Selbstständigkeit neben Arbeitslosengeld möglich?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage was eine Selbstständigkeit angeht.

nehmen wir mal an, jemand bekommt Arbeitslosengeld 1 und möchte sich als Immobilienmakler selbstständig machen. Ist es möglich, sich ein Gewerbe anzumelden und trotzdem Arbeitslosengel 1 zu bekommen, bis die Anlaufzeit (z.b. von 2-3 Monaten) überbrückt ist und man langsam anfängt Geld zu verdienen?

Wenn ja, wie schaut es dann aus mit der Krankenversicherung? Ist man dann trotzdem verpflichtet sich privat zu versichern?

Wäre über ein paar Tipps sehr dankbar.

Gruß

TanCok

Hallo TanCok,

wer bisher gesetzlich krankenversichert war, ist niemals verpflichtet, sich privat zu versichern. Der Wechsel in die Private hat Vor- und Nachteile, das will gut überlegt sein. In der Anfangsphase macht es ganz sicher keinen Sinn.

Zur Förderung in der Übergangszeit:

Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Bezieher von Arbeitslosengeld I können für die Dauer von 15 Monaten einen Gründungszuschuss beziehen , wenn Sie mit der beruflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Bezieher von Arbeitslosengeld II können ein Einstiegsgeld erhalten; es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch darauf. (Quelle: Wikipedia, guckste hier …
http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzgr%C3%BCndung)

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler

P.S. Wenn du Fragen zum Maklerberuf hast, kannst du mir eine PM schicken.

Nebentätigkeit während des Bezuges von AlG ist immer möglich,
vorausgesetzt, die Grenzen werden eingehalten (Zeit und Gewinn).

Beim letzteren aufpassen: Verdienst ist nicht gleich Gewinn!
Arbeitsagenturen hätten’s gerne immer schon monatlich abgezogen und
in voller Verdiensthöhe.

Und !! es besteht weiterhin die Absicht -und man tut auch glaubhaft etwas dafür- ein abhängiges Arbeitsverhältnis eingehen zu wollen.

Dieses Nebenherausprobieren einer Selbstständigkeit würde ich
immer empfehlen und erst dann auf „Vollzeit-Chef“ umzusteigen, wenn sich ein Erfolg abzuzeichnen beginnt.