Bin seit vielen Jahren selbstständig ( ohne irgendwelche Hartz IV - Bezüge ) Auf Grund der schlechten Marktlage im Moment seh ich mich leider gezwungen Hartz IV zu beantragen. ( bis es wieder besser läuft )Im Moment habe ich noch ca.8000 Euro auf meinem Geschäftskonto. Diese werden aber benötigt um die Unkosten,wie z.Bsp. Rechnungen/ gesch.Miete
fortlaufend zu bezahlen.Auf einem Sparkonto, was für meine Kinder mal gedacht ist liegen ca.4000 Euro ( Konto läuft aber auf mich ) Ansonsten habe ich für mich 12000Euro angespart, da ich von der Rentenversicherungspflicht befreit bin.
Werden die 8000 Euro auf dem Geschäftkonto trotzdem mit angerechnet oder bleibt dieser Betrag ausser Ansatz.
Vielen Dank f. Eure Rückmeldung
Hallo Kinematze,
bei Selbstständigkeit weiß ich nicht so genau Bescheid und kann Dir leider nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz
Soweit ich weiss, muss man ALLES Vermögen offenlegen, denn Hartz4 gibts nur bei Bedürftigkeit.
Auch als Selbständ1ger hat man Anspruch auf ergänzende Grundsicherung.
Wer aus eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann diese Grundsicherung.
Voraussetzung ist „Bedürftigkeit“
Die Grundsicherung beträgt für eine alleinstehenden Erwachsenen 364,00 € plus die tatsächliche Warmmiete.
Für ein Ehepaar 2 mal 90 % der 364,00 €.
Jeder hat einen Vermögensfreibetrag von 150€ pro Lebensjahr. Zusätzlich bleiben 750 € pro Lebensjahr anrechnungsfrei, wenn diese für die eigene Altersvorsorge entsprechend angelegt sind.
Das Guthaben auf dem Gesc häftskonto kann ebenfalls anrechnungsfrei bleiben, wenn es zweckgebunden ist.
Das muss dann natürlich nachgewiesen werden.
Auch der Besitz einer selbstgenutzten Wohneinheit wirkt sich nicht schä dlich auf den Anspruch aus.
MfG
Hans
Hallo Kinematze,
meines Wissens kann man auch mit Hartz IV eine selbständige Tätigkeit ausführen bzw. als sog. Aufstocker Hartz IV beziehen. Allerdings sind hieran einige Bedingungen geknüpft.
Zunächst einmal ist ja nur der berechtigt Hartz IV zu beziehen, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht; außerdem ist man verpflichtet jede Möglichkeit wahrzunehmen, die die Bedürftigkeit schnell beendet.
Folgende Probleme könnten auftauchen:
- Man kann zur Teilnahme an (meist ganztägigen) Wiedereingliederungsveranstaltungen verpflichtet werden, wenn der Sachbearbeiter meint, dass hierdurch eine schnellere Vermittlung möglich ist.
- Kann eine Arbeit vermittelt werden, die die Bedürftigkeit kurzfristig beendet, so muss diese meines Wissens angenommen werden.
- Alle Einnahmen abzüglich der betrieblichen Ausgaben (wie das Finanzamt sie anerkennt) sind zunächst für den eigenen Bedarf anzurechnen. Verbindlichkeiten etc. können hiervon nicht beglichen werden.
- Sparguthaben sind nur bis zu einem gewissen Betrag „frei“. Der Rest muss zunächst aufgebraucht werden. (In einer Bedarfsgemeinschaft sind pro Person und Lebensjahr 150 € anrechnungsfrei).
- Ob das Betriebsvermögen (8000 € auf dem Geschäftskonto) angerechnet wird, kann ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen; ich denke aber schon. Zumindest, wenn es auch vom Finanzamt als solches gesehen würde (also dem Vermögen keine unmittelbaren Forderungen des laufenden Monats entgegenstehen).
