Selbstständig machen

Hallo Community,
Ich blicke bei der ganzen Geschichte mit Einkommensteuer, Sozialversicherung, Umsatzsteuer usw nicht durch.

Kleine Einleitung, ich würde mich gerne selbstständig machen mir einer kleinen Weinbar.
Die Vorbesitzer haben etwas größeres jetzt eröffnet deswegen kann ich das übernehmen.
Sie haben relativ gut mit der Bar verdient.
Jetzt würde ich aber gerne wissen wie ich die Einkommensteuer etc errechnen kann, damit ich weiß was jetzt letztendlich über bleibt.

z.B ich verdiene im Monat angenommen 11.000€
Errechne ich dann die Einkommensteuer von den 11.000€ oder bei dem was über bleibt abzüglich den anderen kosten (Miete, Betriebskosten, Strom, Wareneinsatz, Sozialversicherung etc)

Und wie schaut es aus wenn mein Partner bei mir z.B Samstag arbeitet.
Muss ich ihn dann anmelden oder gibt es da irgendwas das ich ihn als Partner dazu holen kann oder irgendwie anders.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, und schönen Tag euch noch.

[Frage verschoben - www Team]

Von dem was übrigbleibt.

Mindestlohngesetz.

P.S.: Nimm dir einen Steuerberater, bei den rudimentären kaufmännischen und steuerrechtlichen Kenntnissen gehst du sonst gnadenlos unter.

Vielen Dank für deine Antwort

Ergänzung. Nimm dir einen Steuerberater, der gastronomieerfahren ist.
Bei der IHK gibt es Existenzgründungsseminare, die kostenlos sind. Ich empfehle dir zusätzlich die Teilnahme, um wenigstens einen groben Überblick zu bekommen, was auf dich zukommt.
Gerade in der Gastronomie kann man eine Menge falsch machen. Stichwort Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten, Hygieneanforderungen, Wareneinsatz, Kassenführung…

Data

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Du setzt die „Monats-Einnahmen“ der Kasse mit „Verdienst“ gleich?
Das wäre sehr blauäugig und als „Verdienst“ mit einer kleinen Bar doch ziemlich unrealistisch.
Als Umsatz kann das hinkommen.
Das ist was ganz anderes.
Welcher Rattenschwanz an Ausgaben an so einem Geschäft hängt, ist dir offenbar nicht bewusst. Das geht von Mehrwertsteuer über Versicherungen, Miete/ Pacht , Betriebskosten, Wareneienkäufe und Löhne bis zu Beiträgen zur Berufsgenossenschaft.
Nur das, was dann „übrg bleibt“ ist dann (steuerpflichtiges) „Einkommen“. Davon darfst du dann die „normale Einkommenssteuer“, die Krankenversicherungsbeiträge und ggf. auch Rentenversicherungsbeiträge abführen.

Das, was dann „übrig“ bleibt, ist dein Verdienst und wird dir womöglich Tränen in die Augen treiben.
Ein erheblicher Teil der derzeitigen Kunden, wird vermutlich dem jetztigen Inhaber folgen und dein Laden ist ziemlich leer.

Servus,

wenn Du im Monat 11.000 € verdienst, machst Du mit der Budicke einen Umsatz von vielleicht 50.000 € im Monat. Das entspricht rund 2.000 € am Tag, d.h. bei z.B. zehn Stunden täglicher Öffnungszeit 200 € in der Stunde, und das durchgehend von z.B. 14 - 24 Uhr.

Das ist mit einer kleinen Weinbar nie und nimmer zu schaffen.

Bei immer noch ziemlich heroisch angesetzten monatlichen Einnahmen von 11.000 € einschließlich USt (die Du vermutlich meinst), bleiben für Dich je nach Höhe der Pacht vielleicht 2.000 € liegen, die Du verdienst. Wenn Du davon die Vorsorgeaufwendungen bestreitest, die Du jetzt auch eigenverantwortlich organisieren musst, kannst Du die dann noch anfallende Einkommensteuer eher unter „Hintergrundrauschen“ verbuchen. Wenn der Wettbewerber Giuseppe Calcagnelli beschließt, zur Unterhaltung eine kleine Rufschädigungskampagne zu organisieren, weil er den schnuckeligen Laden gerne selber hätte, ist ein monatlicher Hunderter (oder so) Einkommensteuer ein Jux im Vergleich zu den Kosten, auf denen Du dann so gut wie von heute auf morgen sitzenbleibst.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Du verwechselst Umsatz mit Verdienst. Verdienst (Unternehmerlohn) ist das, was nach Abzug aller Kosten des Geschäfts (Miete, Wareneinkauf, Strom, ggf. Löhne u.v.m.) übrig bleibt. Bei 11.000 € Monatsumsatz wird es ums nackte Überleben gehen, während die Einkommensteuer das kleinste Problem ist (soweit sie überhaupt anfällt und nicht ALGII für den Inhalt des privaten Kühlschranks gebraucht wird).

