…habe gehört, dass wenn man schon seit zig Jahren selbstständig war und es einem nun finanziell schlecht geht, dann keinen Anspruch mehr auf ALG II hat ( bei mehr als 5 Jahren Selbstständigkeit). Stimmt das?
Hallo
…habe gehört,
ich habe auch gehört, dass man sich zu einer Anrede und einem Gruss hinreissen lassen sollte, wenn man von amderen Leuten was wissen will
dass wenn man schon seit zig Jahren
selbstständig war und es einem nun finanziell schlecht geht,
dann keinen Anspruch mehr auf ALG II hat ( bei mehr als 5
Jahren Selbstständigkeit). Stimmt das?
Stimmt nicht, Gewerbe abmelden und schon gibts Kohle vom Amt
LG
Mikesch
Lieber Mikesch,
mit der Anrede hast Du völlig Recht - die ist auch sonst in meinen Artikeln vorhanden…ich hatte es eilig und beim Kopieren / Einstellen des Textes ist die Anrede verschütt gegangen…
Gruß und vielen Dank
Chrisi
…das Gewerbe soll ja eigentlich weiterlaufen…in der Hoffnung irgendwann wieder "lebensfähig " zu sein.
Hi
du meinst also sowas wie ein ergänzendes Alg2…
Dann müsstest du ja andauernd dein Einkommen belegen und die Ergänzung müsste berechnet werden, denn ich geh mal davon aus das die selständige Tätigkeit kein gleichbleibendes monatl. Ergebnis bringt…
Bei einem regelmässigen zu niedrigen Einkommen wär’s einfacher. Aber bekommst du beim JC keine Auskunft?
HH
Hallo!
…Gewerbe abmelden und schon gibts Kohle vom Amt
Wie kommst Du auf die Idee, daß ein angemeldetes Gewerbe den Bezug von ALGII ausschließt? Ich verstehe von der Materie zwar nichts, aber das kommt mir unlogisch vor, zumal es m. W. Leute gibt, die während des Bezugs von ALGII Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielen.
Gruß
Wolfgang
Hi zurück
,
was ist JC???..die Anfrage ist nicht für mich und daher bekam ich beim ALG Amt nur zögerlich Auskunft - bin aber ggf. morgen dort und dann weiß ich genaueres…
JC=JobCenter (so nennen die sich doch? der schon wieder nicht mehr?
Hallo Wolfgang
Hallo!
…Gewerbe abmelden und schon gibts Kohle vom Amt
Wie kommst Du auf die Idee, daß ein angemeldetes Gewerbe den
Bezug von ALGII ausschließt?
kann man auch aufstocken. Ich hab die Frage dahingehend verstanden, dass derjenige den Laden zumachen will. Aber anscheinend will er seinem Hobby wohl weiter nachgehen. Wenn ich selbständig bin und nicht davon leben kann, frag ich mich was das ganze soll. Da haste jede Menge Papierkram am Hals- jeden Monat alles beibringen und immer eine Neuberechnung. Ich würd mir das nicht antun
Gruß
Wolfgang
LG
Mikesch
Wie kommst Du auf die Idee, daß ein angemeldetes Gewerbe den
Bezug von ALGII ausschließt? Ich verstehe von der Materie zwar
nichts, aber das kommt mir unlogisch vor, zumal es m. W. Leute
gibt, die während des Bezugs von ALGII Einkünfte aus
gewerblicher Tätigkeit erzielen.Gruß
Wolfgang
Dieses Gerücht geistert schon seit Jahren durch Deutschland. Ich habe das auch schon gehört und lange Zeit geglaubt.