[USt] Steuer in Rechnung vom Kleinunternehmer

Zitat aus http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#rechnung
Freiberufler oder Kleingewerbler, die nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, dürfen keine Mehrwertsteuer auf die Rechnung schreiben. Da es aber Pflicht ist, zu begründen, warum eine Rechnung oder einzelne Rechnungspositionen mehrwertsteuerfrei sind, muss bei einem Kleingewerbe, etwa folgender Hinweis auf die Rechnung:
„umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG“ oder
„Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei.“
Damit sind dann auch jene Kunden, die nur Rechnungen mit Mehrwertsteuer kennen, beruhigt.
— Zitat Ende —
Manche Kunden müssen erst lernen, dass ein Kleingewerbler keine MwSt auf die Rechnung schreiben DARF.

Zusätlich kann man ihnen erklären, dass SIe die MwSt ja einerseits zusätzlich zum Nettobetrag zahlen müssten und andererseits selbst wieder vom FA erstattet bekämen. Sie hätten also gar keinen Vorteil von der MwSt auf der Rechnung.

Wenn das noch nicht reicht, kann man sie daran erinnern, dass sie ja auch Anderes ohne MwSt. bezahlen, ohne sich darüber zu wundern: Porto, Leistungen von Verwaltungen, Mitgleidschaften u. a.

Gruß JoKu

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