
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit eine Förderung zu bekommen?
Sozialhilfe habe ich noch nicht beantragt!
Ja, unter bestimmten Umständen ist eine Gründungsförderung von Sozialhilfe-Empfängern möglich. Paragraf 30 des Bundessozialhilfegesetzes
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bshg/__30.html
sieht vor, dass „der Aufbau oder die Sicherung einer Lebensgrundlage durch eigene Tätigkeit“ ermöglicht werden kann!
Das Sozialamt prüft im Einzelfall, ob die persönliche und fachliche Eignung vorliegt. Ähnlich wie beim AA-Überbrückungsgeld können Tragfähigkeits-Gutachten von fachkundigen Stellen (zum Beispiel Handels- oder Handwerkskammer) eingeholt werden. Sprich am besten mit deinem Sozialamt, ob in deinem Fall eine solche Förderung möglich ist.
Schöne Grüße
Robert