Daher würde ich versuchen eine kurze Flaute soweit möglich mit anderen Mitteln zu überbrücken. Vielleicht besteht Anspruch auf Wohngeld, Zuschüsse für eventuell bestehende Lohnzahlungen etc. Sollte die Flaute länger andauern hilft vielleicht eine Umstrukturierung…
Auf jeden Fall sollte Hartz IV die letzte Möglichkeit sein, da hier bei Antragstellung alle Vermögens- und Einkommenswerte auf den Prüfstand kommen und schlimmstenfalls die zur Verfügung stehenden 24000 Euro (abzüglich genannter Freibeträge) erst einmal verbraucht werden müssen. Stichtag hierfür ist der Tag der Antragstellung. Sollten aber in den letzten Jahren größere Geschenke gemacht worden sein, könnten diese unter Umständen zurückgefordert werden. So hilft es z.B. nichts, wenn ich heute meinem Freund 50000 Euro schenke und morgen oder nächste Woche zum Amt gehe.
Rechtsverbindliche Auskünfte zu diesem Thema können nur durch das Jobcenter selbst oder durch Institutionen wie Arbeitslosenzentrum, Caritas etc. erteilt werden.
Diese ganze Problematik würde es nicht geben, wenn das längst überfällige bedingungslose Grundeinkommen (BGE) eingeführt wäre. Jeder Mensch hat einen im GG verankerten Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen
LG
Franz57
hallo - bitte entschuldige, aber mit diesem Thema (Selbständikeit) kenne ich mich nicht aus.Lg. mama64
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich bin nicht wirklich glücklich diesen Antrag stellen zu müssen. Man fühlt sich so …Bei uns ist es auch noch so, dass beide Ehegatten selbsständig sind. Ich werde mich in der kommenden Wocher erst einmal ein paar Stunden an den Kopierer setzen und reihenweise „Bücher“ kopieren.
Das Gute an unserer Selbstständigkeit( beides Einzelunternehmer/ wir haben keinen Angestellten ) ist, dass wir absolut schuldenfrei sind und es sind beides keine Verlustgeschäfte ( eben mit dem bitteren Beigeschmack, dass es für eine 4 köpfige Familie in den letzten Monaten echt eng wurde. )
Mal schauen was dabei raus kommt. Hoffentlich kommen bald andere Zeiten.
Viele Grüße
Matthias
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich bin nicht wirklich glücklich diesen Antrag stellen zu müssen. Man fühlt sich so …Bei uns ist es auch noch so, dass beide Ehegatten selbstständig sind. Ich werde mich in der kommenden Wocher erst einmal ein paar Stunden an den Kopierer setzen und reihenweise „Bücher“ kopieren.
Das Gute an unserer Selbstständigkeit( beides Einzelunternehmer/ wir haben keinen Angestellten ) ist, dass wir absolut schuldenfrei sind und es sind beides keine Verlustgeschäfte ( eben mit dem bitteren Beigeschmack, dass es für eine 4 köpfige Familie in den letzten Monaten echt eng wurde. )
Mal schauen was dabei raus kommt. Hoffentlich kommen bald andere Zeiten.
Viele Grüße
Matthias
Hi Kinematze,
Du hast 24.000 EUR und willst Hartz IV beantragen? Puh.
Also:
4.000 EUR der Kinder: So lange die Kinder bei Dir wohnen und Du für Sie sorgst wäre auch eine Übertragung des Kontos sinnlos. Das muss für den laufenden Unterhalt - bis zur Freigrenze - investiert werden.
12.000 EUR Altersvorsorge: Muss bis zur Freigrenze in den laufenden Lebensunterhalt investiert werden, es sei denn Dein Steuerberater stellt das anders dar.
8.000 EUR Geschäftskonto: Mit Hilfe eines Steuerberaters kannst Du die Anlage EKS (basierend auf einer Einnahmen- Überschussrechnung) entsprechend gestalten.
