Guten Morgen!
Aus Deinem Text entnehme ich, daß Du zusammen mit Kollegen ein handwerksähnliches Gewerbe beginnen möchtest. Ob das Fischen im Kundenteich des bisherigen Arbeitgebers möglich ist, hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Wenn dort nichts von Konkurrenzverbot nach Ausscheiden aus dem Unternehmen steht, gibt es keine Bedenken, unabhängig davon, ob Dein AG Insolvenz anmeldet und/oder den Betrieb weiterführt.
Die Unterstützung durch das Arbeitsamt (statt Arbeitslosengeld) ist sicher nützlich und stellt wenigstens sicher, daß Geld für eine Krankenversicherung vorhanden ist und noch ein paar Mark zum Füllen des privaten Kühlschranks bleiben. Viel mehr ist es aber nicht und es ist kein Ersatz für Eigenkapital. Es werden zu Beginn Investitionen für die Betriebsausstattung nötig sein, Raummiete, Fahrzeugkosten, Büroausstattung, usw… Laufende Kosten müssen gedeckt werden, z. B. Miete, Telefon. Dieses Geld für die erste Zeit, bis wenigstens die Kosten aus Erlösen beglichen werden können, muß vorhanden sein.
Wenn sich dafür eine Bank findet, läßt sich die Anlaufzeit auch aus einem Kredit finanzieren. Dazu mag ich Dir nicht raten. Eine Bankfinanzierung für werthaltige Investitionen ist in Ordnung, wenn man den Kredit aus vorhandener und nicht lebensnotwendiger Substanz dinglich absichern kann. Ich erwähne das nur, um Dir Erlebnisse zu ersparen, die mit dem Regenschirm, der bei Regen weggenommen wird, zu beschreiben sind. Im übrigen gibt Dir niemand ohne persönliche Haftung einen Kredit. Damit komme ich zur Rechtsform: Der Schutz durch die auf das Stammkapital beschränkte Haftung einer GmbH wird oft überschätzt oder falsch verstanden. Es ist ein weites Feld, aber verkürzt läßt sich sagen, daß eine GmbH für die Existenzgründung mit einem kleinen Betrieb die eher ungeeignete Rechtsform ist. In aller Regel ist ein Einzelunternehmen und bei mehreren Partnern die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) das Passende. Ausnahmen von dieser Daumenregel gibt es bei größerem Kapitalbedarf von Externen, die als Gesellschafter fungieren. Ansonsten aber ist eine GmbH-Gründung nur unnötiger Aufwand. Schließlich muß auch das Mindestkapital von 50.000 DM vorhanden sein. Es geht zwar auch mit weniger Geld, es wird dann aber zur ganz windigen Sache, die schon vielen Leuten das Genick gebrochen hat.
Aus Deinem Posting geht es nicht eindeutig hervor, ob Du Dich zusammen mit einem oder mehreren Kollegen selbständig machen willst. Vergiß bitte kollegiale Solidarität. Man macht sich tunlichst nur alleine oder mit einem Kollegen selbständig. Die Gründer müssen belastbare Zugpferde sein, für keine Arbeit zu schade, gesund, einsatzfreudig und flexibel. 8-Stunden-und-dann-Feierabend-Menschen, freizeitorientierte Leute oder unerfahrene Kollegen kannst Du fürs Erste vergessen. Ein Unternehmen braucht einen Häuptling. Wenn ganz unterschiedliche Fähigkeiten gefragt sind, kann die Führung auch auf mehrere Häuptlinge mit verschiedenen Aufgabengebieten verteilt sein. Der Rest müssen gewöhnliche und willige Indianer sein. Bevor man aber den ersten Indianer beschäftigt, muß der Inhaber oder die Inhaber das Geschäft so weit vorangebracht haben, daß es auf einigermaßen verläßlichen Beinen steht und zusätzliche Gehaltslasten überhaupt verträgt.
Der oder die Gründer müssen gestandene Fachleute sein. Aber es MUSS jemand dabei sein, der etwas von Buchführung, Kalkulation und kaufmännischer Abwicklung versteht. Es reicht nicht, jemanden zu kennen, der das kann und es reicht auch nicht, einen Steuerberater zu beauftragen.
Wenn Du Genaueres wissen möchtest, frage detaillierter nach den interessierenden Punkten.
Gruß
Wolfgang