selbstständing nun insolvent...hartz IV anspruch?

Hallo hugeblu,

sicherlich kannst Du Hartz IV beantragen, jedoch ist die Frage, ob Du und Deine Mutter dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das bedeutet dass das Einkommen Deiner Mutter und Dein eigenes Einkommen zusammen gerechnet werden und dann geprüft wird ob ein Anspruch auf Hartz IV besteht.
Das Amt geht z. B. bei einem Paar nach einem Jahr davon aus, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Wie das bei einer Mutter-Tochter-Wohngemeinschaft aussieht solltest Du bei Deinem Amt erfragen.

Dann wird gerechnet was zusteht: Wohnung für die 1. Person 50qm für jede weitere 15qm insgesamt also 65qm.
Da deine Mutter im eigenen Haus wohnt, wird dieses wohl zu groß sein. Dadurch erhälst Du wohl keinen Zuschuss zur Miete einschließlich Nebenkosten.

Optimal wäre, wenn Deine Mutter Dir einen Teil des Hauses vermieten würde. Dann zahlt das Amt die Miete einschließlich Nebenkosten bis zu einem Höchstbetrag den man beim Amt erfragen kann. Zusätzlich werden auch Heizkosten übernommen. Du müsstest dann mit Deiner Mutter einen Mietvertrag abschließen.

Wenn das nicht geht würde ich mir eine kleine Wohnung in der Nähe Deiner Mutter suchen. (max. 50qm)

Als Alleinstehende Person erhälst Du dann noch ca 360,-€ pro Monat als Sicherung zum Lebensunterhalt und bist dadurch auch renten- und krankenversichert.

Auf der anderen Seite werden alle Einnahmen aus Deinem Geschäft davon abgezogen. Da das Geschäft aber schlecht läuft, kann es auch sein, dass die Einnahmen aus dem Geschäft 0,00 € sind.!!!
Du kennst sicher die Gewinn-Verlustrechnung für Dein Geschäft, bei der sogar ein Minus herauskommen könnte.

Bei Deinem zu berechnenden Einkommen sind die ersten 100,-€ frei und von 101,-€ bis 800,-€ sind 20% frei.

Beispiel Berechnung HartzIV: 360,-€ Grundsicherung + 250,-€ Miete und Nebenkosten + 50,-€ Heizung = Gesamtanspruch: 660,-€

Einkommen: 800,-€ - 100,-€ Freibetrag = 700,-€ minus 140,-€ (20%) = 560,-€

Anspruch auf Hartz IV Gesamtanspruch 660,-€ minus Einkommen 560,-€ = 100,-€

Wenn Deine Mutter keine „hunderttausend“ an Einkommen hat ist sie Dir auch nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Auch hat das Amt keinen Zugriff auf das Haus Deiner Mutter.
Erst wenn Du mal erben solltest ist das möglich und dann gibt es auch wieder Freibeträge und Sonderregelungen wenn Du selbst in dem Haus wohnst.

Wenn Du weitere Fragen hast, bitte nochmal Schreiben.

Gruß

Franjo

danke vielmals franjo,
ja eine frage hätte ich da schon noch… wie sieht es aus wenn ich z.b. aus den restbeständen des blumenladens noch gestecke herstelle und diese in unserem garten verkaufe? zukauf von materialien ist nicht notwending, da alles noch in guter menge vorhanden ist… muss ich das dann angeben, muss ich dass anmelden? mein geshäft schliesst zum ende des monats. vielleicht kannst du mir da nochmals aushelfen.
zur wohnung…ich habe 35 qm wohnfläche in einer art anliegerwohnung von meiner mutter ihrem haus. werde jezt einen mietvertrag mit ihr abschliessen.
ich danke dir nochmals recht herzlich… wie auch allen anderen in diesem forum. mein lebensmut ist wieder auf dem rückweg zu mir. :smile:

Hallo,

nein, deine Mutter wird in keinster Weise herangezogen. Und ja, du dürftest Anspruch auf AlgII (also Hartz IV) haben. Es sei denn, du hast sonst irgenwelches Vermögen (Auto, Immobilie, Altersvorsorge, Lebensversicherung etc.) das über der Freigrenze liegt. Musst nur direkt angeben, dass du einen eigenen Haushalt im Haus deiner Mutter führst. Wenn ihr einen Untermietvertrag habt, können ggf. sogar Mietzahlungen an deine Mutter übernommen werden.

Gruß

tut mir leid aber diese Frage ist mir zu komplex. Ich weiß nicht genau wie das läuft mit deiner Mutter.
Anspruch hast du auf jeden Fall. Nur ihr werdet beide erfast als sogenannte Bedarfsgemeinschaft.
Die Mietnebenkosten,die du ja sonst auch schon gezahlt hast, werden bis auf Strom übernommen. Wenn du einen verständnisvollen Sachbearbeiter hast, dann bekommst du für die Stromschulden vieleicht ein Darlehen von der ARGE, welches du natürlich zurückzahlen mußt.

Hallo hugeblu,

auch Du hast Anspruch auf Hartz IV. Wenn das Haus Deiner Mutter gehört können Sie Ihr dies nicht wegnehmen.
Bei der Berechnung von Hartz IV musst Du alle Einkünfte usw. offenlegen

Gruß

Claus

Hallo,

prinzipiell schließt sich der Bezug von Arbeitslosengeld II und Insolvenz nicht aus. Ich gehe davon aus, dass die ARGE keine Miete und nur Nebenkosten anerkennen wird. Es kann auch sein, dass sie die 50,-€ als Taschengeld noch im Rahmen von Einkommen anrechnen. Aber aus meiner Sicht sollte es hier weiter keine Probleme geben. Eltern sind ihren Kindern nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bzw. bis zum Abschluss einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Beides ist bei dir nicht der Fall.

Gruß

flottebiene