Selbstverbrennung-Konsequenzen

Hallo Fachleute,

bei Diskussionen im Bekanntenkreis zu einem etwas morbiden Thema sind Fragen aufgetaucht.
Selbstverbrennungen in Asien, früher in Vietnam, heute in Tibet,sind bekannt.
Gesetzt den Fall, jemand würde sich vor dem Reichstag oder Brandenburger Tor in Brand setzen.

  1. mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat die Person im Überlebensfall zu rechnen?
  2. womit haben im Todesfall die Erben (so sie das Erbe nicht ausschlagen) zu rechnen?

Die Mehrheit im Bekanntenkreis geht davon aus, das auf Unzurechnungsfähigkeit erkannt würde und keine rechtlichen Konsequenzen drohen, aber was könnte die Justiz sagen?

Danke für Antworten,

tantal

Moin,

  1. mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat die Person im
    Überlebensfall zu rechnen?

da versuchte Selbsttötung kein Straftatbestand ist, was sollte da passieren?!

  1. womit haben im Todesfall die Erben (so sie das Erbe nicht
    ausschlagen) zu rechnen?

Siehe oben.

Gandalf

Hallo,

da versuchte Selbsttötung kein Straftatbestand ist, was sollte
da passieren?!

Ich denke, sofern die Verbrennung nicht entsprechend abgesichert wird (was wohl seltenst der Fall sein wird), ist da mindestens eine Ordnungwidrigkeit wegen des offenen Feuers drin. Ob die in so einem Fall verfolgt werden würde, sei mal dahingestellt.

Gruß

Anwar

Hi,

also ich weiß, dass manche Krankenkassen bei Suizidversuchen ihren Mitgliedern Rechnungen schicken über Teile der Behandlungs- und vorallem Berge-, sowie Transportkosten. Vielleicht könnte das passieren?

Wenn Eigentum Dritter dabei beschädigt wird, kommen diese Kosten mit Sicherheit auch noch dazu.
Sollte ein Unbeteiligter verletzt werden, dann kommen da noch Behandlungskosten usw. dazu,…

Spekulation von meiner Seite wären hier dann noch, wenn Rechte Dritter tangiert werden, ob da etwas im zivil rechtlichen Bereich (Schmerzensgeld) oder gar im strafrechtlichen Sinn (Sachbeschädigung, Brandstiftung oder fahrlässige Körperverletzung).

Grüße
Danea

Guten Abend!

… aber was könnte die Justiz sagen?

Du magst das Morbide, bitteschön: Die Justiz würde den Überlebenden wegen des auf einem öffentlichen Platz angerichteten Schweinkrams (verbrannte Hautfetzen auf dem Pflaster) zur Rechenschaft ziehen.

Ansonsten sind Selbsttötungen nicht justitiabel, es sei denn, jemand hilft, hilft nach oder andere Personen kommen zu Schaden.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Gesetzt den Fall, jemand würde sich vor dem Reichstag oder
Brandenburger Tor in Brand setzen.

  1. mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat die Person im
    Überlebensfall zu rechnen?
  2. womit haben im Todesfall die Erben (so sie das Erbe nicht
    ausschlagen) zu rechnen?

zu 1) Mit Reinigungskosten. Außerdem wird möglicherweise eine städtische Satzung verletzt werden, die das Grillen im Tiergarten untersagt, vor allem aber das Versammlungsgesetz (Bannmeile), sollte es sich, wie bei Selbstverbrennungen häufig, um eine politisch motivierte Aktion handeln.
zu 2) Mit Reinigungs- und Beerdigungskosten.

Die Mehrheit im Bekanntenkreis geht davon aus, das auf
Unzurechnungsfähigkeit erkannt würde und keine rechtlichen
Konsequenzen drohen, aber was könnte die Justiz sagen?

Tibetische Mönche versuchen die Augen der Weltöffentlichkeit auf sich zu ziehen, indem sie sich verbrennen aus Protest gegen die fortdauernde chinesische Besetzung und Unterdrückung ihres Heimatlandes. Wenn da jemand unzurechnungsfähig ist, dann im Zweifel eher die weltpolitisch ahnungslose Mehrheit in deinem Bekanntenkreis.

Gruß
smalbop

Erst mal danke an Alle für sachliche Antworten.

Die Mehrheit im Bekanntenkreis geht davon aus, das auf
Unzurechnungsfähigkeit erkannt würde und keine rechtlichen
Konsequenzen drohen, aber was könnte die Justiz sagen?

Tibetische Mönche versuchen die Augen der Weltöffentlichkeit
auf sich zu ziehen, indem sie sich verbrennen aus Protest
gegen die fortdauernde chinesische Besetzung und Unterdrückung
ihres Heimatlandes. Wenn da jemand unzurechnungsfähig ist,
dann im Zweifel eher die weltpolitisch ahnungslose Mehrheit in
deinem Bekanntenkreis.

Wenn Du jetzt mal davon ausgehst, dass es sich in diesem fiktiven Fall nicht um einen Tibeter in Tibet handelt, sondern um einen Deutschen in Deutschland, der sich ohne Protestnote abfackelt, könntest Du dann die vermutete Unzurechnngsfähigkeit nachvollziehen?

hallo.

Tiergarten untersagt, vor allem aber das Versammlungsgesetz,
sollte es sich, wie bei Selbstverbrennungen
häufig, um eine politisch motivierte Aktion handeln.

greift das versammlungsgesetz bei einer einzelnen person überhaupt? :wink:

gruß

michael

hallo.

Tiergarten untersagt, vor allem aber das Versammlungsgesetz,
sollte es sich, wie bei Selbstverbrennungen
häufig, um eine politisch motivierte Aktion handeln.

greift das versammlungsgesetz bei einer einzelnen person
überhaupt? :wink:

Ja was glaubst Du, werden sich nicht plötzlich viele Menschen dort versammeln? Also hat doch der Selbstverbrenner durch sein Handeln zur Versammlung aufgerufen, oder nicht?

Gruß, tantal

gruß

michael