guten morgen, alle zusammen.
ich habe jetzt schon lange hier gelesen, bin aber nun endgültig verwirrt.
folgende sachlage.
bin noch bis ende des monats mit einem blumenladen selbststädning, habe aber insolvenz anmelden müssen (10.000 euro schulden). das geschäft läuft so schlecht, daß man mir sogar schon den strom zu hause agestellt hat, da ich keine rechnung mehr zahlen kann.
jetzt das problem:
habe ich anspruch auf hartz IV bis ich wieder arbeit gefunden habe? wird meine Mutter zum unterhalt verpflichtet??? das ist meine größte sorge… ich wohne bei ihr mietfrei im haus, sie ist rentnerin, mein vater starb vor 2 jahren. jedoch zahlte ich immer meinen strom, gas und wasserverbrauch selbst.
ich will meiner mutter nicht noch mehr auf der tasche liegen, als ich sowieso schon tue. sie kocht und wäscht und ein bisschen taschengeld (so 50 euro im monat) gibts auch… will meine Mama nicht belasten, weil sie krebskrank ist und sehr labil.
wie sieht das den aus? kann die möglichkeit bestehen, daß sie wegen mir das haus verkaufen und ihre Notgroschen angehen muss???
wer weiss was???
vielen dank für alle informationen schon mal im voraus.
ich fühle mich momentan etwas überfordert mit allem und kriege nichts richtig gebacken.
ach ja, ich bin 47 Jahre alt,
Guten Morgen,
ja, du hast Anspruch auf Unterstützung. Den hat jeder der arbeitsfähig ist. Du hättest auch bereits während deiner Selbständigkeit aufstockende Hilfe beantragenkönnen.
AlsAlleinstehendem stehen dir 359,99 € Grundsicherung zu. Zusätzlich werden die KOsten für die Unterkunft übernommen.Mit deiner Mutter solltest du also einen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag abschließen, fall sie selbst zur Miete wohnt.
Du bildest mit deinerMutter keine BedarfsgemeinschAFT; UND DEINE mUTTER WIRD AUCH NICHT HERAN GEZOGEN UM DEINEN uNTERHALT ZU GEWÄHRLEISTEN:
Du solltest möglichst schnell zur zuständigen ARGE. Gezahlt wird vom Tag der Antragstellung an.Lass dir also diesen Erstbesuch bestätigen. Nachgezahlt wird leider NICHTS
Hans
komplizierte geschichte, beratungsstelle vor ort aufsuchen, zB von Caritas, Diakonie etc.
Ja, es besteht anspruch auf Hartz IV/ALG II.Angehörige können aber herangezogen werden. das selbstbewohnte haus muss nicht verkauft werden.
Gruß
strandperle02
Hallo hugeblu, sofort zum Jobcenter und einen Antrag auf Hartz IV stellen. Ob Deine Mutter zum Unterhalt verpflichtet wird, hängt davon ab, ob Ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet werdet. Dann wird die Rente Deiner Mutter auf Deine Hartz IV Leistung angerechnet. Besser noch Du schließt mit Deiner Mutter einen Mietvertrag ab. Darin verpflichtest Du Dich an sie Miete zu zahlen + der nachweisbaren Nebenkosten. Wenn Du in einer abgeschlossenen Wohneinheit in dem Haus wohnst und es ist klar erkennbar, daß Ihr getrennt wirtschaftet, steht Dir Hartz IV und Wohnkosten im vollen Umfang zu. Also, es liegt an Dir, wieviel Geld Du bekommst. Anrechenbares Vermögen wird ja wohl nicht vorhanden sein!?
Hoffe, Dir ausreichend geholfen zu haben. Wenn Du Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags hast, erkundige Dich vor Ort bei Arbeitslosenhilfe-Institutionen, die sind sicherlich behilflich
Gruß
Winnie
Hallo hugeblu, sofort zum Jobcenter und einen Antrag auf Hartz
IV stellen. Ob Deine Mutter zum Unterhalt verpflichtet wird,
hängt davon ab, ob Ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet
werdet. Dann wird die Rente Deiner Mutter auf Deine Hartz IV
Leistung angerechnet. Besser noch Du schließt mit Deiner
Mutter einen Mietvertrag ab. Darin verpflichtest Du Dich an
sie Miete zu zahlen + der nachweisbaren Nebenkosten. Wenn Du
in einer abgeschlossenen Wohneinheit in dem Haus wohnst und es
ist klar erkennbar, daß Ihr getrennt wirtschaftet, steht Dir
Hartz IV und Wohnkosten im vollen Umfang zu. Also, es liegt an
Dir, wieviel Geld Du bekommst. Anrechenbares Vermögen wird ja
wohl nicht vorhanden sein!?