R.
Muß dir leider mitteilen,daß alles Geld was du besitzt voll angerechnet wird.Kann auch sein,daß du eine Sperre bekommst bis dieses Geld aufgebraucht ist.Sparen bringt heuzutage nichts mehr.Viel Glück.
@Kinematze,
da haben Sie mir eine der schwersten Aufgaben gestellt und eine der undankbarsten dazu. Diese für Sie undankbarste Mischung von Hartz IV und der Selbständigkeit können Sie fast nicht ohne anwaltliche Hilfe bewerkstelligen. Hier können sich die Behörden so richtig austoben und fast alles ablehnen. Dies ist für mich auch Neuland und deshalb habe ich die Befürchtung, dass ich ihnen leider nicht in dem Umfang helfen kann, wie Sie es sich wünschen. Hier einen Rat zu erteilen ist fast unmöglich. Fangen wir mal ganz am Anfang an damit.
Grob gesagt, alles was Sie einnehmen wird angerechnet, aber fast nichts oder nur wenig wollen die Ämter ihnen zugestehen, was Sie an Kosten haben. Alles ist Einkommen was an Geld monatlich erwirtschaftet wird. Vom Kindergeld, Unterhalt, Guthaben auf dem Konto, Sparguthaben von Ihnen, dem Partner oder den Kindern wird angerechnet und muss verbraucht werden bis auf die geringen Freibeträge wo ihnen der Gesetzgeber lässt. Auch wird es ein Kampf werden, was ihnen zur Altersicherung zugestanden wird. Gelder ansparen für die Schuldendeckung oder für Investitionen werden nicht möglich sein. Das ist Guthaben wo man zum Leben verwenden kann und genau hier wird es zu den schlimmsten Problemen kommen.
Das erste Problem werden Sie mit dem Sparkonto der Kinder haben, weil es auf ihren Name läuft. Hier dürfte nur ihr Freibetrag abgezogen werden dürfen und der Rest muss zum Leben verwendet werden. Klar haben ihre Kinder auch Freibeträge. Leider haben Sie aber nichts auf die Kinder angelegt.
Legt man die Hartz Regelung zu Grunde, dann muss das Geschäftsguthaben verbraucht werden, weil für Schulden nichts bezahlt wird und es Ansichtssache ist von der Arge was Sie als anrechenbare Kosten akzeptiert.
Ihre 12 000 € an Rente werden Sie den Betrag wo über ihrer zugestandenen Freigrenze liegt erst aufbrauchen müssen zum Leben.
Dazu kann Ihnen dieser Link auch ein bisschen weiter helfen:
http://www.jurablogs.com/de/hartz-iv-und-die-lebensv…
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-…
http://www.forwarddarlehen-vergleich.de/blog/spargut…
Mein wichtigster Rat ist, bevor Sie Hartz IV beantragen, ganz wchtig, bevor Sie mit dem Amt überhaupt gesprochen haben, sollten Sie Schulden bezahlen, weil Schulden die Hartz IV Behörde nicht bezahlen wird und Sie es nicht akzeptieren wird, dass Sie Guthaben zur Schuldentilgung verwenden. Schulden müssen Sie ohne Hilfe der Arge bezahlen. Bei einem angemessenen Haus, Eigenheim 120qm² oder Eigentumswohnung werden die Schuldzinsen bezahlt, aber nicht die Raten zum verringern des Kredites.
Ganz wichtig, Fragen Sie ihren Steuerberater, weil Sie ihn brauchen werden um alle Kosten zu belegen. Das gleiche gilt für den steuerlichen Jahresausgleich.
Auch wichtig:
Wochenarbeitszeit, Pflichten
Als Selbstständiger mit Hartz IV Bezug kann man nicht zu artfremden Jobs oder 1-Euro-Jobs gezwungen werden. Erst wenn das Gewerbe abgemeldet ist, werden Sie für 1-Euro-Jobs vorgesehen - vorher nicht. Auch gibt es keine Grenze der Arbeitszeit von höchstens 15 Wochenstunden, wie bei Arbeitslosengeld I.
