Hallo!
Wenn man sich aus einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis zu einer Vollzeitexistenzgründung entscheidet ohne Kredite aufzunehmen: kann man dann trotzdem Fördergelder bekommen? Wenn ja, welche? Ich finde immer nur was darüber, daß man als Arbeitsloser Anspruch darauf hat.Aber wenn man selber kündigt, setzt die 3-monatige Sperre doch ein, oder?
MfG
Brigitte
Hallo Brigitte,
man muss mindest ein Tag ALG bezogen haben und einen Restanspruch von mind. 90 TAgen haben,d ann hat man Anspruch auf Existenzgründungszuschuss.
Grüße
Lara