Selbstständigkeit Ja/Nein

Hallo

Ich bin bei einer Dienstleisstungsfirma beschäftigt. Unsere Firma ist schon bzw. kurz vor dem Konkurs. Für unseren Bereich bräuchten wir keine Meißter oder Konzessionsträger. Wenn es den soweit ist würden wir uns gerne selbstständig machen. Der Kollege ist Sanitär-Meißter und war schonmal selbständig. Hat auch noch Altlasten. Daher ist unsere überlegung direkt mit einem GMBH anzufangen. Wir wollen dabei auch diverse Fördermittel in anspruch nehmen „Arbeitsamt usw.“
Wir sehen als Schwierigkeit :
1: Der übergang
Wir wollen nahtlos anfangen aber weil wir nicht auf die sicherheit von die Fördermittel vom Arbeitsamt verzichten wollen müssten wir mindestens 1 Monat Arbeitslos gemeldet sein.

2: Die ersten 3-6 Monate
…bis eine geregelte auftragseingang aufgebaut werden kann. Deswegen wollen wir auch nicht auf die „zubrot“ vom Arbeitsamt nicht verzichten. „für den fall des Misserfolgs“

3: Unsere jetzige Chef
…weil wir zumindest einen teil von seinem jetzigen Kundenstamm übernehmen wollen. Einige gespräche haben wir schon geführt und haben durchwegs positive Resonanz. Kann er uns später Probleme machen „juristich/rechtlich“ , wenn er für sich einen Auffanggesellschaft gründet und die Firma weiterlebenlassen will.
„juristich/rechtlich“

Das sind alles fragen worauf Ich im Web keine antworten gefunden habe.

Ich bedanke mich schonmal im voraus für die Antworten

Guten Morgen!

Aus Deinem Text entnehme ich, daß Du zusammen mit Kollegen ein handwerksähnliches Gewerbe beginnen möchtest. Ob das Fischen im Kundenteich des bisherigen Arbeitgebers möglich ist, hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Wenn dort nichts von Konkurrenzverbot nach Ausscheiden aus dem Unternehmen steht, gibt es keine Bedenken, unabhängig davon, ob Dein AG Insolvenz anmeldet und/oder den Betrieb weiterführt.

Die Unterstützung durch das Arbeitsamt (statt Arbeitslosengeld) ist sicher nützlich und stellt wenigstens sicher, daß Geld für eine Krankenversicherung vorhanden ist und noch ein paar Mark zum Füllen des privaten Kühlschranks bleiben. Viel mehr ist es aber nicht und es ist kein Ersatz für Eigenkapital. Es werden zu Beginn Investitionen für die Betriebsausstattung nötig sein, Raummiete, Fahrzeugkosten, Büroausstattung, usw… Laufende Kosten müssen gedeckt werden, z. B. Miete, Telefon. Dieses Geld für die erste Zeit, bis wenigstens die Kosten aus Erlösen beglichen werden können, muß vorhanden sein.

Wenn sich dafür eine Bank findet, läßt sich die Anlaufzeit auch aus einem Kredit finanzieren. Dazu mag ich Dir nicht raten. Eine Bankfinanzierung für werthaltige Investitionen ist in Ordnung, wenn man den Kredit aus vorhandener und nicht lebensnotwendiger Substanz dinglich absichern kann. Ich erwähne das nur, um Dir Erlebnisse zu ersparen, die mit dem Regenschirm, der bei Regen weggenommen wird, zu beschreiben sind. Im übrigen gibt Dir niemand ohne persönliche Haftung einen Kredit. Damit komme ich zur Rechtsform: Der Schutz durch die auf das Stammkapital beschränkte Haftung einer GmbH wird oft überschätzt oder falsch verstanden. Es ist ein weites Feld, aber verkürzt läßt sich sagen, daß eine GmbH für die Existenzgründung mit einem kleinen Betrieb die eher ungeeignete Rechtsform ist. In aller Regel ist ein Einzelunternehmen und bei mehreren Partnern die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) das Passende. Ausnahmen von dieser Daumenregel gibt es bei größerem Kapitalbedarf von Externen, die als Gesellschafter fungieren. Ansonsten aber ist eine GmbH-Gründung nur unnötiger Aufwand. Schließlich muß auch das Mindestkapital von 50.000 DM vorhanden sein. Es geht zwar auch mit weniger Geld, es wird dann aber zur ganz windigen Sache, die schon vielen Leuten das Genick gebrochen hat.

