Hallo Wissende,
ich bin hauptberuflich Selbstständig (Einzelunternehmung). Auf Dauer werde ich auch Erfolg haben, allerdings ist es zur Zeit (besonders jetzt im Sommer) finanziell sehr knapp.
Deswegen möchte ich nebenbei arbeiten. Wie sieht es mit den Versicherungen aus?
Ich bin privat vollversichert. Nach meinen bisherigen Recherchen fallen KV und PV Beträge beim Teilzeitjob komplett weg. Ist dies richtig? Eigentlich ist es ja völlig logisch, andererseits ist man ja pflichtversichert…
Wie sieht es mit RV und AV aus? RV werde ich wohl normal zahlen müssen. Das ist ja auch ok.
Ich hätte als Selbstständiger auch weiterhin Beträge für die Arbeitslosenversicherung zahlen können. Dies habe ich nicht gemacht. Muß ich für meinen Teilzeitjob dann normal AV Beträge zahlen?
Noch eine Frage: Wie macht es für einen Unterschied aus, ob ich einen normalen Teilzeitjob (z.B. 20 Stunden) oder mehrere kleine Jobs (bis jeweils 400 Euro) annehme??
Vielen, vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!!
Sorry, dazu kann ich wirklich keine Aussagen treffen.
Bin hauptberuflich selbstständig.
Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry, nicht enttäuscht sein, aber diese Frage, mit den speziellen Details überfordert mein verfügbares Wissen und zum Nachschlagen habe ich diese und nächste Woche wirklich keine Zeit, ich denke aber Du wirst sicher von einem Profi eine schnelle Antwort erhalten.
Viel Erfolg merker4u
Hallo,
zunächst bitte ich um Nachsehen, dass sie Antwort etwas gedauert hat.
Die lange Frage lässt sich recht kurz beantworten. Solange man als Minijobber beschäftigt ist und das bedeutet zumindest, dass man INSGESAMT (also egal in wie vielen Jobs) nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, solange kann man sozialversicheurngsbefreit arbeiten. Hiervon abweichende Sonderregeln gibt es nur eventuell für Studenten und andere besondere Gruppen. Sozialversicherungsfrei heisst, dass man seine private Krankenversicheurng behalten kann und dass man keine sonstigen Sozialabgaben zahlen muss. Man kann dies aber -die RV betreffend- freiwillig tun, bei Wunsch.
Bei höheren Monatsbezügen wird man sozialversicherungspflichtig, auch wenn es nur zwei zeitgleich ausgeübte 250-Euro-Jobs sind.
Viele Grüße
a.
Hallo
entschuldigen Sie die späte Antwort: Erst beim
Einloggen auf „wer weiss was“ fand ich Ihre Frage vor.
Da aus der Schweiz, kann ich Ihre Frage leider nicht
beantworten. Hier haben selbstständig Erwerbende keine
Lohnausfall-Entschädigung bei Arbeitslosigkeit.
Freundlich grüsst
Claudio De Micheli
Zürich
Hallo Wissende,
ich bin hauptberuflich Selbstständig
(Einzelunternehmung). Auf
Dauer werde ich auch Erfolg haben, allerdings ist es
zur Zeit
(besonders jetzt im Sommer) finanziell sehr knapp.
Deswegen möchte ich nebenbei arbeiten. Wie sieht es
mit den
Versicherungen aus?
Ich bin privat vollversichert. Nach meinen bisherigen
Recherchen fallen KV und PV Beträge beim Teilzeitjob
komplett
weg. Ist dies richtig? Eigentlich ist es ja völlig
logisch,
andererseits ist man ja pflichtversichert…
Wie sieht es mit RV und AV aus? RV werde ich wohl
normal
zahlen müssen. Das ist ja auch ok.
Ich hätte als Selbstständiger auch weiterhin Beträge
für die
Arbeitslosenversicherung zahlen können. Dies habe ich
nicht
gemacht. Muß ich für meinen Teilzeitjob dann normal AV
Beträge
zahlen?
Noch eine Frage: Wie macht es für einen Unterschied
aus, ob
ich einen normalen Teilzeitjob (z.B. 20 Stunden) oder
mehrere
kleine Jobs (bis jeweils 400 Euro) annehme??
Vielen, vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!!