Hallo,
kennt jemand von Euch Regelungen dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Angestellter des öffentlichen Dienstes im Sonderurlaub einer Nebentätigkeit als Selbstständiger mit eigenem Gewerbe nachgehen darf (Stadt Hamburg)?
Gibt es da allgemeine Regelungen oder wird im Einzelfall entschieden? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Wo findet man dazu Infos?
Hi Franzi,
Vielen Dank für Deine Antwort, jedoch:
die Erfahrung hat gezeigt, dass man besser informiert ist, bevor man sich direkt informiert:wink:
Derzeit hört es sich für mich an, als sei dies eine Frage der Kulanz - und das würde ich gern - aus unabhängigen Quellen - überprüfen…Hm, Dienstrecht…ich geh mal googeln:wink:
hier ist es so, dass ich die Zustimmung des Schulleiters brauche, und der kann die auch verweigern. Du musst in erster Linie deinen dienstlichen Pflichten nachkommen können.