Selbstständigkeit nach Studium weiterführen ?

Hallo,

ich stehe kurz vor meinem Diplom und bin mir sicher, dass ich nach meinem Studium selbstständig werden möchte. Nun bin ich aber schon seit etwa zwei Jahren Kleinunternehmerin, um neben dem Studium etwas dazu verdienen zu können. Ich habe gehört, dass es gewisse Zuschüsse (Überbrückungsgeld, Starthilfe…) vom Staat geben soll.
Nun sind solche finanziellen Starthilfen ja eine wunderbare Sache, die ich mir natürlich nicht entgehen lassen möchte, da ich noch einiges an anschaffungen habe und natürlich zu beginn das Risiko erst mal sehr hoch ist. Ich muss mir ja erst mal ein Standbein schaffen.
Kann ich nach meinem Studium weiter Kleinunternehmerin bleiben und trotzdem Unterstützung beantragen oder sollte ich mich erst noch mal abmelden, für ein zwei Orientierungsmonate Arbeilslos und erst dann wieder anmelden, um Gelder beantragen zu können.

Ich hoffe jemand kann mir konkret weiterhelfen, denn ich muss schnell eine gute Entscheidung treffen.

Vielen Dank für jeden noch so kleinen Ratschlag!

Hi, also meines Wissens, hängt das von mehreren Faktoren ab.

  1. Seit wann hast du das Gewerber ==> 2 Jahre. Da könnte es schon sein, dass das nicht mehr förderbar ist
  2. Worin machst du dich selbstständig
  3. Ist dein Konzept überzeugend
    Wenn ich mich nicht irre, gibt es beim Arbeitsamt Fall Manager für genau diese Fragen. An so einen würde ich mich einfach mal wenden.

Grüße
Thomas

Hallo,
in dieser Sache kenne ich mich nicht ganz so gut aus, dennoch würde ich sagen das man, wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus Selbstständig macht, mehr Fördermöglichkeiten hat.
Zum einen den Gründungszuschuss und zum anderen die Förderung der KFW.
LG
Sabrina

Soweit ich weiß gibt es Existenzgründerdarlehen und Ähnliches nur bei Existenzgründung. Du solltest bei deiner IHK nachfragen, es gibt immer wieder einschlägige Kurse für Existenzgründer, Jungunternehmer usw. Dort wirst du die beste Auskunft erhalten.

Viel Erfolg!
Nettchen

Welche Fördermittel sollen beantragt werden? Haben Sie Anspruch auf ALG? Wenn ja, für welche Dauer?

Du bekommst nur grundsätzlich Gründungsgeld / Coaching
etc. nur wenn du davon lenben kannst. also kein nebenjob.

Wenn du lust hast sende mir deine richtige mail adresse,
ich gebe dir dann mal meine daten. wir sind eingetragener
gründungscoach bei der kfw!

gruß udo