Hoffe, Dir ausreichend geholfen zu haben. Wenn Du
Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags hast, erkundige
Dich vor Ort bei Arbeitslosenhilfe-Institutionen, die sind
sicherlich behilflich
Gruß
Winni
tausend dank, winni
eure ganzen antworten hier geben mir wieder neuen mut. endlich heule ich mal weil ich so froh bin, hier hilfe gefunden zu haben. vielen dank nochmals.
carmen
danke für die tips, caritas habe ich schon mal angerufen, wollten sich dann wieder mal, habens nicht getan. ich meldete mich nochmal und hab einen termin in ca 7 wochen… obwohl ich meine dringlichkeit anbrachte. jetzt muss ich gucken wie ich selbst weiterkommen. recht herzlich dank für deine bemühungen. werde mich gleich morgen beim amt melden.
vielen herzlichen Dank Hans, du hast mir mit deiner antwort eine sorge mehr abgenommen. wohne in einer art anliegerwohnung und werde noch heute mit meiner Mutter einen mietvertrag abschliessen. und morgen gehts zum amt.
nochmals recht herzlichen dank für deine bemühungen. ich weiss das sehr zu schätzen. alles gute für dich!
carmen
Hallo, hugublu, bitte um ein paar Tage Geduld, ich melde mich, Klaus
Hallo, hugublu, bitte um ein paar Tage Geduld, ich melde mich,
Klaus
danke, klaus!
schöne zeit. carmen
Hallo carmen,
vielen Dank für die guten Wünsche. Hatte leider Pech und den Fuß gebrochen. Bin jetzt wieder dabei richtig laufen zu lernen.
Dir steht eine Wohnung bis zu 45 qm zu. DieMiete sollte sich um die 300 - 320 € warm belaufen. Dann gibt daskeine Probleme. Den Strom musst du allerdings von den 359,00 € zahlen.
Du hättest schon längst aufstockende Hilfe beantragen sollen, dann hättest du vielleicht sogar dein Geschäft halten können.
Hans.
Hallo,
ich werde nicht alles beantworten können (Hartz IV-Anspruch), aber das Häusle der Mutti ist sicher, solange sie nicht irgendwo unterschrieben hat.
hartzIV-Anspruch: am besten beim Amt fragen.
Viel Erfolg.
oups. erstmal weiterhin gute besserung.
ja, dass hätte ich mal machen sollen. wusste es aber ehrlich gesagt nicht und bin immer tiefer in die schuldenfalle getappt. war recht blöde und naive von mir. meine wohnung hat 35 m2. das könnte dann ja klappen.
kannst du mir vielleicht auch sagen, ob ich was dazu verdienen kann? hab gerade mit ner kundin gesprochen, die den verkauf am strassenrand erwähnt hat, dass würde bei mir vor der haustüre gehen…obs läuft werde ich jetzt mal am wochenende probieren…
bin dir wirklich sehr dankbar. mich hat echt der komplette mut bereits verlassen. sah mich schon auf brückensuche zum schlafen… manchmal macht man halt riesige fehler im leben.
du bist echt grossartig. weiterhin alles erdenklich gute.
carmen
uwe, recht herzlichen dank für die netten worte. jeder satz hier ist für mich momentan hilfreich.
wünsche dir alles gute und nochmals besten dank. bin morgen beim amt
Hallo Carmen,
wenn du etwas dazu verdienst, werden folgende Beträge angerechnet. Hierbei spielt es keine Rolle ob aus einem Minijob oder selbständiger Arbeit.
100€ sind Freibetrag
101 - 800 € werden zu 80 % angerechnet
901-1.200 zu 90 %.
Bei 1.200 € „Einkommen“ hats du also effektiv 270,00 € mehr in der Hand.