Auch ein Tipp:
Haben Sie zum Beispiel ein Baugewerbe, dann können Sie auch das Gewerbe einige Zeit ruhen lassen und Sie müssen nicht alles offen legen.
Hier habe ich ihnen einen Link heraus gesucht zum einem Anwalt zu befragen. Dazu können Sie sich auch einen Jura Blog oder eine Jura Seite im Netz anschreiben.
http://arbeits-abc.de/forum/finanzen-und-foerdermitt…
Es wird auch besser sein, Fragen zu stellen auf Seiten wie:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
http://www.gegen-hartz.de/
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-…
Hier ein paar Berichte aus der Presse und Foren mit der besonderen Beachtung, dass auch Rückzahlungen der Leistungen blühen können.
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/amtshilfe-selbst…
http://www.hartz-4-empfaenger.de/selbstaendig-werden
http://www.fiala.de/rechtsanwalt/no_cache/oeffentlic…
http://arbeits-abc.de/forum/arbeitslosengeld-alg/sel…
Ich hoffe, dass ich ihnen einen kleinen Überblick verschaffen konnte und Sie etwas daraus verwenden können.
mfg falkoo
Hallo,
leider habe ich von dieser Materie keine Ahnung. Tut mir wirklich leid, aber meine Empfehlungen wären alles Mutmaßungen.
LG
Martin
Hallo,
ich fürchte, dass das mit angerechnet wird. Ein Anruf bei der Bundesagentur für Arbeit bringt letzte Klarheit. Viel Glück!
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich bin nicht wirklich glücklich diesen Antrag stellen zu müssen. Man fühlt sich so …Bei uns ist es auch noch so, dass beide Ehegatten selbsständig sind. Ich werde mich in der kommenden Woche erst einmal ein paar Stunden an den Kopierer setzen und reihenweise „Bücher“ kopieren.
Das Gute an unserer Selbstständigkeit( beides Einzelunternehmer/ wir haben keinen Angestellten ) ist, dass wir absolut schuldenfrei sind und es sind beides keine Verlustgeschäfte. Eben mit dem bitteren Beigeschmack, dass es für eine 5 köpfige Familie (1 Kind in Ausbildung, aber Schwerbehindert) in den letzten Monaten recht eng wurde. Wir sind es schon immer gewohnt sparsam zu leben. Aber irgendwo ist mal die Grenze erreicht.
Mal schauen was dabei raus kommt.( Wenn nicht ist gut und wenn ja ist besser ) Hoffentlich kommen bald andere Zeiten.
Ich werde mich einmal mit den von Ihnen zugesandten Links beschäftigen.
Vielen Dank hierfür.
Mit freundl. Grüßen
Matthias
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich bin nicht wirklich
glücklich diesen Antrag stellen zu müssen. Man fühlt sich so…
Anspruch auf Hilfen von der Allgemeinheit sind sowohl moralisch als auch gesetzlich absolut ok. Also keine falsche Scham - es besteht ein Rechtsanspruch.
Hier sollten sich eher die Besitzenden schämen, die trotz Millionengewinnen immer noch mehr wollen ohne der Gemeinschaft entsprechendes zurückzugeben.
Früher waren wir Jagen und Sammeln. Heute - auch durch die ständige Rationalisierung - gibt es immer weniger bezahlte Jobs… => ein Umdenken muss her. Bedürftigkeit gibt es nicht. Jeder Ist selbst der Grund für ein Einkommen.
