Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich möchte mich mit einem Internetshop selbstständig machen.
Bis die ganze Gechichte aber richtig läuft, so daß man davon leben kann, möchte ich mir meinen Lebenunterhalt mit 2 Minijobs finanzieren.
Wie läuft das steuertechnisch? Fallen für meine Arbeitgeber dann zusätzliche Kosten an? Muss irgendeiner der Minijobs dann auf Lohnsteuerkarte abgerechnet werden? Ich möchte auf keinen Fall was falsch machen. KV läuft dann über mich, oder?
wieviele Minijobs du als Selbständiger machst ist egal, denn du darfst bis max. € 400/Monat verdienen. Hier zahlen dann die Arbeitgeber den pauschalen Anteil und du nichts. Es gibt einen steuerlichen Korridor für Jobs zwischen €400 und 800, da steigt die Steuerbelastung dann linear an (das geht aber nur auf Steuerkarte).
KV musst du sowieso selber versichern. Du könntest z.B. den 2ten Minijob auf Rechnung machen, schließlich bist du ja selbständig, aber ob sich das dann lohnt musst du selber entscheiden.
ist die billigste Methode, nichts „auf Rechnung“ zu machen (das geht sowieso nicht legal, entweder ist jemand selbständig tätig oder eben nicht), sondern 1*400 €/Monat und 1*405 €/Monat zu verdienen.
Dann gibts die 400 € ohne Abzug, und von den 405 € wird wegen Gleitzone ungefähr Null für die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen.
ganz so einfach ist das leider nicht. Grundsätzlich ist nur der erste Minijob versicherungsfrei. Ab dem zweiten Minijob muss geprüft werden ob die beiden Minijobs versicherungsrechtlich zusammen zu rechnen sind. Tritt zeitgleich eine selbständige Tätigkeit hinzu so muss man auch schauen ob dann die selbständige Tätigkeit in Kombination mit den Minijobs noch zur Versicherungsfreiheit führt.
Ob die Minijobs über die Lohnstuerkarte abgerechnet werden können die Arbeitgeber bestimmen. Die Grenze für Minijobs liegt übrigens tatsächlich bei 400,00 €. Regelmäßig auch nur 405,00 € bedeutet bereits eine Gleitzonenbeschäftigung die immer versicherungspflichtig ist!