Selbstständigkeit- Rechnung schreiben- Eventbereic

hallo,

ich hoffe hier etwas hilfe zu finden
ich bin selbstständig im online-verkauf und habe die möglichkeit zusätzlich bei events aushelfen zu können; das heisst aufbau von equipement, abbau, alles was bei solchen veranstaltungen anfällt.
hierfür habe ich mich natürlich ebenfalls angemeldet, das heisst alle zuständigen stellen wissen bescheid. nun meine eigentliche frage:
ich muss rechnungen schreiben und habe keine ahnung, wie diese aussehen muss. was genau muss sie beinhalten? kann mir jemand mit einem rechnungsmuster weiterhelfen? der einfachheit und sicherheit halber ist mir ein muster einer rechnung natürlich am liebsten.

danke im voraus
viele grüße

ich muss rechnungen schreiben und habe keine ahnung, wie diese
aussehen muss. was genau muss sie beinhalten?

http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung

kann mir jemand
mit einem rechnungsmuster weiterhelfen? der einfachheit und
sicherheit halber ist mir ein muster einer rechnung natürlich
am liebsten.

http://www.klicktipps.de/download.php#gewerbe

Gruß JK

danke!
weiß denn jemand zufällig wie man rechnungen gerade für den eventbereich schreibt, wenn man also „hand“ hinter der bühne ist?

Hi,

war gerade fertig da stürzt mein Rechner ab… *nerv*
Also nochmal…

In einer Rechnung muß stehen:

genaue Anschrift des Empfängers ( mit GmbH …)
Deine Anschrift
Deine Steuernummer
Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Tätigkeit
wann erbracht
wo erbracht
Geasamtnetto
MwSt ( Wenn Du nicht Umsatzsteuer befreit bist)
Gesamtbrutto

Die Rechnungen die wir von Helfern bekommen, sehen ungefähr so aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre Produktion „XYZ“ in „XYZ“ erlaube ich mir folgende techniche Dienstleistung in Rechnung zu stellen:

Pos Datum Tätigkeit Stundensatz Stunden Cateringpauschale Gesamt

vielleicht noch Anfahrt!? Keine Ahnung wie das bei Dir ist.

Wenn Du Umsatzsteuer(MwSt) befreit bist, mußt du das mit auf der Rechnung vermerken. Mit dem § …

Hoffe Dir geholfen zu haben!!

Gruß

Lasse

Servus,

alles soweit richtig, außer diesem:

Wenn Du Umsatzsteuer(MwSt) befreit bist, mußt du das mit auf
der Rechnung vermerken. Mit dem § …

Es ist zwar korrekt, dass im Fall einer USt-Befreiung auf der Rechnung ein Hinweis auf die Befreiungsvorschrift stehen muss. Aber die Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG, von denen Du sprichst, sind

nicht, ich wiederhole nicht, und auch wenn das jeden Tag fünfzehn Mal hier im Forum steht, immer noch nicht

von der Umsatzsteuer befreit. Die Kleinunternehmerbesteuerung ist keine, ich wiederhole keine USt-Befreiung. Es handelt sich dabei nicht um eine Befreiungsvorschrift.

Tut mir leid, dass das jetzt grade Du abkriegst, aber ich mag das nicht mehr lesen. Es gibt keine USt-Befreiung für Kleinunternehmer.

Der Kleinunternehmer gem. § 19 I UStG muss auf seiner Rechnung nicht auf seine Kleinunternehmereigenschaft hinweisen. Es reicht völlig aus, wenn er keine USt ausweist.

Wenn er noch auf die Rechnung draufschreibt, warum er keine USt ausweist, ist das freundlich von ihm und nützlich für beide Beteiligten. Aber müssen tut er goarnix in diesem Zusammenhang.

Und wenn er was von „steuerfrei“ auf die Rechnung schreibt, dann ist das schlicht und einfach falsch.

Schöne Grüße

MM

Hi MM

ist ja kein Thema, ich lerne ja auch gerne dazu!! :smile:

Was mich nur verwundert, ist dass das Finazamt hier in Kiel, darauf bestanden hat, dass dieser § unter der Rechnung zu stehen hat!!??
Ich mußte deshalb von 2 Kollegen die Rechnungen erneuern lassen…
Aus diesem Grunde würde ich es lieber auf die Rechnung schreiben, da sich mit dem Finazamt wegen soeinem Kleinkram zu streiten… weiß nicht…
Aber trotzdem gut zu wissen, dass man es dann wohl eigentlich nicht braucht!!

Gruß

Lasse

danke an alle!!!

wie weißt man die tätigkeit aus
der begriff -hand- scheint mir nicht angebracht…

… Aber die Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG, von denen Du
sprichst, sind

nicht, ich wiederhole nicht, … von der Umsatzsteuer befreit.
Die Kleinunternehmerbesteuerung
ist keine, ich wiederhole keine USt-Befreiung. Es handelt sich
dabei nicht um eine Befreiungsvorschrift.

Tut mir leid, dass das jetzt grade Du abkriegst, aber ich mag
das nicht mehr lesen. Es gibt keine USt-Befreiung für
Kleinunternehmer.

Und wenn er was von „steuerfrei“ auf die Rechnung schreibt,
dann ist das schlicht und einfach falsch.

OK. Es ist keine „Befreiung“ und schon gar nicht „steuerfrei“,
aber
a) wie lautet dann die richtige Bezeichnung für diesen Zustand?
Und
b) wie könnte ein korrektes Sätzchen auf der Rechnung lauten?
„In dieser Rechnung … gem. § 19 I UStG …“

Der Kleinunternehmer gem. § 19 I UStG muss auf seiner Rechnung
nicht auf seine Kleinunternehmereigenschaft hinweisen. Es
reicht völlig aus, wenn er keine USt ausweist.

Da magst Du recht haben, aber viel Unternehmen/Buchhaltungen haben die Hose voll, wenn sie (außer von der Post für Briefmarken) eine Rechnung ohne ausgewiesene USt bekommen.
Manche kennen nicht einmal die Kleinunternehmerregelung.

Schöne Grüße
JoKu

wie weißt man die tätigkeit aus
der begriff -hand- scheint mir nicht angebracht…

entschuldigung „weist“

Hand ist zwar ein absolut geläufiger Begriff bei uns in der Branche, aber Du kannst auch Aufbauhelfer oder Abbauhelfer schreiben! :smile:
Gruß

Lasse

oki ist zwar etwas befremdlich, aber das ist neues ja oft :wink:
danke an alle!!!

Hallo,

a) wie lautet dann die richtige Bezeichnung für diesen
Zustand?
Und
b) wie könnte ein korrektes Sätzchen auf der Rechnung lauten?
„In dieser Rechnung … gem. § 19 I UStG …“

Rechnungsbetrag wird nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG nicht mit Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Beatrix

1 Like

Hi Beatrix,

Rechnungsbetrag wird nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG
nicht mit Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Richtig. Daher sollte man auf diesen Umstand hinweisen.
siehe: /t/ust-steuer-in-rechnung-vom-kleinunternehmer/32804…

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Danke! - Sternchen

Gruß JoKu