Alleinerziehender Vater (bezieht ALG 2, das Kind ist 9) will sich selbstständig machen.
Gibt es die Möglichkeit, dass er kein (!) Einstiegsgeld (mit Konzept etc.) beantragt und seine Einkünfte verrechnet werden?
Oder ist er ab dem Moment der GewerbeAnmeldung raus aus dem ALG 2?
ja, unter bestimmten Voraussetzungen, denn auch jemand, der einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit nachgeht, kann ergänzend ALGII beziehen, wenn seine Einkünfte gering sind.
Was aber nicht geht, ist ALGII bekommen und ohne Anrechnung Gewinne aus selbständiger Tätigkeit kassieren.
Trotzdem würde ich dringend empfehlen, das alles vorher klar mit dem Träger zu besprechen.
Gruß, Bernd
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ALG2 +Selbstständigkeit + Verrechnung der Einkünft
ja, unter bestimmten Voraussetzungen, denn auch jemand, der
einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit nachgeht, kann
ergänzend ALGII beziehen, wenn seine Einkünfte gering sind.
Genau das meine ich?
Was sind die Vorraussetzungen?
Die ArGe sagt: Sobald man ein Gewerbe anmeldet, steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und wird abgemeldet.
Hier geht es aber um einen Vater + Kind.
Die ArGe sagt: Sobald man ein Gewerbe anmeldet, steht man dem
Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und wird abgemeldet.
Hier geht es aber um einen Vater + Kind.
Ja um Herr Gotts Willen: Warum will er denn das Einstiegsgeld
nicht mitnehmen?
Schon alleine die Krankenversicherung kostet jeden Monat
richtig Kohle
Falsch.
Man bekommt weiterhin ALG 2, aufstockend.
Beim Einstiegsgeld ist man versichert - dafür muss man jedoch sein Konzept (viel Arbeit und das Risiko, dass es nicht genehmigt wird) einreichen und hoffen.
Ok, nochmal:
Was muss man tun (Paragraph etc.?), dass man ein Gewerbe anmeldet, arbeitet und aufstockend ALG 2 bekommt.
Gibt es hier einen Fachmenschen?
Die ArGe sagt: Sobald man ein Gewerbe anmeldet, steht man dem
Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und wird abgemeldet.
Hier geht es aber um einen Vater + Kind.
Ja um Herr Gotts Willen: Warum will er denn das Einstiegsgeld
nicht mitnehmen?
Schon alleine die Krankenversicherung kostet jeden Monat
richtig Kohle
Falsch.
Man bekommt weiterhin ALG 2, aufstockend.
Beim Einstiegsgeld ist man versichert - dafür muss man jedoch
sein Konzept (viel Arbeit und das Risiko, dass es nicht
genehmigt wird) einreichen und hoffen.
ach so dadran klemmts, die IHK lässt so ziemlich alles als praktikabel durchgehn, was plausibel dargelegt wird. Das ist für AA dann bindend.
Ansonsten bleibt wohl nur sowas wie 400€ Job oder was ähnliches. Freiberufliche Geschichten werden nicht genehmigt(dort kann man angeblich die Arbeitszeit nicht kontrollieren), nur solche Sachen im Angestelltenverhältnis.
Ok, nochmal:
Was muss man tun (Paragraph etc.?), dass man ein Gewerbe
anmeldet, arbeitet und aufstockend ALG 2 bekommt.
ach so dadran klemmts, die IHK lässt so ziemlich alles als
praktikabel durchgehn, was plausibel dargelegt wird. Das ist
für AA dann bindend.
es wird ja in der Regel eine fachkundige Stellungnahme („Tragfähigkeitsprüfung“)für die Konzepte/ Businesspläne verlangt. Die kann von z.B. IHK, anderer zuständiger Kammer, Verband oder von Unternehmens-/ Steuerberatern erstellt werden. Die IHKen handhaben das natürlich sehr unterschiedlich. Teilweise erstellen Sie diese Stellungnahmen nur bei ALGI-Empfängern kostenfrei, bei ALGII-Empfängern nur gegen Gebühr.
Wie streng und kompetent die IHKen die Konzepte beurteilen, liegt natürlich am zuständigen Sachbearbeiter, ist also von IHK zu IHK sehr unterschiedlich.
Die regionalen SGB2-Träger sind aber keinesfalls daran gebunden, es ist immer im Ermessen des Trägers, auch wenn der hilfebedürftige ein positiv beurteiltes Konzept vorlegt.
Gruß Bernd
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Die ArGe sagt: Sobald man ein Gewerbe anmeldet, steht man dem
Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und wird abgemeldet.
Hier geht es aber um einen Vater + Kind.