Selbstständiger Handelsvertreter UND Minijob

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mehr oder weniger ein Problem. Undzwar hab mich eine freundin überredet als selbstädnige Handelsvertreterin im Nebenberuf mit bei Tupper anzufangen, und ich war auch begeistert und habe zu gesagt.

Jetzt stellt sich mich allerdings die Frage, ich habe seit zwei Jahren einen Minijob (nach stunden bezahlt immer etwa 200€ im Monat) den ich ungern aufgeben würde.

Jetzt frage ich mich wie das steuerlich aussieht, denn ich habe jetzt ein wenig Angst meiner Chefin zu sagen dass ich diesen zweiten nebenjob habe und ja gar nicht weiß ob sie jetzt vielleicht für mich Steuern zahlen muss.

  • Muss ich überhaupt Steuernzahlen, wenn ich ein Monatseinkommen von unter 450€ habe (beides zusammengerechnet)?
  • oder wird das Getrennt abgerechnet? Sodass das Tuppern quasi mein Hauptberuf ist (den man ggf versteuert) und mein Nebenjob bis 450€ so oder so steuerfrei bleibt?

Ich hoffe jemand hat rat für micht, da mir bisher keiner Helfen konnte :confused:
vielen Dank im Vorraus :slight_smile:

Servus,

da läuft jetzt aber sehr viel durcheinander.

Wenn der Minijob und die Tuppervertretung Nebenjobs sind, gibt es doch irgendwo einen Hauptjob? Was ist denn mit dem?

Für Selbständige muss niemals der Auftraggeber Steuern bezahlen. Es gibt Fälle, in denen er vom Honorar Abzugsteuer einbehalten muss, aber das ist hier nicht gegeben.

Und wer mit seinem zu versteuernden Einkommen so weit unter dem Existenzminimum liegt, braucht sowieso keine Steuern zu bezahlen. Kümmere Dich bei der Tupperei lieber um die Krankenversicherung, bevor da nach Monaten oder Jahren eine Nachforderung reinkommt, die Dir das Kreuz bricht. Sieht übrigens so aus, als ginge das Tupper-Honorar ziemlich vollständig an die Krankenversicherung - eine ‚nebenberufliche selbständige Tätigkeit‘ gibt es für die KV nur, wenn auch ein Hauptberuf irgendwo ist, oder wenn es jemanden gibt (Ehegatte, Lebenspartner), der mit seinen Mitteln zum Lebensunterhalt wesentlich beiträgt. Für solche Konstellationen wie die Beschriebene, bei denen unklar bleibt, wovon jemand überhaupt lebt, gibt es bei der Krankenversicherung keine ermäßigten Beiträge.

Schöne Grüße

MM

entschuldigung, das hatt ich ganz vergessen zu sagen. Ich bin im Moment in einem Pausen-Jahr nach dem Abi und fange im Wintersemester an zu studieren. Einen Richtigen Hauptberuf habe ich also zur zeit nicht. Für meinen Lebensunterhalt kommen also im Moment meine Eltern auf.

Zur Krankenversicherung bekommt man die besten Informationen bestimmt direkt von der Krankenkasse oder?

Servus,

im Zusammenhang Familienversicherung und Eltern könnte das mit der ‚nebenberuflichen Selbständigkeit‘ mit ermäßigtem Beitragssatz, bei den beschriebenen sehr niedrigen Einnahmen auch Verbleib in der Familienversicherung funktionieren. Hier kann die Krankenkasse weiterhelfen, falls es keine Online-Billigheimer-Organisation ist, bei der an der Hottlain nur Flachschippen zum Mindestlohn sitzen.

Schöne Grüße

MM

schön gesagt !