Hallo!
folgende Situation:
Außerorts fährt man auf einen Kreisverkehr zu.
Ca. 300 Meter vorher steht das Zeichen 274-57 (zulässige Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h), ca. 200 Meter später folgt Zeichen 274-55 (zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h). Es sing keinerlei Zusatzschilder angebracht.
Der Kreisverkehr wird durchfahren und an einer Ausfahrt wieder verlassen.
Wie hoch ist nun nach dem Kreisverkehr die zulässige Höchstgeschwindigkeit? Es folgten keine weiteren Schilder.
Mein Fahrlehrer meinte, dass man nun wieder 100 km/h fahren könne, da die beiden Schilder die Geschwindigkeit nur wegen des Kreisverkehrs beschränkt haben. Nachdem man diesen verlassen hat, habe man auch die Gefahr verlassen, auf die sich die Schilder bezogen hätten.
Hier
http://www.gesetze-im-internet.de/stv…
habe ich folgendes gefunden:
„Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch“. Es golgen Zeichen 278 bis 282.
Die Streckenverbotszeichen waren jedoch weder mit einem Gefahrenzeichen angebracht noch gab ein Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke an. Es müsste also weiterhin 50 km/h gelten.
Oder habe ich etwas übersehen?
Gruß
Paul
Oder habe ich etwas übersehen?
Hi,
na hoffentlich nicht das Zeichen 205 Vorfahrt gewähren, welches an der Einfahrt zum Kreisverkehr steht, und das Ende der Strecke anzeigt.
Q-Gruß
hallo,
nach dem kreisel gilt wenn nichts anderes angegeben ist a.g.o. für kfz bis 3,5 t 100kmh und i.g.o. 50 wenn nicht durch eine anordnung eine andere geschwindigkeit gilt.
begründung: endet eine straße zb durch zeichen 205 wird eine geschw.begrenzung dadurch automatisch aufgehoben.
hauptmann
Hallo!
begründung: endet eine straße zb durch zeichen 205 wird eine
geschw.begrenzung dadurch automatisch aufgehoben.
hauptmann
Hast du da vielleicht die Stelle aus der StVO, damit ich mir das anschauen kann?
Gruß
Paul
Hallo!
na hoffentlich nicht das Zeichen 205 Vorfahrt gewähren,
welches an der Einfahrt zum Kreisverkehr steht, und das Ende
der Strecke anzeigt.
Oh! Die Zeichen am Kreisverkehr direkt habe ich vergessen:
Dort war Zeichen 215 und oben drüber war Z 205 angebracht und im Kreisverkehr stand Zeichen 211.
Gruß
Paul
hi paul,
ich habs so gelernt. musst du mal in die komentierte stvo schauen.
hauptmann
selbsttätige Aufhebung, Baustelle
Huhu!
Scheinbar werden in dieser Situation mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) die beschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben.
Wie sieht es aber mit folgendem aus, woran wir etwas später, ebenfalls Außerorts, vorbeifuhren?
Vor einer Baustelle steht Zeichen 123, darunter hängt Zeichen 274-53 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h).
Nach der Baustelle folgen keine weiteren Schilder. Diesmal habe ich auch keine vergessen 
Laut meines Fahrlehrers sollte sich die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder nach der Baustelle aufheben.
Stimmt auch dies?
Gruß
Paul
vom prinziep richtig , nur muss das gefahrzeichen zusammen mit der geschwindigkeitsbegrenzung montiert sein. dann endet das sterckenverbot wenn die gefahr vorbei ist. ist das streckenverbot einzeln aufgestellt gilt es bis zum sankt nimmerleinstag wenn es nicht aufgehoben wird.
hauptmann