Hans
wow…dann bleib ich doch erst mal bei der freibetragsgrenze und habe aber immer noch mehr geld als die letzten monate… und such mir einen richtigen job. nochmals besten dank. ich hoffe dass ich auf dich „zurückgreifen“ kann, wenn noch irgendwelche fragen auftauchen…
dir alles gute,
carmen
hallo,
endlich mal eine leichte FRage )
da Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben werden Sie ganz unabhängig von der Mutter gefördert. Da Sie aber zu Hause mietfrei wohnen. bekommen sie halt keine Miete, sondern nur den Regelsatz von 359 moantlich vom Amt, ab Tag der Anragstellung.
Also Mama muss nix zahlen und ihr wird auch nix abgezogen !
Gruß
Gwenhyfar
Hallo,
wenn du der ARGE anhand der Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiger Unterlagen belegst, dass du nur geringe oder sogar negative Einkünfte hast, müsstest du Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben. Ich kenne Fälle, wo das Gewerbe noch geringe Einkünfte abwirft und dennoch ergänzender Anspruch auf ALG II besteht. Gleiches gilt bei nicht ausreichendem Arbeitseinkommen. Das sind die sogenannten „Aufstocker“.
Mein Spezialgebiet ist die Unterhaltsheranziehung bei Personen, die diese Leistung erhalten. In meinem Amt würden in deinem Fall die Eltern nicht in Anspruch genommen, weil im Falle einer Unterhaltsklage der Anspruch mangels Unterhaltsanspruch nicht durchsetzbar wäre. Ein Erwachsener hat gegen die Eltern nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn er noch in der ersten Ausbildung ist oder zu krank zum Arbeiten ist. Beides trifft bei dir nicht zu. Also kann die ARGE den Anspruch gegen die Eltern nicht durchsetzen. Hierzu gibt es auch höchstrichterliche Rechtsprechung.
Grüße von Angelika
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, nix wie hin zur ARGE und sich detailliert informieren. Es gibt vieles zu berücksichtigen und viele ständige Veränderungen, die nur die entspr. Berater haben.
Anspruch besteht auf jeden Fall erst ab persönlicher meldung bei der ARGE!
Ciao
Hallo,
zuerst einmal: Es tut mir von Herzen leid, dass du in so eine doofe Situation gekommen bist. Kopf hoch und schön die Öhrchen steif halten!! Es kommen ganz sicher auch wieder bessere Zeiten!
Nun zu deiner Frage:
Du hast grundsätzlich Anspruch auf ALG II (Hartz IV). Du bildest mit deiner Mutter keine Bedarfsgemeinschaft, da du nicht mehr unter 25 bist.
Was man aber vermuten wird, ist eine Haushaltsgemeinschaft. Wenn Verwandte oder Verschwägerte gemeinsam in einer Wohnung leben, und gemeinsam aus einem Topf wirtschaften, ohne dass sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, dann leben sie in einer Haushaltsgemeinschaft. Gem. § 9 Abs. 5 SGB II wird eine gesetzliche Vermutung aufgestellt: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden, z.B. durch eine gegenteilige schriftliche Erklärung der Verwandten oder Verschwägerten.
Wenn du an deine Mutter einen Mietanteil zahlst, jeder sein eigenes Einkommen und sein eigenes Fach im Kühlschrank hat, kann es auch sein, dass eine bloße Wohngemeinschaft vorliegt, und da muss nie einer für den anderen eintreten.
Deine Mutter wird nicht ihr Haus verkaufen müssen, um dich zu unterhalten.
Lieber Hugeblu,
blöde Situation.
Deine Mutter ist Rentnerin und kann deswegen kein ALG II nach dem SGB 2 beantragen. Du bist zwar das Kind, das im Haushalt lebt und bist erwerbsfähig aber über 25 Jahre alt. Deswegen seid Ihr keine Bedarfsgemeinschaft und müsst nicht für einander einstehen. (siehe § 7 SGB II).
Du hast kein Geld, also bist Du hilfebedürftig und hast Anspruch auf ALG II. Beantrage es (üblicherweise ist Donnerstags das Amt von 8-18 Uhr offen) bevor es noch schlimmer wird. Es entlastet zumindest 359 unpfändbare EUR zu bekommen. Die Verbrauchskosten (hier aber nur Wasser und Heizung)kannst Du noch als Kosten der Unterkunft angeben. Strom muss man aus den 359 EUR bestreiten.
Wegen Gewerbeabmeldung und Insolvenz gehe morgen zur Schuldnerberatung (Diakonie oder Caritas).
Liebe Grüße
R.