Der Betrieb eines Geschäfts, also die klassische Tätigkeit eines Kaufmanns/einer Kauffrau, ohne elementarische kaufmännische Kenntnisse geht gar nicht. Ein Existenzgründerseminar ist nützlich, wird aber nicht reichen (im Handwerk brauchen Aspiranten einen Meisterbrief mit ausführlicher Schulung in Sachen Betriebsführung und Buchhaltung). Empfohlen seien deshalb Volkshochschulkurse in Buchführung und Jahresabschluss. Als Alternative tun es auch sie ersten beiden Semester an der Fernuni Hagen Fachbereich BWL/VWL mit Wahrnehmung der Präsenzveranstaltungen an Wochenenden.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

als erstes würde ich als Käufer Einsicht in die Steuererklärungen der letzten Jahre erbitten.
Dann siehst du zumindest, was diese Gaststätte offiziell an Gewinn abgeworfen hat.

Moin,
ergänzend noch dazu:

Überlege dir ganz genau, ob alte Stammkunden weggehen (das werden sie teilweise) und wie du neue gewinnen kannst. Das hängt zunächst von der Lage selber ab, zu einem gewissen Teil von der Persönlichkeit des Inhabers und auch von der Zusammensetzung der Kundschaft. Sind es einfach nur Laufkunden, die mal ein Glas Wein trinken oder geht das mehr in Richtung fachkundiges Publikum, das auch mal einen Euro mehr ausgibt, um besondere Weine zu kosten?
Neben den reinen betriebswirtschaftlichen Aspekten solltest du auch deine eigenen Kompetenzen prüfen. Kannst du mehr als nur ein Glas mit Wein füllen? Was erwarten die Kunden von dir? Warum sollen sie bei dir kaufen? Was biete ich ihnen, was andere nicht anbieten?

Ulrich

Servus,

das

ist auch mit StB ziemlich wahrscheinlich. Der kann zwar (wenn er nicht mit Scheuklappen geschlagen ist) alles übernehmen, was Sina nicht so beherrscht, von der Definition des Marktpotenzials über Kalkulation, Planung und Budgetierung (einschließlich der hier dringend notwendigen Definition von Kriterien für die „Notbremse“, wenn die Sache anders läuft als geplant) über Finanzierungsberatung (d.h. der eingängigen Versicherung, dass es tatsächlich niemand gibt, der Gastronomie finanziert, und dass jeder, der das behauptet, dabei Böses im Schilde führt) über die geduldige Einführung in die eigene Erledigung der laufenden Aufzeichnungen via „Unternehmen online“ - vier Wochen später ist für dieses Geschäft viel zu spät - und Gestaltung einer brauchbaren BWA, den Kampf mit vertriebsstarken Versicherungsvertretern, Handtuchdiensten, Einrichtung der Lohnbuchhaltung, Unterrichtung darüber, dass die Aufzeichnungspflichten bei der Beschäftigung von Mindestlöhnern kein Jux sind usw. usw. bis hin zu den dann irgendwann auch noch notwendigen Steuererklärungen.

Wenn man ihn das alles machen lässt und er nicht ein lieber Onkel ist, der für so ein charmantes Persönchen gerne auch mal für Gotteslohn tätig ist, oder ein Liebhaber der vier oder fünf richtig raren und richtig netten Weine ist, die sozusagen das Kernstück der Weinbar sein können, bleibt für die Unternehmerin von ihrem kärglichen Deckungsbeitrag nach Überweisung der Honorarnoten des steuerlichen (und in diesem Fall auch ganz generell lebenstechnischen) Beraters ganz sicher nichts liegen, womit sie ihre Socken und ihre Straßenbahnfahrkarten bezahlen könnte.

Schöne Grüße

MM

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