Aus Deinem Posting geht es nicht eindeutig hervor, ob Du Dich zusammen mit einem oder mehreren Kollegen selbständig machen willst. Vergiß bitte kollegiale Solidarität. Man macht sich tunlichst nur alleine oder mit einem Kollegen selbständig. Die Gründer müssen belastbare Zugpferde sein, für keine Arbeit zu schade, gesund, einsatzfreudig und flexibel. 8-Stunden-und-dann-Feierabend-Menschen, freizeitorientierte Leute oder unerfahrene Kollegen kannst Du fürs Erste vergessen. Ein Unternehmen braucht einen Häuptling. Wenn ganz unterschiedliche Fähigkeiten gefragt sind, kann die Führung auch auf mehrere Häuptlinge mit verschiedenen Aufgabengebieten verteilt sein. Der Rest müssen gewöhnliche und willige Indianer sein. Bevor man aber den ersten Indianer beschäftigt, muß der Inhaber oder die Inhaber das Geschäft so weit vorangebracht haben, daß es auf einigermaßen verläßlichen Beinen steht und zusätzliche Gehaltslasten überhaupt verträgt.

Der oder die Gründer müssen gestandene Fachleute sein. Aber es MUSS jemand dabei sein, der etwas von Buchführung, Kalkulation und kaufmännischer Abwicklung versteht. Es reicht nicht, jemanden zu kennen, der das kann und es reicht auch nicht, einen Steuerberater zu beauftragen.

Wenn Du Genaueres wissen möchtest, frage detaillierter nach den interessierenden Punkten.

Gruß
Wolfgang

Guten Morgen

Erstmal danke für deine schnelle antwort.

Ich möchte es diesmal etwas kürzer fassen.
1: also das Anfangskapital für gmbh wäre gesichert und das ohne bankkredit.
2:erstanschaffungen für unsere vorhaben bewegen sich im rahmen des machbaren und betragen eine verhältnissmässig sehr kleine summe die noch weit unter dem eines kiosk’s liegt.
3:arbeitsamt haben wir auch nur als zusätzliche stütze gedacht und rechnen nicht damit es als finanzquelle zu nutzen.
4:wie oben erwähnt ist der kollege meisster und hat auch ahnung vom buchhaltung etc… er war auch schon mal selbständig. warum er es jetzt nicht ist hat andere gründe die ich hier nicht erläutern möchte.
5:ich bin auch ca. 10 jahre in dem job und würde mich nicht als neuling bezeichnen.
6:wir sind uns schon bewusst das mit selbstständigkei mind. 6ß-70 std. arbeit auf uns zukommen , die am anfang durchaus höher liegen könnte.

Ich bin dir trotzdem dankbar für deine tipps und habe sie schon dem kollegen zugemailt.wir haben auch nicht vor einen dritten reinzunehmen.gmbh haben wir uns überlegt , da unser branche mit risiken verbunden ist die evtl. durch normale gewerbe haftpflicht nicht gedeckt werden. und da wir alles ransetzen wollen wir natürlichen die risiken so gering wie möglich halten. falls das nicht die richtige denkweise ist bin ich für kritik und ratschläge von allen seiten offen.

vielen dank und schönen gruss an alle

ps. sorry das alles kleingeschrieben ist aber hatte keine lust auf die rechtschreibung usw. zu achten. bitte um nachsicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

gmbh haben wir uns überlegt , da unser
branche mit risiken verbunden ist die evtl. durch normale
gewerbe haftpflicht nicht gedeckt werden. und da wir alles
ransetzen wollen wir natürlichen die risiken so gering wie
möglich halten. falls das nicht die richtige denkweise ist bin
ich für kritik und ratschläge von allen seiten offen.