Das Gute an unserer Selbstständigkeit( beides
Einzelunternehmer/ wir haben keinen Angestellten ) ist, dass
wir absolut schuldenfrei sind und es sind beides keine
Verlustgeschäfte ( eben mit dem bitteren Beigeschmack, dass es
für eine 4 köpfige Familie in den letzten Monaten echt eng
wurde. )
Daher auch meine Bedenken für die jetzige Form von Hartz IV. Sollten Sie jetzt Hartz IV beantragen, würden alle Ersparnisse erst einmal angerechnet und müssten (abzüglich der Freibeträge) zunächst verbraucht werden. Wie bereits gesagt, einfach mal beim Jobcenter vorsprechen und nach „Unterstützung zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit“ vorsprechen (Vorher Termin machen). Hilfreich könnten für Sie auch HWK oder IHK sein (Infos über Mittel aus der EU, zinsgünstige Überbrückungsdarlehen etc.)
Mal schauen was dabei raus kommt. Hoffentlich kommen bald
andere Zeiten.
Nur Mut. Alles kann immer nur besser werden, wenn man daran arbeitet. Sollten noch Fragen offen sein…
In meiner aktiven Zeit habe ich kleinen und mittelständigen Betrieben als ausgelagertes Büro geholfen.
LG
Franz57
Hallo.
Leider kann ich bei dem Thema nicht weiter helfen. Aber sicher kennen sich da andere aus. Hinweisen möchte ich aber auf eine spezielles Hartz-IV-Forum, wo sich sehr viele „tummeln“, die sich auskennen. Auch in den allgemeinen Hinweisen und Ratschlägen finden sich ernorm viele wichtige Tips:
http://hartz.info/index.php
Reinschauen lohnt sich auf jeden Fall. Ist kostenlos und ich würde die selbe Frage dort nochmals stellen.
Alles Gute und Liebe
Paco.
Sie und Ihre Kinder haben einen Freibetrag von 150,00 Euro pro Lebensjahr als Vermögen. (Kinderfreibetrag 3.100,00 Euro mindestens und Höchstens und Ihr Höchstbetrag 9.750,00 Euro). Zusätzlich noch 750,00 Euro für spontane Anschaffungen. Wenn Sie nachweisen können, dass die 8.000 Euro von dem Geschäftskonto für Rechnungen und Miete genutzt werden müssen, sollte man dieses Geld nicht anrechnen. Die 12.000 Euro für die Rente dürfen nicht angerechnet werden.
Hallo, ich versuche auf meiner erfahrungen etwas zu sagen:
Erstens - Wenn nicht zu spät ist ich bitte dich auf kein fall Harzt IV zu Beantragen.
Zweites - Bei Harzt IV gibt es keiner Vermögen. Alles das du hast und gespart wird angerechnet. Privat und Geschäftkontos sollten überprüft werden. Und auch Kapital Anlage, dazu gehören auch Grund oder Hausbesitzer (in), Autos, Schmucksachen etc.
Drittes - Wenn Du schon bei Harzt IV bist. Versucht auf alle Art und Weise raus schneller wie möglich, sonst dann wird es zu spät.
Viertes - Wenn Du nicht auf der Harzt IV rauskommst werden deine ganze existenz und auch von deine Familie unter Kontrolle zu haben und ruiniert. Das bedeutet kein Zukunft und keine Träume mehr für dich, deiner Frau und Kinder. Harzt IV wurde Konzipiert eine Art Stasi oder Gestapo um die Total Kontrolle von Menschen zu etablieren und zu untergeordnet. Alle Politiker einverstanden sind, weil Sie vergesen haben, was in die Deutsche Geschichte mit den NSPD und der Deutsche Stasi geschehen worden ist.
Deutschland ist ein Reiches Land mit dem Armsten Gefühlt miteinander. Harzt IV bedeutet nur UNTERDRÜCKUNG
Tut mir leid, aber soweit kenn ich mich nicht aus.
Sorry, weiß ich nicht.
Mit Deiner Postleitzahl kann ich Dir die nächste freie Beratungsstelle raussuchen…