Darf ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter es verbieten einen selbstständigen Nebenberuf auszuüben bzw. selbstständig zu werden?
Oder genügt es, wenn der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber lediglich davon in Kenntnis setzt, dass er sich selbstständig machen wird?
Darf ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter es verbieten einen
selbstständigen Nebenberuf auszuüben bzw. selbstständig zu
werden?
Oder genügt es, wenn der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber
lediglich davon in Kenntnis setzt, dass er sich selbstständig
machen wird?
Erst mal zur Begriffsklärung : Selbständig machen heißt, ein Vollgewerbe zu betreiben, also nicht mehr als Arbeitnehmer tätig zu sein. Na gut, es mag auch Großunternehmer sein, die in der Nachtschicht bei der Konkurrenz als Pförtner tätig sind aber das meinst Du wohl nicht. Was Du - so lese ich Deinen Beitrag - willst, ist, neben der (Vollzeit?) Tätigkeit als Arbeitnehmer ein Kleingewerbe zu betreiben.
Über diese Absicht musst Du Deinen Arbeitgeber informieren. Dieser kann Dir verbieten, nebenberuflich - als Gewerbetreibender oder Arbeitnehmer ist erst mal Banane - eine Tätigkeit aufzunehmen, wenn berechtigte Interessen dem entgegenstehen.
Berechtigtes Interesse ist regelmäßig dann vorhanden, wenn
Deine Arbeitsleistung unter der Nebentätigkeit leiden würde;
Du mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt gerietest;
Du in Konkurrenz zu Deinem Arbeitgeber treten willst;
die Geschäftsinteressen Deines Arbeitgebers mit denen Deiner Nebenbeschäftigung im Widerspruch stehen (Steuerfahnder in Teilzeit z.B.*g*).
Das Schreiben an Deinen AG sollte in etwa lauten „Sehr geehrte bla, ich beabsichtige, zum blä eine nebenberufliche Tätigkeit als blo (Kleingewerbe) aufzunehmen. Das Geschäftsfeld enthält blu. Ich werde nicht in Konkurrenz zu Ihnen treten und eigenverantwortlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitszeit etc. achten. Ich bitte um Ihre schriftliche Zustimmung. Mit gnagnagna, …“.
Der Satz mit der Bitte um Zustimmung ist a weng getrickst. Streng genommen kann der AG auch sagen, dass er im Moment nix dagegen hat - reicht auch. Eine ausdrückliche Zustimmung hätte, so er sie gibt, noch eine etwas höhere Qualität. Habe ich damals™ so gemacht und die Zustimmung auch problemlos bekommen … Empfehlenswert ist natürlich, dass Du Dich an Deine Zusagen auch hältst. Liegt irgendwann ein objektiver Interessenkonflikt vor, musst Du vorher ggf. eine Abstimmung im Einzelfall vornehmen, wo nicht … http://www.gotoslawek.org/linki/arschkarte.pdf