Hallo,

ob sich den Risiken, von denen Du sprichst, mit einer GmbH begegnen läßt, kann ich ohne Kenntnis von Art und Umfang der Risiken nicht beurteilen.

Wegen der beschränkten Haftung einer GmbH lohnt sich deren Gründung oft nicht. Es gibt in zu vielen Fällen eine sehr weitgehehende und gesetzlich festgeschriebene persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers.

Grundsätzlich ist es zwar gut und richtig, die wirtschaftliche Existenz der hinter einem Unternehmen stehenden Menschen zu sichern. Aber gerade deshalb ist es nur selten vernünftig, im Zweifelsfall das Unternehmen „zum Fraß“ vorzuwerfen. Es muß andere Möglichkeiten der Existenzsicherung geben und es gibt sie fast immer.

Vor Steuerschulden und nicht abgeführten Sozialabgaben schützt die beschränkte Haftung nicht, auch nicht vor dem Zugriff kreditgebender Banken. Was bleibt, sind Forderungsausfälle und in der Folge Lieferantenverbindlichkeiten. Aber auch das nicht in jedem Fall. Wer ohne ausreichende Mittel Einkäufe tätigt, setzt sich schnell dem Betrugsvorwurf aus. Haftungsbeschränkung ist dabei kein Schutz. Und wer in ruinöse Forderungsausfälle läuft, hat eigentlich auch etwas falsch gemacht. Entweder wurden keine ordentlichen Verträge mit dem Kunden gemacht, die Abschlagzahlungen vorsehen oder es wurden überhaupt zu große Auftragsbrocken angefaßt.

Auf dem Bausektor gibt es viel Halbseidenes. Ich denke z. B. an Dachbeschichter, die merkwürdige, unhaltbare Garantien für fragwürdige Arbeiten geben. Diese Firmen sind auf ihre rechtzeitige Pleite regelrecht angewiesen.

Natürlich kann überall trotz Vorsicht und kaufmännisch umsichtigem Handeln etwas passieren, z. B. Schäden durch die Auftragsbearbeitung, durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. In weiten Grenzen hilft die Gewerbehaftpflicht-Versicherung. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist damit aber Schluß und auch eine Haftungsbeschränkung hilft nicht weiter.

Gegen viele Unwägbarkeiten helfen auch wasserdichte AGB und die nachweisbare Aufklärung des Kunden weiter. Aber vielleicht beschreibst Du die Natur der Risiken näher?

Gruß
Wolfgang

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ÜBERNHAME JA ODER NEIN ? ‚SEHR DRINGEND‘
…gepostet auch im „RECHT“

wenn wir als mitarbeiter der firma, der eine insolventz verfahren eingeleitet hat uns selbstständig machen, eine lagerhalle der von der firma gemietet war mieten den vorhandenen kundenstamm anschreiben und den mitteilen das wir als NEUE firma die als kunden beizubehlaten möchten, bei dem hauptkunden gemachte ausschreibung teilnehmen und den namen von der alten firma inkl. LOGO in unsere neue firmenname integrieren mit einem zusatz evtl. auch inh. „MEIER MÜLLER“ versehen so das hieraus erkennen ist das wir eine NEUE firma sind :

Kann dieses als eine übernahme seitens der behörden geahndet werden so das wir „die neue firma“ für altlasten der alten firma aufkommen müssen?
Keiner von uns ist mit der inhaber der alten firma verwandt oder verschwägert. lediglich einer war lange zeit der Partner"war mit ihr NICHT VERHEIRATET"
und sind seit der konkurs der firma sind die endgültig auseinander.

Brauche dringend antworten weil wir schnell handeln müssen. montag muss der gewerbe angemeldet sein damit wir den hauptkunden beibehalten können.
ich würde einen experten auch telefonisch kontaktieren. wir stehen vor dem grossen frage : IST ES EINE ÜBERNAHME UD MÜSSEN WIR FÜR DIE ALTSCHULDEN AUFKOMMEN ???