Hallo hugeblu,
sicherlich kannst Du Hartz IV beantragen, jedoch ist die Frage, ob Du und Deine Mutter dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das bedeutet dass das Einkommen Deiner Mutter und Dein eigenes Einkommen zusammen gerechnet werden und dann geprüft wird ob ein Anspruch auf Hartz IV besteht.
Das Amt geht z. B. bei einem Paar nach einem Jahr davon aus, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Wie das bei einer Mutter-Tochter-Wohngemeinschaft aussieht solltest Du bei Deinem Amt erfragen.
Dann wird gerechnet was zusteht: Wohnung für die 1. Person 50qm für jede weitere 15qm insgesamt also 65qm.
Da deine Mutter im eigenen Haus wohnt, wird dieses wohl zu groß sein. Dadurch erhälst Du wohl keinen Zuschuss zur Miete einschließlich Nebenkosten.
Optimal wäre, wenn Deine Mutter Dir einen Teil des Hauses vermieten würde. Dann zahlt das Amt die Miete einschließlich Nebenkosten bis zu einem Höchstbetrag den man beim Amt erfragen kann. Zusätzlich werden auch Heizkosten übernommen. Du müsstest dann mit Deiner Mutter einen Mietvertrag abschließen.
Wenn das nicht geht würde ich mir eine kleine Wohnung in der Nähe Deiner Mutter suchen. (max. 50qm)
Als Alleinstehende Person erhälst Du dann noch ca 360,-€ pro Monat als Sicherung zum Lebensunterhalt und bist dadurch auch renten- und krankenversichert.
Auf der anderen Seite werden alle Einnahmen aus Deinem Geschäft davon abgezogen. Da das Geschäft aber schlecht läuft, kann es auch sein, dass die Einnahmen aus dem Geschäft 0,00 € sind.!!!
Du kennst sicher die Gewinn-Verlustrechnung für Dein Geschäft, bei der sogar ein Minus herauskommen könnte.
Bei Deinem zu berechnenden Einkommen sind die ersten 100,-€ frei und von 101,-€ bis 800,-€ sind 20% frei.
Beispiel Berechnung HartzIV: 360,-€ Grundsicherung + 250,-€ Miete und Nebenkosten + 50,-€ Heizung = Gesamtanspruch: 660,-€
Einkommen: 800,-€ - 100,-€ Freibetrag = 700,-€ minus 140,-€ (20%) = 560,-€
Anspruch auf Hartz IV Gesamtanspruch 660,-€ minus Einkommen 560,-€ = 100,-€
Wenn Deine Mutter keine „hunderttausend“ an Einkommen hat ist sie Dir auch nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Auch hat das Amt keinen Zugriff auf das Haus Deiner Mutter.
Erst wenn Du mal erben solltest ist das möglich und dann gibt es auch wieder Freibeträge und Sonderregelungen wenn Du selbst in dem Haus wohnst.
Wenn Du weitere Fragen hast, bitte nochmal Schreiben.
Gruß
Franjo